Unabhängige und fachliche Kompetenz

Abstract [de]: Zur Finanzausicht und Ausgabenkontrolle sieht das Kirchenrecht mit einem unabhängigen Diözesanverwaltungsrat und Ökonom Instrumente vor. Diese Positionen werden aber oft entgegen der Intention des Kirchenrechts mit Personen besetzt, die selbst in der Bistumsverwaltung tätig sind. Damit die Aussicht wirksam ist und Schutz vor Finanzkrisen besteht, müssen Personen außerhalb der Bistumsverwaltung eingebunden werden, vorzugsweise Gläubige mit wirtschaftlicher Kompetenz. September...