PRESSEMITTEILUNG: Juli 2015


Juli 2015

Erbschaftssteuer und Unternehmensnachfolge- was ist gerecht?

Lösungsweg durch die zeitweilige Umwandlung gestundeter Erbschaftssteuer in stimmrechtslose Kapitalanteile des Staates 


Die Erbschaftssteuer ist zugleich die ungerechteste und die gerechteste aller Steuern. Handelt es sich einerseits um die Versteuerung bereits versteuerten Vermögens, wirkt sie andererseits leistungsunabhängigen Privilegien entgegen. Gerade, wenn es um die Vererbung von Unternehmen und somit von Arbeitsplätzen geht, wird die Forderung nach einer erhöhten Erbschaftssteuer besonders heiß diskutiert. Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel vom Institut für Sozialstrategie hat hier einen Lösungsvorschlag entwickelt:  

Geht es um die Frage nach einer Erhöhung der Steuer bzw. einer Absenkung des entsprechenden Freibetrags, führen deren Befürworter generell die wachsende Schere zwischen Arm und Reich ins Feld. Dies Argument ist berechtigt, denn Erbschaften beruhen nicht auf Leistung und befördern herkunftsbedingte Privilegien und Unterschiede.

Die Gegner argumentieren hingegen, dass, gerade, wenn es um Unternehmen geht, ein Substanzbesteuerung im Erbschaftsfall zu erheblichen Einbußen, im schlimmsten Fall gar zu Insolvenzen führen kann. Dies würde sich negativ auf den Wirtschaftsstandort Deutschland auswirken.

Ulrich Hemel schlägt zur Lösung dieses Dilemmas folgenden Lösungsansatz vor, der eine Privilegierung von Erben ebenso wie die sinnlose Zerschlagung von Unternehmen vermeiden wird. Es handelt sich darum, die festzusetzende Erbschaftssteuer in einem gesetzlich geregelten Verfahren so zu stunden, dass das Unternehmen und die Erben des Unternehmens ein Interesse daran haben, die Erbschaftssteuer so schnell wie möglich zu zahlen. Und dies idealerweise so, dass die Liquidität und Bonität (also die Bewertung durch Banken und Gläubiger) nicht gefährdet werden.

Den ausführlichen Beitrag zum Thema finden Sie hier.

Posted by Sonja Knobbe