Abstract [en]: Religion, or religious affiliation, evolves in a specific form of life and action within all societies. Looking at the danger of a failing respect for each other, the Author analyzes several constellations such as a dominant State (which means persecution of at least one religion), repressive religion (which may go as far as current religious terrorism) and non-respectful civil society which denies religion any claim of truth. In reality, religious assertions are neither senseless nor useless but they refer to claims (e.g. life after death) which cannot be decided under normal conditions. As a consequence, reciprocal respect is the only way to construct a peaceful civil society including diverging religious beliefs, institutions and Communities…

Abstract [de]: Religion, hier gesehen unter dem Blickwinkel der religiösen Zugehörigkeit, entfaltet sich in der spezifischen Lebens- und Handlungsform der auf sie wirkenden Zivilgesellschaft, die vom Staat deutlich zu unterscheiden ist.

Dabei gibt es sowohl das Phänomen des übergriffigen Staates (z.B. bei der Verfolgung einer Religion), der übergriffigen Religion (z.B. bei der Forderung nach Identität staatlicher Gesetze mit religiösen Werten) und der übergriffigen Zivilgesellschaft, die sich gegenüber Religion indifferent und ignorant verhält, weil sie zu Unrecht die Wahrheitsfähigkeit religiöser Aussagen ablehnt und ein „Dogma der Indifferenz“ praktiziert, statt die „Nicht-Entscheidbarkeit“ religiöser Überzeugungen (z.B. über das Leben nach dem Tod) differenziert wahrzunehmen.

Aufgabe und Bringschuld der Religionen ist die Verständigung auf demokratische Mindeststandards ohne grausame religiöse Praktiken, ohne Verfolgung anderer Religionen inklusive der Anerkennung des Rechts auf Konversion. Die Zivilgesellschaft hingegen muss, wenn sie blühen soll, Religionen ihr Eigenrecht zugestehen und für die aktive Umsetzung von Religionsfreiheit „für alle“ sorgen.


Januar 2015

Globale Zivilgesellschaft und die Religion

Glück, Leistung, Gnade

Inhalt

  1. Definitionsfragen (I): Religion als religiöse Zugehörigkeit
  2. Definitionsfragen (II): Zivilgesellschaft als spezifische Handlungs- und Lebensform
  3. Zivilgesellschaft als Rahmen für Religion und religiöses Leben
  4. Religion und globale Zivilgesellschaft
  5. Schluss: Zivilgesellschaft und Religionsfreiheit- Leistung, Gnade, Glück
  6. Literatur

Die Ausdifferenzierung moderner Gesellschaften führt in aller Regel zu religiöser Pluralität. Religiöse und politische Macht gehen dann typischerweise weniger Hand in Hand als in früherer Zeit oder als in Gesellschaften mit theokratischen Zügen wie heute noch im Iran.

Die Geschichte moderner Staatlichkeit ist zumindest in Europa eine Geschichte der zunehmenden Emanzipation des Staates von- aus heutiger Sicht- übergriffigen Formen politischer Machtansprüche durch Religionsvertreter wie etwa Päpste oder Bischöfe. Klassisch war damals etwa die Zwei-Schwerter-Theorie, der zu folge die weltlichen Herrscher ihre Macht (also ihr „Schwert“) erst aus der Hand des geistlichen Oberhaupts erhalten würden, eben weil sie- die Kaiser und Könige- als Menschen Sünder sind und somit unter die Jurisdiktion der Kirche fallen. Der Gang nach Canossa (1177) zeigt den weiten Weg von einer staatsprägenden Religion zur heutigen Sichtweise der Religion als Teil der Zivilgesellschaft.

Richtig ist aber auch, dass die Säkularisierung von Religion nicht das letzte Wort ist. Religion ist nicht aus dem Alltag verschwunden, Gott ist nicht tot. In Deutschland erleben wir derzeit eine große Gleichzeitigkeit von weit verbreiteter religiöser Indifferenz, aber auch religiöser Ignoranz und einer Pluralisierung religiöser Bekenntnisse. Katholische und Evangelische Christinnen und Christen bilden noch immer eine Mehrheit, doch hat sich neben den klassischen Minderheiten wie z.B. den knapp 200.000 Juden und den rund 2 Mio. orthodoxen Christinnen und Christen eben auch eine lebendige muslimische Minderheit von rund vier Millionen Sunniten und Schiiten heraus gebildet. All diese unterschiedlichen Religionen leben trotz verschiedener Aktionen des radikalisierten Islamismus wie im Januar 2015 in Paris  weit gehend friedlich miteinander. Solche Religionsgemeinschaften haben also bei konkurrierenden religiösen Praktiken und religiösen Wahrheitsansprüchen einen Weg des Zusammenlebens gefunden. 

Wie die öffentlichen Diskussionen über die Beschneidung in der Spannung zwischen „religiöser Praxis“ und „Körperverletzung“ oder über Kleidungsvorschriften wie den Schleier oder die Ganzkörperverhüllung (Burka) zeigen, greifen religiöse Fragen aber auch in Deutschland in den öffentlichen Raum aus. Das Verhältnis von Religion und Zivilgesellschaft bedarf daher nicht nur aus theoretischen, etwa staatsphilosophischen oder auch theologisch-kirchenrechtlichen Gründen, sondern auch aus ganz praktischen Gründen einer tieferen Klärung. 

Dabei ist wenigstens in kurzer Form auf die beiden Begriffe „Religion“ und „Zivilgesellschaft“ einzugehen.

1. Definitionsfragen (I): Religion als religiöse Zugehörigkeit 

 „Religion“ ist ein seit Jahrhunderten kontrovers diskutierter Begriff mit großer philosophischer und theologischer Tradition. Für den Kontext einer zivilgesellschaftlichen Diskussion kommt es besonders deutlich auf die Identifikation unterscheidbarer religiöser Gruppierungen an, die durch gemeinsame Praktiken und religiöse Überzeugungen identitätsbildend miteinander verbunden sind. 

Trotz vieler interner Differenzierungen ist „Religion“ praktisch erkennbar durch die  Zugehörigkeit von Personen zu einer der Weltreligionen wie dem orthodoxen, dem katholischen oder dem evangelischen Christentum, dem sunnitischen oder schiitischen Islam, dem orthodoxen oder reformierten Judentum, aber auch dem Hinduismus und Buddhismus. Dies gilt speziell aufgrund der subjektiven Bedeutung solcher Religion für die Gestaltung des Alltags, der Feste im Jahreslauf, der Speisevorschriften und der Formgebung religiöser Organisation in Gestalt von Kirchengemeinden, Moscheen, Synagogen und Tempeln. Auch der pragmatische Individualismus evangelisch-lutherischer Kirchen mit einem erhöhten Maß an Distanzierungsbedürfnis gegenüber manchen offiziellen Religionsvertretern gehört, so gesehen, zum Lebensstil bildenden religiösen Habitus der Angehörigen einer Religion.

Stellt man solche Zugehörigkeitsthemen in den Vordergrund, erspart man sich auf den ersten Blick die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Phänomen „Religion“. Weder ein spezifischer Gottesglaube noch ein spezieller Transzendenzbezug oder ein bestimmter Kanon an Glaubensinhalten (wie z.B. die Überzeugung von einem Leben nach dem Tod) machen dann „Religion“ aus. Die Frage nach der inhaltlichen und, spitzer formuliert, theologischen Qualität von Religion wird an die Spezialisten innerhalb der einzelnen Glaubensgemeinschaften und an die innerhalb dieser Gruppen stattfindenden Diskussionen delegiert. 

Zivilgesellschaftlich ist dies ein sehr praktischer Ansatz, der aber nicht ganz ohne Probleme und Schwierigkeiten auskommt. Zunächst einmal gilt dies in praktischer Hinsicht, wenn es um die Abgrenzung von „Religion“ und anderen, etwa wirtschaftlichen Aktivitäten geht. Ein Beispiel hierfür ist der Kampf der Scientology-Sekte um Anerkennung als religiöse Gruppierung trotz mancher Indizien, die eher für ein straff organisiertes Wirtschaftsunternehmen sprechen. Dass es einem säkularen Staat schwer fällt, klare Kriterien für die Anerkennung einer Religion und einer religiösen Gemeinschaft zu formulieren, wird hier sehr deutlich. Denn Religionen sind vom Kern her weder Wirtschaftsunternehmen noch politische Lobby-Gruppen: Sie folgen einer diskursiven Eigenlogik, die sich durch „Modelle der Welterklärung“ auszeichnet; dies allerdings mit praktischen Folgen in Kleidung, Ernährung, Lebensstil und dergleichen.

Die Delegation inhaltlicher religiöser Fragen an die Binnenwelt der Glaubensgemeinschaften hat aber auch eine weitere, problematische Folge. Denn durch einen solchen „praktischen“ und scheinbar ideologiefreien Ansatz wird gerade im öffentlichen Raum die spezifische Diskurskompetenz des Religiösen verkannt oder gar nicht erst wahrgenommen. Denn wenn religiöse Wahrheitsansprüche in den Binnenraum von Glaubensgemeinschaften verfrachtet werden, stellt sich angesichts religiöser Argumentation bestenfalls ein Gefühl von Fremdheit in der Zivilgesellschaft ein. Weil aber Religionsgemeinschaften mit Millionen von Gläubigen auch ein politischer Faktor sind, wirkt sich religiöse Ignoranz in der Form des politischen Unverständnisses aus. Wer aber seine Interaktionspartner in der Politik weder versteht noch zu verstehen sucht, handelt weder rational noch klug.

2. Definitionsfragen (II): Zivilgesellschaft als spezifische Handlungs- und Lebensform

Der Begriff der Zivilgesellschaft und gar jener der globalen Zivilgesellschaft hat in den letzten 20 Jahren eine immer weitere Verbreitung erfahren. Häufiger verwendet wurde der Begriff insbesondere dann, wenn politisch interessierte Gruppen sich gegen repressive Regierungen gewendet haben, etwa im Umfeld des Jahres 1989. Aus dieser Zeit stammt der eher „regierungskritische“, „freiheitsliebende“ und „oppositionelle“ Beiklang des Worts Zivilgesellschaft. 

In den letzten 20 Jahren wurde der Begriff der „Zivilgesellschaft“ (manchmal auch unter dem Schlagwort der „Bürgergesellschaft“) zum Vehikel für eine Vielzahl von Initiativen, die dann im Schlagwort der „Engagementlandschaft“ münden. Diese wird dann etwa gesehen als das Netzwerk regionaler Vereine, Initiativen, Gesellschaften, aber auch im Blick auf den Beitrag von Nicht-Regierungs-Organisationen wie Amnesty International, Greenpeace und anderen. Kritisch lässt sich hier beobachten, dass das Wurzelwerk der Kirchen und Religionsgemeinschaften hier typischerweise übersehen oder gar nicht beachtet wird. Als zivilgesellschaftliche Akteure  „übersehen“ werden aber auch Wirtschaftsunternehmen, von der kleinen Schreinerei zum mittelständischen Produktions- oder Handelsbetrieb bis hin zum großen Konzern. Manchmal wird Wirtschaft sogar ausdrücklich als Gegenpart zur Zivilgesellschaft angesehen, etwa beim Kampf gegen Missstände oder aufgrund eines eher verallgemeinerten Verdachts gegenüber dem Gewinnstreben von Unternehmen.

Einen anderen Akzent setzt das „Institut für Sozialstrategie“ (www.institut-fuer-sozialstrategie.org), weil hier über die Abgrenzung der Zivilgesellschaft gegenüber dem Staat hinaus die Trennlinie des „organisierten Verbrechens“ vorgeschlagen wird. Zivilgesellschaft ist dann alles, was weder Staat ist noch organisiertes Verbrechen. Wirtschaft ist „Akteur“ der Zivilgesellschaft, was dem Selbstverständnis vieler wirtschaftlich handelnder Menschen durchaus entspricht. Wirtschaft, kann aber auch zum Vehikel des Verbrechens werden, etwa in Gestalt von Geldwäschefirmen mit  legalem Anstrich.

Ich fasse die Definitionsstränge für Zivilgesellschaft in vier Definitionssätzen zusammen:

  1. Definition: Die Zivilgesellschaft besteht überwiegend aus Organisationen, die sich gegen einen repressiven Staat wenden.
  2. Definition: Die Zivilgesellschaft umfasst sämtliches organisiertes bürgerschaftliches Engagement, gleich in welchem Staat.
  3. Definition: Die Zivilgesellschaft ist abzugrenzen sowohl vom Staat wie auch von der Wirtschaft
  4. Definition: Die Zivilgesellschaft ist abzugrenzen sowohl vom Staat wie auch vom organisierten Verbrechen.

Die Frage nach den Orientierungsgrößen in der Definition von Zivilgesellschaft ist schon deshalb von großer Bedeutung, weil wir sonst im Raum des Ungefähren bleiben und weil der Blick auf „Religion“ in der Zivilgesellschaft sonst ebenfalls ungenau bleibt. Denn „Religion“ wird unterkomplex gesehen, wenn sie lediglich auf ihren Beitrag zur Überwindung repressiver Regierungsformen reduziert wird (Definition 1). Religion ist grundsätzlich aber auch mehr und anderes als eine weitere Form des bürgerschaftlichen Engagements (Definition 2). Weiterhin nimmt Religion von Haus aus eine sehr fließende Stellung sowohl zum Staat wie zur Wirtschaft ein, so dass an dieser Stelle Definition 3 ebenfalls zu kurz greift. Definition 4 hört sich im europäischen Kontext zwar gelegentlich übertrieben an, doch hat sie den großen Vorteil klarer Abgrenzungen („weder Staat noch organisiertes Verbrechen“). Außerdem weist sie den Vorzug einer sehr großen Spannbreite auf, die Massenphänomene wie die Welt der Wirtschaft, aber auch die des Sports, der Unterhaltung, der Wissenschaft und- last not least- der Religion zu umfassen vermag. 

Zivilgesellschaft ist daher mehr als treibende Kraft von „Engagement-Landschaften“, sie ist Lebens- und Handlungsform von Menschen in der modernen Welt. Und gerade weil sowohl die Ausgestaltung staatlicher Macht als auch die Reichweite und Wirkweise des organisierten Verbrechens höchst unterschiedlich sein können, handelt es sich um spezifische Lebens- und Handlungsformen, die auch für Religionen und Kirchen einen durchaus prägenden Rahmen bieten.

3. Zivilgesellschaft als Rahmen für Religion und religiöses Leben

Unterschiedliche Religionen treffen auf unterschiedliche Zivilgesellschaften, sind Teil von ihr und beeinflussen sie ihrerseits. Und dies alles geschieht im Rahmen unterschiedlicher Formen von Staatlichkeit, aber auch unterschiedlicher Auffassungen zum Verhältnis von Staat und Kirche oder- genereller ausgedrückt- von Staat und Religion.

Die klassischen Pole der Ausgestaltung sind leicht zu nennen. So herrscht in Frankreich seit 1905 eine strikte Trennung von Staat und Religion. Religion ist Privatsache. Religionsunterricht an öffentlichen Schulen findet nicht statt. Ausgenommen sind nur bestimmte Regelungen aus den alten Konkordatsgebieten Elsass und Lothringen, so dass beispielsweise die einzige theologische Universitätsfakultät in Frankreich die in Straßburg ist.

Der türkische Staatsgründer Atatürk hat sich weitgehend an dieses Verhältnis strikter Trennung von Religion und Staat angelehnt. Unter dem heutigen Staatspräsidenten Erdogan aber wird diese Tendenz deutlich relativiert: Der Islam wird im öffentlichen Raum gestärkt, das noch vor 100 Jahren starke Christentum wird nach wie vor diskriminiert. Christen, die zu Anfang des letzten Jahrhunderts noch rund 30% der Bevölkerung in der heutigen Türkei stellten, durften lange Zeit nicht einmal eigene Kirchen bauen.

Der Gegenpol der Ausgestaltung des Verhältnisses von Staat und Religion ist die Staatsreligion. Noch vor 50 Jahren forderten Katholiken das Fortbestehen des Katholizismus als Staatsreligion beispielsweise in Spanien und Argentinien. Aber auch in den protestantischen Ländern Nordeuropas war der Protestantismus de facto eine Art Staatsreligion. Über Europa hinaus besteht seit 1979 im Iran eine theokratische Staatsform, in der schiitische Geistliche das letzte Wort haben. 

Staatliche Regelungen sind für Religionsgemeinschaften in den jeweiligen Zivilgesellschaften aber nur ein Teil der Medaille. So erleben die wenigen Christen im Iran in der Regel ein höheres Maß an Toleranz als derzeit im Irak, aber auch in einigen Gebieten Palästinas.

Zivilgesellschaft als spezifische Lebens- und Handlungsform, also sozusagen als Rahmen für Religion und religiöses Leben wird ja durch weitere Stellgrößen wesentlich beeinflusst, so z.B. dem Verhältnis von religiöser Mehrheit zu religiösen Minderheiten, dem Klima der Toleranz oder der Intoleranz. 

Und dabei gibt es beidesübergriffige Staatlichkeit wie auch übergriffige Religion. Begreift man Religionsfreiheit als universelles Menschenrecht, dann wird es zur Aufgabe jedes Staates, sich für die Verwirklichung von Religionsfreiheit aktiv einzusetzen, also beispielsweise religiöse Diskriminierungen zu untersagen. Religiös motivierte Verfolgungen müssen dann unterbleiben. 

So weit die Theorie. In der Praxis wird es immer Grenzfragen geben, von Kleidungsvorschriften bis zu Ernährungsfragen, von der staatlichen Organisation von Feiertagen bis hin zur Nutzung des öffentlichen Raums für religiöse Zwecke (wie z.B. die Fronleichnamsprozessionen der Katholiken, das Glockenläuten von christlichen Kirchen und den Gebetsruf der Muezine). Es gibt aber auch das stillschweigende Einvernehmen, eine Art Kollusion des Staates mit religiösen Prägungen der Mehrheitsgesellschaft, wie wir sie derzeit in Staaten wie dem Sudan oder Pakistan beobachten können, wo Christen und Christinnen in einem muslimischen Umfeld tatsächlich auch staatlichem „Bekehrungsdruck“ ausgesetzt sind.

Selbst in weitgehend säkularen, demokratischen Gesellschaften wie Deutschland ist die Religionsfreiheit immer wieder Anlass zu gesellschaftlichen Debatten. Ist beispielsweise das Bluttransfusionsverbot der Zeugen Jehovas zu respektieren oder nicht? 

Übergriffige Staatlichkeit bis hin zu staatlicher Religionsverfolgung (wie etwa in der früheren Sowjetunion) ist das eine, übergriffige Religion das andere. Solche übergriffige Religion ereignet sich dort, wo religiös motivierte Menschen ohne Rücksicht auf Andersgläubige und religiöse Minderheiten die Identität religiöser Werte mit staatlichen Gesetzen verlangen. Ein Beispiel hierfür ist die Gesetzgebung zur Abtreibung. Christinnen und Christen stehen Abtreibungen mehrheitlich kritisch gegenüber, weil hier eben menschliches Leben getötet wird. Doch auch die christlichen Kirchen in Europa haben gelernt, dass ihre Wertvorstellungen zur Abtreibung von der Mehrheit der Bevölkerung so nicht geteilt wurden und werden. Der „Rahmen“ für das Wirken christlicher Kirchen und Gemeinden ist demnach ein demokratischer Staat mit teilweise säkular inspirierten Gesetzen.

Forderungen nach der Gültigkeit von Scharia-Gesetzen in einem Staat sind ein Beispiel für den Wunsch nach Identität islamisch-religiöser Werte mit staatlichen Gesetzen. Sie werden aber mit Recht von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger demokratischer Staaten als Form übergriffiger Religion angesehen. Friedliches Zusammenleben unterschiedlicher Religionen in einem Staat ist nach heutigem Verständnis nicht mit der Vorherrschaft eines einzigen, religiös inspirierten und staatlich sanktionierten Gesetzes vereinbar. Der dahinter liegende Lernprozess wird in Teilen der islamischen Welt noch nicht allgemein anerkannt oder überhaupt als wünschenswert wahrgenommen; es steht zu vermuten, dass manche terroristische Aktivität aus einem solchen Missverständnis der religiösen Selbstauslegung stammt. 

Dass es einen demokratisch legitimierten Staat als Rahmen gibt und geben sollte, ist weltweit nicht überall anerkannt und akzeptiert. Eine Trennung von Staat und Religion wirkt beispielsweise auf manche Muslime wie ein Beleg für die säkulare Tendenz dessen, was vom Christentum übrig geblieben ist. Zugrunde liegt eine Diskussion, die es noch im 20.Jahrhundert auch innerhalb der christlichen Theologie gegeben hat: Der Wert der „Religionsfreiheit“ bedeute in Wirklichkeit, so wurde argumentiert, das Recht auf Irrtum und Toleranz für die falsche Lehre.

Wer meint, dieses Argument ganz leicht aus den Angeln heben zu können, begibt sich auf argumentatives Glatteis. Tatsächlich wirken bestimmte Meinungsäußerungen der heutigen Mediengesellschaft so, als könne es Wahrheit in religiösen Fragen gar nicht geben. Als „wahr“ wird also behauptet, dass „Wahrheit in religiösen Fragen“ keine akzeptable Kategorie im öffentlichen Diskurs sein sollte.

Das Paradox in der Verhältnisbestimmung von Religion, Zivilgesellschaft und Staat besteht aber nun gerade darin, auf dem „Recht auf Irrtum“ zu bestehen, ohne eine von der eigenen Gruppierung vertretene Wahrheit zum für alle geltenden Gesetz machen zu wollen. Eine fortgeschrittene Zivilgesellschaft hat, so gesehen, die Aufgabe, die Toleranz im Zusammenleben von Religionen und Religionsgemeinschaften mit der prinzipiellen Möglichkeit der Wahrheitsfähigkeit religiöser Aussagen zu verbinden. 

Dies muss gewiss nicht jeder Bürger oder jede Bürgerin so ausdrücken. Wäre es aber nicht so, würden säkulare Zivilgesellschaften ausschließlich dem Postulat (wenn nicht „Dogma“) der „Nicht-Wahrheitsfähigkeit“ religiöser Aussagen folgen. Religiöse Menschen würden folglich Unsinn praktizieren oder sich der Heuchelei hingeben, wenn sie sich zu ihrer eigenen Religion bekennen. Das Dogma der „Nicht-Wahrheitsfähigkeit“ von Religion führt dann zu Formen einer „übergriffigen Zivilgesellschaft“, die Religion letztlich als folkloristisch, da intellektuell nicht wahrheitsfähig begreift.

Tatsächlich aber muss hier das philosophische Postulat der „Nicht-Entscheidbarkeit“ religiöser Aussagen zur Geltung gelangen. Aus dieser „Nicht-Entscheidbarkeit“ beispielsweise über den richtigen Gottesbegriff oder das Leben nach dem Tod folgt nämlich unmittelbar das zivilgesellschaftliche Toleranzgebot: „Achte die Religion Deines Nachbarn, auch wenn Du sie nicht komplett verstehst oder gar komplett ablehnst“.

4. Religion und globale Zivilgesellschaft

Diese Schlussfolgerungen sind keineswegs trivial. Denn es gibt zahlreiche Religionen, rund 200 Staaten und mindestens ebenso viele Zivilgesellschaften. Wenn wir- wie wohl die Mehrheit aller heute lebenden Menschen-  das Konzept der „ethnischen“ und der „religiösen“ Säuberung ablehnen, bedeutet dies zwangsläufig, dass Menschen mit unterschiedlichen religiösen Auffassungen und Zugehörigkeiten gehalten sind, einen Weg des möglichst friedlichen Zusammenlebens zu finden.

Beginnen wir auch hier mit einer Definition. Mit dem Begriff der „globalen Zivilgesellschaft“ bezeichne ich „alle hier und heute lebenden Menschen und Institutionen, soweit sie weder den Staat noch das organisierte Verbrechenrepräsentieren“.  

Die globale Zivilgesellschaft ist durch Konnektivität gekennzeichnet, also eine Verbundenheit, die durch den weltweiten Austausch von Gütern und Dienstleistungen (also die kommerzielle Globalisierung), den weltweiten Austausch von Informationen und Bewertungen (also die informationelle oder digitale Globalisierung) und den weltweiten Austausch von Werten und Normen (also die religiös-ethische und normative Globalisierung)gekennzeichnet wird. 

Auf der inhaltlichen Ebene wird die globale Zivilgesellschaft durch globale Herausforderungen charakterisiert wie etwa den Klimawandel, den Umgang mit Energie und besserer Ressourcenproduktivität, den Umgang mit Migration, die Frage nach Freiheitsrechten in der digitalen Welt, aber auch die Frage nach der Bewältigung von Gewalt und organisiertem Verbrechen auf allen Ebenen, vom Einzelstraftäter bis hin zu Verbrechen, die vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu verhandeln sind.

Religion kommt dort mit der globalen Zivilgesellschaft in Berührung, wo beispielsweise Migration zu neuen religiösen Fragen führt oder wo Religion zum Anlass oder Vorwand für staatliche und gesellschaftliche Konflikte führt. Dies beginnt schon mit den Speiseregelungen in Flugzeugen:  Religiöse Vorschriften wie „Haram“ und „Koscher“ treffen hier auf Lebensstile wie „vegan“ und „vegetarisch“. Deutlich problematischer wird es dort, wo rigide religiöse Interpretationen durchgesetzt werden sollen wie etwa im Fall des „Islamischen Staates“ in Syrien und Irak oder im Fall der Angriffe und Entführungen von „Boko Haram“ in Nigeria 2014/2015.

Die globale Zivilgesellschaft wird so auch zu einer religiösen Herausforderung. Dies zeigt sich beispielsweise an der Familiensynode der Katholischen Kirche 2014 in Rom, bei der höchst unterschiedliche Lebensformen innerhalb ein und derselben Konfession deutlich aufeinander prallten, etwa bei der Frage der Zulassung Geschiedener und Wiederverheirateter zur Kommunion. – Im Rahmen des „Grazer Prozesses“, einer Vereinigung von christlich-theologischen Gesellschaften Europas, konnte ich dies im September 2013 persönlich erleben: Ein rumänisch-orthodoxer Theologe geriet zur Frage der Darstellung von Homosexualität in öffentlichen Schulen in einen heftigen Disput mit einer britischen Anglikanerin. War dann aber die erfahrene Lebenswelt oder tatsächlich eine religiös-theologische Überzeugung der Hintergrund der Diskussion?

Religion und Religionen in der globalen Zivilgesellschaft umfasst immer und grundsätzlich die Herausforderung, mit anderen religiösen Überzeugungen und Praktiken umzugehen. Wo ist dann die Grenze der Toleranz? Wie weit reichen Menschenrechte in den religiösen Raum? Wie weit reicht das Menschenrecht der Religionsfreiheit in den öffentlichen Raum hinein?

Es ist leicht zu verstehen, dass weder vollkommene Toleranz noch vollkommene Intoleranz die richtigen Wege sein können. Denn Intoleranz tötet, übertriebene Toleranz aber auch. Todesurteile aus religiösen Gründen sind universell abzulehnen. Das bedeutet ganz praktisch, dass Menschenopfer keinen Platz mehr haben in unserer Welt („keine Toleranz für Menschenopfer“), dass staatliche Intoleranz gegenüber einer religiösen Konversion aber ebenso als Form „übergriffiger Staatlichkeit“ abzulehnen ist. Religionsfreiheit umfasst eben auch die Freiheit zur Konversion!

Dies gegenüber vielen islamischen Staaten zur Geltung zu bringen, ist eine zivilgesellschaftliche Aufgabe ersten Ranges- ebenso wie die nachdrückliche Erinnerung daran, dass es ein „Dogma der Indifferenz“ in westlich orientierten Staaten nicht geben sollte, etwa aufgrund der unterstellten „Nicht-Wahrheitsfähigkeit“ für religiöse Aussagen. 

Freiheit ist eben immer auch und gerade die Freiheit des anderen, und zwar unter zivilgesellschaftlicher Perspektive speziell dort, wo dieser sich in der Position einer Minderheit- auch einer religiösen Minderheit-  befindet!

5. Schluss: Zivilgesellschaft und Religionsfreiheit- Leistung, Gnade, Glück

In welcher Gesellschaft möchten wir leben? Dies ist die Leitfrage für ein Interesse an der eigenen lokalen wie an der globalen Zivilgesellschaft. Diese Leitfrage nimmt Maß am Ziel eines friedlichen und erfüllten Zusammenlebens aller. Sie hat insoweit einen inklusiven, nicht exklusiven oder diskriminierenden Charakter.

Dieser Gedanke ist schon deshalb von Bedeutung, weil er über eine soziologische Analyse weit hinaus geht und die Werthaltung eines „menschenwürdigen Lebens für alle“ beschreibt. 

Die globale Zivilgesellschaft kann daher über ihre empirische Faktizität hinaus als Aufgabe der Weltgestaltung aufgefasst werden, die sich an einer Logik des Lebens im Gegensatz zu einer Logik des Todes orientiert. Dann geht es nämlich um Bedingungen für eine blühende Zivilgesellschaft mit menschenfreundlichen Werten wie Zugang zu Nahrung und Wasser, Gesundheit, Bildung, Arbeit, unzerstörter Umwelt und sozialer Teilhabe. Im Gegensatz dazu handelt, wer im Namen von Religion andere tötet, verschleppt, versklavt oder auf andere Weise unterdrückt.

Der grundsätzlich inklusive Charakter von Zivilgesellschaft trifft sich mit den besten Strebungen von Religion gleich in welcher Gestalt. Wer eine blühende Zivilgesellschaft will, kann und darf auch nach dem Beitrag von Religion und Religionen fragen. 

Zur „Logik des Lebens“ gehört es dann, dass miteinander in ein und derselben Gesellschaft lebende Religionen sich auf ethisch-normative Verhaltensstandards verständigen, die dem Ethos der Demokratie zuträglich sind. Würde dieses Thema quer durch die Religionen beispielsweise in einem nationalen oder regionalen „Rat der Religionen“ adressiert, dann ist nach den Grundzügen demokratischer Mindeststandards im Zusammenleben zu fragen. Dazu gehören dann die Ablehnung von Menschenopfern, die Ablehnung grausamer religiöser Praktiken, die klare Ablehnung religiös motivierter Terrorakte, die Achtung vor Andersdenkenden in Wort und Bild, die Achtung der Religionsfreiheit auch verstanden als Recht auf Konversion, als Recht auf den Bau eigener Kirchen, Moscheen oder Tempel und als Recht auf die offene Verbreitung religiöser Ideen, soweit sie den genannten Mindeststandards genügen. Diese Verständigung auf demokratische Mindeststandards kann und darf als Bringschuld der Religionen in der Zivilgesellschaft verstanden werden, einfach weil sonst das Zusammenleben in komplexen Gesellschaften nicht gut möglich ist.

Die Ambivalenz von Religion im Blick auf Gewalt, Konflikt und Diskriminierung anderer bleiben dabei nicht ausgespart, werden aber lösungsorientiert beleuchtet. Denn es ist nicht unmöglich, aus der Geschichte zu lernen. Außerdem gibt es in jeder Religion lebensförderliche und lebensfeindliche Strebungen, gibt es die Abwertung und die Anerkennung anderer, gibt es die Achtung vor der Freiheit von Nicht- und Andersgläubigen und deren Gegenteil, also Missachtung und Diskriminierung.

Auch in diesem Zusammenhang gilt umgekehrt für andere zivilgesellschaftliche Akteure, beispielsweise Medien und Öffentlichkeit, das Gebot der Achtung der Wahrheitsfähigkeit, aber NichtEntscheidbarkeit religiöser Aussagen

Akteure der Zivilgesellschaft sollten theologische Debatten kennen, ihnen aber auch ihr Eigenrecht zugestehen können. Genau darin aber bestünde die Aufgabe der sozialen Innovation bei der Gestaltung einer globalen Zivilgesellschaft in religiöser Hinsicht: Es geht um die Beseitigung von Diskriminierung und von religiöser Unterdrückung, umgekehrt aber auch um die Förderung des Beitrags von Religionen zum Gelingen des sozialen und politischen Lebens, kurzum: um die Chance zum Aufblühen der Zivilgesellschaft. 

Für eine blühende Zivilgesellschaft aber ist die Religionsfreiheit grundlegend. Als Gnade, als Leistung, als Glück. Als Gnade, weil in religiöser Betrachtung das Leben (und erst recht gelingendes Leben) ein Geschenk Gottes ist. Als Leistung, weil Menschen in Vernunft und wechselseitiger Achtung zum gemeinsamen Nutzen kooperieren können. Als Glück, weil vieles von dem, was uns geschenkt ist, sich gewiss nicht und erst recht nicht allein dem Beitrag des eigenen Handelns verdankt. 

In diesem Sinn ist es eine noch zu erringende Kulturleistung nicht nur der westlichen Demokratien, sondern auch der Zivilgesellschaft anderer Weltregionen, sich noch deutlicher als bisher für die weltweite Achtung des individuellen und sozialen Grundrechts auf Religionsfreiheit einzusetzen.

LITERATUR:

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Ulrich Hemel, Die Wirtschaft ist für den Menschen da, Vom Sinn und der Seele des Kapitals, Ostfildern 2013

Ulrich Hemel / Sonja Knobbe / Kai Reinke, 5 Jahre Institut für Sozialstrategie, Laichingen-Berlin 2014 (siehe auch www.institut-fuer-sozialstrategie.org)

Fernand Kreff, Eva-Maria Knoll, André Gingrich (Hrsg.), Lexikon der Globalisierung, Bielefeld 2011 

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O. Kallscheuer (Hrsg.), Das Europa der Religionen, Ein Kontinent zwischen Säkularisation und Fundamentalismus, Frankfurt/M. 1996

Avishai Margalit, Politik der Würde, Über Achtung und Verachtung, Frankfurt/M. 1999

Franz Josef Radermacher, Globalisierung gestalten, Die neue zentrale Aufgabe der Politik, Berlin 2006

Joseph Stiglitz, Der Preis der Ungleichheit, Wie die Spaltung der Gesellschaft unsere Zukunft bedroht, Berlin 2012

Rupert Graf Strachwitz, Achtung vor dem Bürger, Ein Plädoyer für die Stärkung der Zivilgesellschaft, Freiburg/Br. 2014

Udo Tworuschka, Einführung in die Geschichte der Religionswissenschaft, Darmstadt 2015

Ernst Ulrich von Weizsäcker, Karlson Hargroves, Michael Smith, Faktor Fünf, Die Formel für nachhaltiges Wachstum, München 2010


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Posted by Ulrich Hemel

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