Abstract [de]: Der Initiator Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel beschreibt die organisatorischen Grundzüge des regionalen Bildungsfonds Laichinger Alb.

Regionaler Bildungsfonds Laichinger Alb – Grundzüge der Organisation

Juni 2010

get pdf: Regionaler Bildungsfonds_Organisation

 

  1. Bürgergesellschaftlicher Ansatz

Der Regionale Bildungsfonds Laichinger Alb erwächst aus dem bürgerschaftlichen Engagement aller Personen und Institutionen, die ihn unterstützen. Er ist aus diesem Grund nicht als Verein organisiert, sondern arbeitet als „freie Initiative“ mit den gesellschaftlichen Kräften vor Ort zusammen.

Er sucht insbesondere die Zusammenarbeit mit den beteiligten Kommunen der Laichinger Alb sowie mit den dort bestehenden bürgerschaftlichen Stiftungen.

 

2. Zielsetzung

Der Regionale Bildungsfonds Laichinger Alb setzt sich die Bildungsförderung speziell bei benachteiligten Kindern und Jugendlichen zum Ziel. Er verfügt über keine eigenen Mittel. Sein Ziel ist die Einwerbung von Spenden zugunsten bestehender Stiftungen und das Aussprechen einer Vergabeempfehlung für eingehende Mittel.

Spenden und mögliche Zustiftungen gehen an die kooperierenden Stiftungen. Diese Stiftungen erklären sich dazu bereit, zweckgebunden eingehende Mittel im Sinn des Regionalen Bildungsfonds Laichinger Alb einzusetzen und Spendenbescheinigungen zu erstellen. Sie entscheiden aber für sich, ob und in welcher Weise sie den Empfehlungen des Vergabeausschusses folgen.

 

3. Vergabeausschuss

3.1 Der Regionale Bildungsfonds Laichinger Alb wird durch einen Vergabeausschuss vertreten. Dieser kann im Rahmen der Lokalen Agenda 21 oder ohne eine solche Anbindung wirksam werden.

3.2 Der Vergabeausschuss ist wie folgt besetzt:

  1. Der Sprecher der Schulleiter der Laichinger Schulen
  2. Der/die Gesamtelternbeiratsvorsitzende
  3. Der Sprecher der Elternschaft türkischer Schüler in Laichingen
  4. Der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Laichingen
  5. Der Bürgermeister der Stadt Laichingen
  6. Der Direktor des Instituts für Sozialstrategie
  7. Der/die Vorsitzende des Kuratoriums der Bürgerstiftung Laichinger Alb

3.3 Der Vergabeausschuss kann mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen, das Gremium zu erweitern. In keinem Fall darf das Gremium die Anzahl von 12 Personen überschreiten.

3.4 Personen oder Einrichtungen, die Mitglieder des Vergabeausschusses sind, können sich vertreten lassen. Dem Gremium steht jedoch ein Vetorecht gegen die Vertretung zu. Die Ausübung des Vetorechts erfordert eine Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Stimmen im Gremium. Die Person oder Einrichtung, die einen Vertreter benennt, hat bei der Abstimmung über die Ausübung des Vetorechts kein Stimmrecht. Eine Abstimmung über die Ausübung des Vetorechts muss innerhalb von 4 Wochen nach der Benennung eines Vertreters beantragt werden. Zur Beantragung genügen zwei Mitglieder des Gremiums.

3.5 Die Amtszeit der Gremienmitglieder ergibt sich aus der Amtszeit der Funktion, für die sie im Ausschuss tätig sind.

3.6 Der Vergabeausschuss wählt sich einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende übt sein Amt jeweils für ein Jahr aus. Er kann wieder gewählt werden. Der Vorsitzende des Vergabeausschusses ist Ansprechpartner für alle Beteiligten wie z.B. Stiftungen, Kommunen, Schulen.

3.7 Der Vergabeausschuss tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Zur Vergabesitzung lädt der Vorsitzende schriftlich oder per E-Mail mindestens 14 Tage vor der Sitzung ein.

 

4. Gegenstand der Vergabeempfehlung, begünstigte Zwecke und Personen

Der Regionale Bildungsfonds Laichinger Alb ermutigt Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Einrichtungen, einen monatlichen Betrag an eine bestehende Stiftung zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements zu spenden. Solche monatlichen Beiträge können sich auf 5, 10, 20, 50 oder 100 Euro belaufen. Der Regionale Bildungsfonds Laichinger Alb ermutigt insbesondere kinderlose Ehepaare und Einzelpersonen sowie örtliche Unternehmen zur regelmäßigen Bildungsspende.

Gefördert werden sollen alle personenbezogenen bildungsrelevanten Zwecke, beispielsweise

  • Lernmaterial, z.B. die Erstausstattung bei weiterführenden Schulen
  • Schulwege und Schulfahrten
  • Nachhilfeunterricht z.B. nach Krankheit oder bei speziellem Bedarf
  • Sprachliche Förderung z.B. bei Schülern mit fremdsprachlichem Hintergrund
  • Sonderbedarfe z.B. für den Sportunterricht oder für Schulaktionen
  • Bildungsrelevante Ereignisse wie z.B. der Besuch von Theater- oder Sportveranstaltungen
  • Sonstige wie z.B. die Ermöglichung des Übertritts auf eine weiterführende Schule

Einzelheiten legt der Vergabeausschuss fest, der aber lediglich Empfehlungen an die kooperierenden Stiftungen ausspricht.

Der Vergabeausschuss ist so zusammengesetzt, dass er ein breites Spektrum gesellschaftlicher Kräfte rund um die Themen Bildung und Jugend repräsentiert. Im Vergabeausschuss bündeln sich daher auch Kenntnisse und Erkenntnisse zu individuellen Notlagen. Ziel ist die Unterstützung einzelner junger Menschen, die aufgrund von materiellen, kulturellen oder sonstigen Gegebenheiten in ihrem Bildungszugang gegenüber anderen Nachteile und Hemmnisse sprachlicher, finanzieller, religiöser oder kultureller Art aufweisen. Der Regionale Bildungsfonds Laichinger Alb ist daher ein Werkzeug der Inklusion im Bereich Bildung.

 

5. Kooperation mit Stiftungen

Der Regionale Bildungsfonds Laichinger Alb ist als freie Initiative auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Schulen, Eltern, Kirchen und Kommunen angewiesen.

Da er keine eigenen Gelder verwaltet, kooperiert er mit bestehenden Stiftungen, insbesondere mit der Bürgerstiftung Laichinger Alb.

Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit anderen Stiftungen möglich, etwa mit der Sparkassenstiftung der Sparkasse Ulm.

Jede kooperierende Stiftung richtet ein Spendenkonto ein, auf das Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Einrichtungen einzahlen können.

Jede kooperierende Stiftung entscheidet eigenständig über die Verwendung der eingehenden Mittel. Bei zweckgebundenen Spenden folgt die kooperierende Stiftung den Vorschlägen des Vergabeausschusses, sofern nicht ein satzungsmäßiger Grund gegen die Umsetzung der Vergabe-Empfehlung spricht.

 

6. Andere Rechtsform, Stiftung

Der Regionale Bildungsfonds Laichinger Alb strebt als freie, bürgerschaftliche Initiative keine eigene Rechtsform an.

Ausgenommen ist der Fall, dass der Vergabeausschuss und die an ihm beteiligten Institutionen mit einer Zweidrittelmehrheit zur Überzeugung gelangen, dass nach einer Anfangszeit die Einrichtung eines eigenständigen Rechtsträgers erforderlich ist.

Dazu gehört insbesondere die Einrichtung einer Stiftung. Diese kann in Form einer Stiftung etwa  unter dem Dach der Bürgerstiftung Laichinger Alb, unter einem anderen Dach oder in Form einer rechtlich selbständigen Stiftung geschehen.

 

7. Auflösung

Der Regionale Bildungsfonds Laichinger Alb wird aufgelöst, wenn sich sein Zweck überlebt hat (etwa weil es regional keine Bildungsbenachteiligung mehr gibt), wenn ihm die Unterstützung der Bürgerschaft fehlt (etwa wenn über einen längeren Zeitraum keinerlei Mittel vergeben werden können) oder wenn der Vergabeausschuss mit einer Zweidrittelmehrheit seine eigene Auflösung beschließt.

 

Laichingen, den 9. Juni 2010,

Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel

Institut für Sozialstrategie / CDU Laichingen

– Initiator-

Posted by Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel

Leave a reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert