Schuldenkönige und Insolvenz

Schuldenkönige

Abstract [de]: Meine Erfahrung mit Schuldenkönigen wird sich mit Sicherheit auch in anderen Familien und Klein- und mittelständischen Unternehmen finden lassen: Ein oder auch mehrere Kunden zahlen nicht. Und so soll dieser Ausgangspunkt auch gleichzeitig der Beginn eines großen und schweren Kampfes gegen Ungerechtigkeit und den Werteverfall von Anstand und Moral sein.


April 2017

Schuldenkönige und Insolvenz

Meine Erfahrung mit Schuldenkönigen wird sich mit Sicherheit auch in anderen Familien und Klein- und mittelständischen Unternehmen finden lassen: Ein oder auch mehrere Kunden zahlen nicht. Und so soll dieser Ausgangspunkt auch gleichzeitig der Beginn eines großen und schweren Kampfes gegen Ungerechtigkeit und den Werteverfall von Anstand und Moral sein.

Meine ersten Gedanken auf der Suche nach Bezeichnungen, die ich in meinem Artikel verwenden wollte, waren Sesselpupser, Schuldenkönige, Ethik, Moral, Wettbewerb, Betrug, Verschleppung, Schikane, Burnout, Depression, Straftätigkeit, am Sessel kleben, Haftung, Verantwortung, Absicherung, Suizid, Klapse….

Wer hat es nicht schon einmal gehört, dass eine Firma Insolvenz anmelden musste. Allein schon dieser Satz lässt viele Fragen offen. Ganz schnell kommen hier auch Wertungen mit ins Spiel. Zum Beispiel „Der hat Pleite gemacht“ oder „Der hat den Betrieb in den Sand gesetzt“. Bei solchen Formulierungen denkt man sofort, dass man den Verursacher des Übels kennt. Doch das kann sehr täuschen! Bis wir die Nase daran bekommen, dass es eben für den Unternehmer keinen anderen Ausweg mehr gibt, als das Insolvenzgericht einzuschalten, hat der Unternehmer nicht selten schon über Monate oder Jahre verzweifelt und bis an die Grenzen seiner Kräfte versucht seine Firma und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu retten.

Auf Grund meiner Erfahrungen sowie verschiedener Fälle in meinem Wirkungskreis habe ich vor allem von Insolvenzen aus dem Dienstleitungsbereich sowie des Bau- und Baunebengewerbes Kenntnis erhalten.

Und gerade in diesem gewerblichen Bereich ist festzustellen, dass trotz allgemein guter Auftragslage immer wieder Insolvenzen zu verzeichnen sind. Insolvenzen, von denen viele hätten vermieden werden können. Die Crux an der Sache ist jedoch, dass die Ursachen der Insolvenz schon etwas länger zurück liegen oder der Unternehmer – ohne es zu ahnen – für einen Schuldenkönig Dienstleitungen erbracht hat.

Doch was ist nun ein Schuldenkönig?

Ein Schuldenkönig ist eine Person, welche Waren und Dienstleistungen bestellt oder beauftragt, ohne diese ganz oder teilweise bezahlen zu wollen. Schuldenkönige arbeiten methodisch, das heißt, sie bestellen und beauftragen um mit den so „erworbenen“ Waren und Dienstleistungen selbst wirtschaften zu können. Im Bau und Baunebengewerbe sind diese Umgangsformen nicht unbekannt. Nach den Worten des Sprechers des Hauptverbandes der deutschen Bauindustrie, Heiko Stiepelmann, in dem Artikel „Offene Rechnungen und ein Verdacht“ der Aachener Zeitung vom 06.10.2016 nutzen nicht nur private Auftraggeber die „Lücke im System“ so, dass Auftraggeber nicht oder nur teilweise Rechnungen begleichen um somit Druck auf die Auftragnehmer auszuüben.

Ich habe umfangreich recherchiert und mir wurde in vielen Gesprächen die Vorgehensweise bestätigt: Auftraggeber zahlt nicht. Auf Zahlungserinnerungen wird nicht reagiert. Telefonisch ist der Auftraggeber immer schwieriger zu erreichen. Wenn Termine zu klärenden Gesprächen vereinbart werden sollen, sind diese nicht zeitnah sondern erst in Wochen zu haben. Nicht selten müssen solche Termine aus irgendwelchen dringenden Gründen dann noch einmal verschoben werden. Auf diese Art und Weise wird der Auftragnehmer zermürbt. Dabei ist es dem Auftraggeber egal, ob der Auftragnehmer mit einem gerichtlichen Mahnbescheid oder einer Klage droht, denn das spielt ihm in die Hand. Einem Mahnbescheid kann er einfach widersprechen, ohne diesen Widerspruch begründen zu müssen und eine Klage kostet dem Auftragnehmer nicht nur weiteres Geld für Anwalt und Gerichtskasse sondern es kostet ihm auch noch Zeit und Nerven. Unter diesem Druck entstehen nach meiner Auffassung beim Unternehmer die Liquiditätslücken, die den Unternehmer an den Rand seiner Existenz treiben. Bei den meisten Fällen gibt es  dann außergerichtliche Einigungen – Quote  meistens zum Vorteil des Auftraggebers. Weitere Fälle schaffen es bis zur ersten Anhörung vor Gericht. Obligatorische Frage an die Parteien: „Wollen sie sich nicht irgendwie einigen?“ Und auch hier geht in der Regel der Auftraggeber als Gewinner hervor. Während der Auftragnehmer einen Verlust hinnehmen muss, kann der „Schuldenkönig“ mit dem „Erspartem“ weiter wirtschaften – mit „reiner Weste“ wie man meint.

Nur etwa 10% solcher Forderungs-Streitfälle werden gerichtlich über Jahre dann ausgefochten. Und am Anfang weiß keiner, wie am Ende das Urteil aussieht. Diejenigen, die sich einen solchen Streit über Jahre überhaupt leisten können, sind aller Wahrscheinlichkeit nach nicht in Zusammenhang mit drohender Insolvenz zu bringen. Nein, es sind diejenigen, die zuvor mit einer miesen Quote „ruhig gestellt“ wurden. Es sind die, die aus tiefer Not heraus so handeln und zustimmen mussten.

Offensichtlich wissen alle, dass es solche „Schuldenkönige“ gibt – und nicht erst seit heute. Seit zig-Jahren wird das Schuldenkönigtum im Bau- und Baunebengewerbe so praktiziert und keiner unternimmt etwas!

Auch die Interessenverbände wie IHK,  HWK oder Architekten- und Ingenieurkammern haben offensichtlich bisher nicht wahrgenommen, welcher Schaden durch die „Schuldenkönige“ angerichtet werden kann.

Liest man in den Satzungen der Interessenverbände, so findet man unter den Aufgaben der Verbände Hinweis, dass es zu ihren Aufgaben gehört notleidende Handwerker, Inhaber und Mitarbeiter zu unterstützen. Diese Aufgabe ist, wenn sie gelebt und praktiziert wird, wichtig und gut.

Zwei Beispiele sollen kurz zur Veranschaulichung beitragen:

Beispiel 1: Ein kleiner Unternehmer im Zuständigkeitsbereich der IHK Aachen, hat sich telefonisch an die für ihn zuständige Kammer gewendet. Er schildert am Telefon seine Not mit nur einem einzigen, jedoch öffentlichen Auftraggeber. Dieser soll dem IHK-Mitglied einen hohen 6-stelligen Betrag schulden. Das Mitglied wisse nicht, wie lange es das noch durchstehen könne. Seitens der IHK Aachen wurde das Mitglied an die Krisenhotline der IHK Köln verwiesen. Nachdem das IHK-Mitglied in Köln sein Anliegen geschildert hatte, seine Bemühungen um einen gemeinsamen Gesprächstermin, von den vielen Mahnbescheiden gesprochen hatte, die allesamt unbegründet zurückgewiesen wurden, bekam das IHK-Mitglied den „wertvollen“ Ratschlag:

  1. „Das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit. Nehmen Sie einen Anwalt und reichen Sie die Klage ein“.
  2. „Nehmen Sie, was Sie bekommen können – lieber einen Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.“ Das war alles, was als Ratschlag herüber kam.

Beispiel 2: Ein Unternehmer und Mitglied der HWK Aachen hat mir berichtet, dass im Rahmen seiner Ausbildung zum Meister ein Referent vor den Gefahren gewarnt hat, welche von Auftraggeberseite drohen kann. In diesem Zusammenhang muss das Thema wohl gelautet haben: „Altbausanierung durch Mängelanzeige“.  Ich habe mit dem Referenten ein Telefonat geführt. Er bestätigte im Gespräch, dass es immer wieder solche Fälle gibt, wo gutgläubige Auftragnehmer viel zu oft Federn lassen müssen. Die Mängelanzeigen haben oft genug nur den Grund, nachträglich den Preis zu drücken. Den Hinweis, den die HWK Aachen hier hier vermittelt ist eine wichtige Information an die Unternehmer.

Diese beiden Beispiele sind zwar nicht als repräsentativ zu bewerten, sie zeigen jedoch eine Schwachstelle in unseren Systemen auf. Während am Beispiel der HWK eine gewisse Prävention zu erkennen ist, kann man am Beispiel der IHK eigentlich keine wirkliche Hilfe erkennen.

Man wendet sich also an eine Einrichtung in der Hoffnung, auf Hilfe. Ihr Pech: Der, dem Sie ihre Nöte erzählen, kann gar nicht erfassen, was sich alles hinter Ihrem Hilferuf verbirgt. Ihr Ansprechpartner kennt nicht das Gefühl, in Not zu sein. Aber genau solche Hilferufe von Unternehmern sind Alarmzeichen und sollten nicht so ohne weiteres ignoriert werden. Wenn jemand um Hilfe ruft, dann haben wir alle die Pflicht zu helfen. Tun wir das nicht und überlassen den Hilferufenden seinem Schicksal, tragen wir für die aus der verweigerten Hilfeleistung resultierenden Folgen –  zumindest die moralische Verantwortung. Je nach Sachlage kann daraus eventuell auch ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten entstehen.

Weshalb handeln wir nicht rechtzeitiger. Oder weshalb handeln wir immer erst dann, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist? Weshalb schließen wir den Stall erst ab, wenn die Kuh bereits gestohlen ist? Gehen wir doch einmal den Ursachen auf den Grund.

Nachstehend finden Sie hierzu eine von mir aufgestellte Typisierung. Diese beschreibt einzelne Phasen der Insolvenz. Die Typisierung der einzelnen Phasen ist nicht endgültig und wird fortgeschrieben, sobald mir weitere Erkenntnisse vorliegen. Sie basiert auf empirisch zusammengetragenen Erzählungen und Schilderungen von oder über Erfahrungen von Unternehmern.

Typisierung Insolvenzverlauf Ursache – Phase – Auswirkung

Mit der nachstehenden Typisierung eines Insolvenzverlaufes möchte ich auf Ursachen und Auswirkungen von gewerblichen Insolvenzen eingehen. Versetzen Sie sich dazu bitte in die Rolle des Unternehmers und versuchen sich die Bedrückung und Beklemmung in solch schwierigen Zeiten vorzustellen. Hierzu bedarf es einiger Differenzierungen und Abgrenzungen welche nachstehend erläutert werden:


IU1 (Insolvenzursache 1)

Die Insolvenz ist geprägt durch die betriebliche Ausrichtung. Bei jungen Unternehmen ist es oft die Fehleinschätzung bei der Existenzgründung. Bei älteren Unternehmen geht es oft um die Orientierung und die Anpassung an den Markt. Die Auftragslage ist kritisch oder Aufträge bleiben weitgehend aus.


IU2 (Insolvenzursache 2)

Die Insolvenz ist geprägt von innen heraus, d.h. Mitarbeiter und/oder  Inhaber erbringen Dienst-, Liefer- und Herstellleistungen, ohne hierbei effizient zu arbeiten.


IU3 (Insolvenzursache 3)

Zahlungen bleiben aus, es entsteht ein erheblicher Liquiditätsmangel.


IU4 (Insolvenzursache 4)

Zahlungen bleiben durch strafrechtlich relevantes Verhalten der Schuldner aus. (Schuldenkönige) Das führt ebenfalls zu erheblichem Liquiditätsmangel.



IPH1 (Insolvenzphase 1)

Sie haben Ihre Situation rechtzeitig erkannt, man hat Sie rechtzeitig gewarnt und beraten. Getreu dem Motto „Hilf dir selbst – so hilft dir Gott“ haben Sie der drohenden Insolvenz sowie deren Ursachen den Kampf angesagt. Man könnte sagen, Sie haben da so gerade noch einmal Schwein gehabt.


IPh2 (Insolvenzphase 2)

In dieser Phase befinden Sie sich auf Talfahrt und können nicht mehr stoppen. Glaube und Hoffnung sind stärker als der Verstand. Sie können nicht mehr ruhig schlafen.


IPh3 (Insolvenzphase 3)

wie IPh2 mit zusätzlichen Auswirkungen:  Körperliche Reaktionen wie Herzrasen, Schweißausbrüche sind erkennbar, Flucht in Alkohol/Drogen/Medikamente wird als Lösung wahrgenommen, Kontenüberziehung, Kontensperrung durch Finanzamt und Krankenkassen, Zahlungsunfähigkeit und erste Kündigungen von Mitarbeitern sind die nächsten Schritte.


IPh4 (Insolvenzphase 4)

wie IPh3 mit zusätzlichen Auswirkungen:  Beleihung von eigener Altersversorgung, Lebensversicherung, Haus und Hof. Gesundheitliche Reaktionen: Angina Pectoris, Herzinfarkt, Burnout, Depression. Mitarbeiter klagen ausstehende Löhne und Gehälter mit Unterstützung der Gewerkschaft ein. In Ihnen steigt der innere Druck. Sie empfinden Ungerechtigkeit. Der Spruch „Einer für alle – alle für Einen“ war wohl auf einem Ballon gedruckt und ist geplatzt. Sie empfinden es als ungerecht, dass mit Ihren Arbeitgeberanteilen Ihre Arbeitnehmer eine Grundabsicherung erlangt haben, während Sie Ihre Absicherung noch in den Betrieb gesteckt haben.


IPh5 (Insolvenzphase 5)

Nichts geht mehr. Entweder ein Schuldner oder Sie selbst müssen den Insolvenzantrag stellen. Sie kommen zur psychiatrischen Behandlung.



IA1 (Insolvenzauswirkung 1)

Grundsätzlich sind IPH2 bis 5 auch als vorhergegangene Auswirkungen  zu verstehen. Aber es gibt dazu noch weitere, indirekte Auswirkungen. Ihr Krankheitsverlauf belastet die Krankenversicherung – hoffentlich konnten Sie noch alle Beiträge entrichten!


IA2 (Insolvenzauswirkung 2)

Der von Amtswegen eingesetzte Insolvenzverwalter wird versuchen zu retten, was noch zu retten ist. Wenn Sie eine Kämpfernatur sind und die Situation Sie noch nicht gebrochen hat, kann der Insolvenzverwalter mit Ihnen zusammen tatsächlich den Betrieb retten – verkleinert und auf Sparflamme. Wenn Sie aber selbst schon gebrochen sind, wird er nicht viel ausrichten können. Dann geht es nur noch ums Verteilen. Sie sehen und erleben, wie das, wofür Sie und Ihre Mitarbeiter gelebt und gearbeitet haben den Bach hinunter geht.


IA3 (Insolvenzauswirkung 3)

Sie haben in Ihren Augen fast alles getan um im wahrsten Sinne des Wortes zu überleben. Sie haben Ihre Lebensgewohnheiten deutlich eingeschränkt oder gehen diesen gar nicht mehr nach. Den ganzen Tag und in der Nacht dreht sich alles nur um das eine Thema. Sie haben versagt!  Sie drehen am Rad und haben sich zunächst auf unbestimmte Zeit ein Aufenthaltsrecht in einer Psychiatrischen Klinik „verdient“.


IA4 (Insolvenzauswirkung 4)

Sie werden kriminell, meinen, einen Diebstahl vortäuschen zu können, zünden das Haus an um an das Geld der Versicherung zu kommen oder gehen mit der Spielzeugpistole Ihres Sohnes oder Enkels in die nächste Tankstelle und fordern Bares.


IA5 (Insolvenzauswirkung 5)

Sie merken, dass Sie den Kopf wohl nicht mehr aus der Schlinge ziehen können und Ihnen der Boden unter den Füßen entgleitet. Sie zappeln. Dann zappeln Sie nicht mehr. Sie haben Ihre Ruhe gefunden.


Ihnen mögen die beschriebenen Auswirkungen übertrieben erscheinen. Aber in meinem beruflichen und auch privaten Umfeld kenne ich alleine 3 Fälle des Suizids durch Erhängen, einen Fall durch Ertrinken und einen Fall, der seit 14 Jahren in psychiatrischer Behandlung ist. Vielen von Ihnen wird es hoffentlich beim Lesen von IA5 so gegangen sein wie es mir beim Schreiben erging. Ich fühle mich mitverantwortlich für das, was ich da beschrieben habe. Mitverantwortlich, weil ich nicht früher etwas genauer hingeguckt und zugehört habe. Mitverantwortlich, weil ich nicht viel früher aktiv geworden bin und auf ein nicht gerne angesprochenes Thema aufmerksam gemacht habe, wie ich es heute tue.

Weshalb warten wir immer, bis dass das Kind in den Brunnen gefallen ist. Weshalb wird nicht überlegt, wie man erkennt, dass das Kind auf dem Weg zum Brunnen ist? Wie kann man das Kind vor dem Sturz in den Brunnen auf einen sichereren Weg bringen? Der sicherere Weg kann holprig und schmerzhaft sein. Um auf sicherere Wege zu gelangen müssen wir mehr über die möglichen Ursachen wissen, welche zu Insolvenzen führen oder geführt haben.

Es ist davon auszugehen, dass in Wirtschaftskreisen – auch im Kleinen – die Insolvenzursachen IU3 und IU4 am häufigsten vorkommen.

Versuchen wir zu ergründen, weshalb Ihr Kunde nicht bezahlt?


  • Der Kunde ist selbst pleite und kann nicht bezahlen
  • Der Kunde ist mit der erbrachten Leistung nicht einverstanden und stellt Mängel fest
  • Der Kunde ist dankbar, dass Sie ihm etwas Schönes gebaut haben – zahlt aber dennoch nicht.
  • Der Kunde stellt Gegenforderungen und rechnet damit auf.
  • Der Kunde behauptet, dass er das so nicht bestellt hat.
  • Der Kunde ist ein Betrüger.
  • Sie haben eine nicht prüffähige Rechnung erstellt
  • Sie haben den Auftragsrahmen überzogen
  • Sie haben Formfehler in der Abrechnung

Wenn Sie – gerne auch als Kunde – noch weitere Gründe kennen, teilen Sie mir diese bitte mit. Oder vielleicht teilen Sie mir auch Ihre Nöte und Ihre Erfahrung mit. Ich sichere Ihnen in jeder Hinsicht absolute Vertraulichkeit zu.


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