Abstract [de]: Im Supermarkt zu den Eiern aus Freilandhaltung greifen, das ist für die meisten heute selbstverständlich. Auch nimmt der Marktanteil an Bioprodukten immer weiter zu, das Thema Nachhaltigkeit ist in aller Munde. Aber die Einkäufe tatsächlich auf Bio und Fair Trade beschränken? Auf Kleidung von H&M verzichten? Gar das Auto abschaffen? Müssen wir wirklich jede einzelne Konsumhandlung moralisch hinterfragen? Wie weit kann Konsumentenverantwortung im Kontext vom Klimawandel gehen? Ein Erklärungsansatz am Beispiel Autofahrt.


September 2013

Erdbeerfeld und Klimawandel – eine Analogie

Im Supermarkt zu den Eiern aus Freilandhaltung greifen, das ist für die meisten heute selbstverständlich. Auch nimmt der Marktanteil an Bioprodukten immer weiter zu. Aber die Einkäufe tatsächlich auf Bio und Fair Trade beschränken? Auf Kleidung von H&M verzichten? Gar das Auto abschaffen? Müssen wir tatsächlich jede einzelne Konsumhandlung moralisch hinterfragen? Wie weit kann Konsumentenverantwortung gehen? Ein Erklärungsansatz am Beispiel Autofahrt.

Kann dem einzelnen Konsumenten moralische Verantwortung für die Auswirkungen seines Verhaltens zugesprochen werden? Diese Frage ist insofern schwierig zu beantworten, als dass einzelne Konsumhandlungen für sich genommen zumeist nur minimale Auswirkungen nach sich ziehen. So ist es unwahrscheinlich, dass der Klimawandel sich umkehren ließe, wenn ein einzelner das Autofahren oder Fleisch essen einstellt oder dass Kindern in Bangladesch eine bessere Zukunft garantiert wird durch den Kauf von fair produzierter Kleidung.

In ihrem Diskussionspapier „Zur Verantwortung des Individuums in Anbetracht des Klimawandels“ kommt Ute Kruse-Ebeling unter anderem zu dem Schluss, dass

allein schon aufgrund des Nichtschädigungsprinzips und des damit verbundenen Prinzips der künftigen Schadensvermeidung […] eine moralische Verantwortung […] dafür  [bestehe], ressourcenschonender zu leben und [s]eine Lebensstile im Hinblick auf Nachhaltigkeit zu überprüfen.

Ihre Argumentation stützt sie vor allem auf die Analogie einer Sonntagsfahrt mit dem Sportwagen und dem Klau eines Korbs Erdbeeren von einem privaten Erdbeerfeld. 

Das Beispiel mit der spritfressenden Sonntagsfahrt im Sportwagen geht auf Sinnott-Armstrong zurück, der durch eine Diskussion dieses Falls zu dem Schluss kommt, dass aufgrund des verschwindend geringen Anteils am gesamten CO2-Ausstoß kein Bezug zum Klimawandel und individueller Verantwortung hergestellt werden kann. Ute Kruse-Ebeling versucht, diese These zu widerlegen, indem sie die Analogie zum Diebstahl auf dem Erdbeerfeld aufbaut. 

Diese Analogie scheint auf den ersten Blick kontrovers, weshalb sie hier noch einmal genauer unter die Lupe genommen werden soll.

Die folgenden Situationen werden angenommen:  

Fall A: 

„Hans pflückt des Nachts heimlich einen Korb Erdbeeren von Heinrichs großem Erdbeerfeld.“

Fall B:

Hans macht mit „seinem spritfressenden Sportwagen eine schöne Sonntagsspazierfahrt.“

Beide Situationen sind zunächst dahingehend vergleichbar, als dass sie denselben Beweggrund aufweisen: Genuss. In beiden Fällen kann leicht auf die Tat verzichtet werden, weder benutzt Hans den Sportwagen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, noch leidet er an Hunger und Geldnot, weshalb er die Erdbeeren klauen müsste. 

Der Schaden der Einzelhandlung ist in beiden Fällen in zu vernachlässigendem Maße gegeben: Heinrich wird vermutlich den Verlust der Erdbeeren niemals bemerken, sind sie doch auf dem Feld im Überfluss vorhanden. Auch vom durch die Spazierfahrt verursachten CO2-Ausstoß wird kaum zu erwarten sein, dass dieser den Ausschlag gibt, das Zwei-Grad-Klimaziel nicht zu erreichen und somit die Auswirkungen des Klimawandels noch zu verschlimmern.

Gemeinsam ist beiden Handlungen aber auch, dass sie, wenn von übermäßig vielen Personen bzw. Gruppen und im übermäßigen Maße ausgeführt, sehr wohl einen Schaden nach sich ziehen: Im Fall A würde Heinrich um seine Ernte gebracht, im Fall B würde die Erdtemperatur weiter ansteigen, was voraussichtlich auf dem ganzen Globus zu dramatischen Schäden führen kann. Es entsteht somit ein kollektiver Schaden, der sich aus unkoordinierten Einzelhandlungen kumuliert, die für sich genommen diesen Schaden auch nicht beabsichtigen.    

Nun zu den Unterschieden:

Es erscheint im ersten Augenblick klar, dass Hans im Fall A eine unmoralische Handlung begeht, während im Fall B zunächst nichts Verwerfliches zu erkennen ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Stehlen einer feststehenden sozialen Norm und moralischen Intuitionen zuwiderläuft, die zudem legal festgeschrieben sind. Dies alles ist im Fall B nicht gegeben. 

Weiterhin ist der Geschädigte im Fall A direkt zu bestimmen, nämlich der Besitzer des Erdbeerfeldes Heinrich. Im Fall B ist es unklar, wer genau wie stark geschädigt wird. Man kann sich diffus einen Südsee-Inselbewohner vorstellen, der seine Heimat verliert, einen unbekannten Bauern, der im Sudan um seine Ernte gebracht wird oder eventuell auch einen entfernten Bekannten aus Bayern, dem vor ein paar Wochen der Keller vollgelaufen ist. In allen Fällen ist aber nicht klar, ob die Schadensfälle entweder überhaupt jemals eintreten bzw. ob und inwieweit sie auf den Klimawandel zurückzuführen sind und in welchem Maße die Handlung von Hans dazu beigetragen hat.   

Wenn also keine moralische Norm gegeben und auch nicht zu ermitteln ist, wer inwiefern durch meine Handlung geschädigt worden ist, wie kann ich dann die Spazierfahrt aus moralischer Perspektive überhaupt verurteilen?

Hier stellt sich zunächst einmal die Frage, warum denn im Fall A eine moralische Norm besteht, wenn auch dort kein sichtbarer Schaden entsteht. Dies wird darauf zurückzuführen sein, dass man genau weiß, dass ein Schaden entsteht. Die Handlung würde ohne soziale und in diesem Fall auch legale Sanktionierung in übermäßigem Ausmaß auftreten, weshalb der Schaden als kollektiver ein dann sehr sichtbarer werden würde. Auch im Fall B weiß man mittlerweile, dass ein Schaden entsteht. Das Thema Klimawandel ist jedoch ein noch recht neues und zudem sehr abstrakt und komplex, weshalb auch Konsequenzen nur schwer nachvollzogen bzw. vorhergesehen werden können. Klar ist jedoch soweit, dass schädliche Konsequenzen mit CO2-Ausstoß verbunden sind, auch wenn sich dies noch nicht in der Gesellschaft als soziale Norm durchgesetzt hat. Die vernünftige Überlegung zeigt aber, dass in moralischer Hinsicht klar in beiden Fällen das Nicht-Schädigungsprinzip verletzt wird, auch wenn der Geschädigte im Fall B nicht klar zu ermitteln ist. Dass die Autofahrt für sich genommen keinen Einfluss habe, hier ein unzureichendes Argument, denn mittlerweile hat die Erdbevölkerung ihren Verbrauch an COsoweit erhöht, dass schon der Grundbedarf für notwendigere Handlungen die Grenze der Unschädlichkeit weit überschreitet. Rein genussorientierte Handlungen sind dann erst recht als überflüssig zu betrachten. Hier ließe sich der Vergleich aufbauen, dass sich im Umfeld von Heinrichs Erdbeerfeld bereits viele Obdachlose befinden, die sich ab und zu aus ihrer Not heraus an Heinrichs Erdbeeren bedienen. Wenn Hans dies weiß, wird er in seine Überlegungen mit einbeziehen, ob er Heinrich dann noch zusätzlichen Schaden hinzufügen sollte, welcher dann (kumuliert) auch nicht mehr zu vernachlässigen ist. 

Weiterhin kann man eine Handlung nicht als weniger moralisch verwerflich betrachten, nur weil der Geschädigte unbekannt ist. Wenn man davon ausgehen kann, dass allen Menschen die gleichen basalen moralischen Rechte und Pflichten zukommen, dann reicht es zu wissen, dass überhaupt Menschen geschädigt werden, um eine Handlung moralisch zu verurteilen. 

Die Existenz eines entsprechenden Gesetzes kann im Fall A auch nicht den Ausschlag geben, es sei denn, man ist überzeugter Rechtspositivist und spricht somit legalen Normen jeden moralischen Ursprung ab. 

Es kann also festgestellt werden, dass die Analgie von Erdbeerfeld und Spazierfahrt funktioniert, solange man bestehende soziale Normen nicht als einzigen Ursprung moralischer Normativität betrachtet (vgl. Tugendhat), sich nicht der Gruppe der Rechtspositivisten zuordnet oder die Existenz gleicher basaler moralischer Rechte und Pflichten für die gesamte Menschheit bestreitet.

Somit kann die These von Kruse-Ebeling, dass aufgrund des Nicht-Schädigungsprinzips ein verantwortlicher und nachhaltiger Lebensstil in moralischer Hinsicht gefordert werden kann, als unterstützt betrachtet werden. 

Literatur:

Kruse-Ebeling, Ute (2013): Zur Verantwortung des Individuums in Anbetracht des Klimawandels. Unveröffentlichtes Manuskript zum Vortrag vom 28.6.2013

Sinnott-Armstrong, Walter (2010): It’s Not My Fault: Global Warming and Individual Moral Obligations. In: Stephen Gardiner et. alt., ed., Climate Ethics, Essential Readings, Oxford/New York, S. 332-346. 

Tugendhat, Ernst (1993): Vorlesungen über Ethik. Frankfurt am Main.


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Posted by Sonja Knobbe

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