Benötigt ein Startup einen Aufsichtsrat oder Beirat?
Abstract [de]: In Startup-Sachverhalten sind eine Unternehmergesellschaft und eine GmbH im Gegensatz zur Aktiengesellschaft nicht gesetzlich verpflichtet, ein Überwachungsorgan wie einen Beirat oder Aufsichtsrat für die Geschäftsführung einzurichten. In diesem Kapitel wird erläutert, warum sich Gesellschafter von Startups freiwillig für die Einrichtung eines Beirats oder Aufsichtsrats (im Englischen auch “BOARD” oder “ADVISORY BOARD”) entscheiden könnten. Obwohl die Begriffe Beirat und...