Abstract [de]: Im vierten Teil seiner Auseinandersetzung mit der geforderten ‚unbürokratischen Impfpflicht‘ widmet sich Stefan Streit der Frage, „Wer prüft den Impfstatus und was dann?“. Mit einer allein auf Bußgeldern und einer Straflogik setzenden Prüfung sieht er die Gefahr einer weiteren Spaltung von Arm und Reich und plädiert demgegenüber für Anreize und Belohnungen, wie es z.B. in Österreich gemacht wird.


April 2022

Wer prüft den Impfstatus und was dann?

Impfpflicht Vol. 4

Die Königsdisziplin bei der Impfpflicht ist allerdings die konkrete Überprüfung der Impfpflicht im Alltag. Wie schwierig Überprüfungen sein können, wissen vor allem die Apotheker, durch die Impfzertifikate. Wenn das nicht bedacht wird, läuft es wie beim Masern-Impfattest: Einmal attestiert = ich bin geimpft! (siehe Impfpflicht Vol. 3)

Im Normalfall wird es deshalb nicht auffallen, wenn ein Mensch als Ungeimpfter mit einem Impfnachweis unterwegs ist, obwohl er nie eine Impfung hatte. Es stellt sich allerdings die Frage, was passiert, wenn Zweifel an der Immunität bestehen. Beispielsweise, weil ein Patient mit einer Corona-Infektion auf einer Intensivstation liegt. Muss er dort seinen Impfstatus offenbaren? Müssen die Ärzte einen negativen Impfstatus anzeigen? Müssen die Ärzte den Verdacht auf einen gefälschten Impfausweis anzeigen? Müssen di Ärzte anzeigen, wenn bei einer akuten Corona-Infektion trotz Impfnachweis noch keine Corona-Antikörper vorliegen? Müssen Ärzte anzeigen, wenn Zweifel an der Richtigkeit eines Impfausweises vorliegen? Das sie das nicht müssen, ist keineswegs gewiss.

Denn Arbeitgeber müssen das laut Infektionsschutzgesetz Absatz 9a, „wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung unverzüglich das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die jeweilige Einrichtung befindet, darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Daten zu übermitteln.“ (1)

Damit ist dann auch schon die Frage beantwortet, wer bei einem Verstoß gegen die Corona- Impfpflicht ermittelt. Das ist das Gesundheitsamt! Und das ist keine Empfehlung für den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der ärztlichen Berufswahl! Wie heute die Nachtdienste in der Krankenhausambulanz bei Internisten und Chirurgen, wird in Zukunft der Begutachtungsdienst für Corona-Impfpapiere zur Ochsentour im öffentlichen Gesundheitsdienst.

Sie glauben das kommt nicht? Dann werfen wir doch noch mal einen Blick in das Infektionsschutzgesetz (1), so wie heute die Masern-Impfpflicht umgesetzt wird:

„Bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises, so kann das Gesundheitsamt eine ärztliche Untersuchung dazu anordnen, ob die betroffene Person auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen Masern geimpft werden kann. Wenn der Nachweis nach Absatz 9 Satz 1 nicht innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt wird, kann das Gesundheitsamt die zur Vorlage des Nachweises verpflichtete Person zu einer Beratung laden und hat diese zu einer Vervollständigung des Impfschutzes gegen Masern aufzufordern. Das Gesundheitsamt kann einer Person, die trotz der Anforderung nach Satz 1 keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt oder der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung nach Satz 2 nicht Folge leistet, untersagen, dass sie die dem Betrieb einer in Absatz 8 Satz 1 genannten Einrichtung dienenden Räume betritt oder in einer solchen Einrichtung tätig wird.“

Dieser Paragraf 20 im Infektionsschutzgesetz heißt „Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe“. Hier geht es ganz allgemein um alle impfpräventable Erkrankungen, Absatz 2a konkretisiert das für Corona und ab Absatz 8 wird die Masern-Impfpflicht festgeschrieben. Das ist formal bereits eine Gemengelage, bei der es jederzeit zu einem Spillover von Bedeutungszuweisungen zu anderen Erkrankungen kommen kann.

Die Corona-Impfpflicht ist nicht auf bestimmte Lebensbereiche (wie die Masern-Impfpflicht) begrenzt, d.h., sie gilt überall, aber eben auch im Krankenhaus. Insofern ist zu erwarten, dass der Arzt hier in Analogie zur Masern-Impfpflicht meldepflichtig wird, es sei denn im Gesetz wird eine andere Regelung ausdrücklich festgeschrieben. Mit dem Wissen, dass die überwiegende Zahl derer, die mit einer Coronaerkrankung auf den Intensivstationen liegen, nicht geimpft sind, wird sich hier von Seite der Krankenkassen ein „natürlicher Ermittlungsdruck“ ergeben. Auch heute schon wird regelmäßig nach Unfällen durch die Krankenkassen ermittelt, ob nicht der Verursacher oder dessen Versicherung, für die Behandlungskosten aufkommen müsse. Argumentiert wird hier mit der Verpflichtung zur Wirtschaftlichkeit gegenüber der Gemeinschaft der Betragszahler. Es ist zu erwarten, dass diese Ermittlungen auch bei an Corona erkrankten Menschen mit zweifelhafter Immunität geführt werden. Spätestens, wenn eine Impfpassfälschung im Raum steht, wird fraglich, ob die Kosten der Behandlung die Solidargemeinschaft belasten dürfen. Diese Frage muss vorher beantwortet werden, wenn man eine Impfpflicht möchte! Die Rolle von Krankenkassen und Ärzten muss eindeutig definiert sein.

Kommt es nicht zu einer Konkretisierung der Gültigkeit der Schweigepflicht für diesen Fall, wird die Rolle des Arztes als Anwalt seines Patienten in Frage gestellt. Es ist zu befürchten, dass Ärzte ihre Patienten zwar von der Beatmung entwöhnen konnten, sie dann aber durch den Zwang zur Übermittlung der fehlenden Impfungen erneut krank machen. Es ist zu erwarten, dass nach Krankenhausentlassungen bei zweifelhaft Geimpften oder nachweislich Nichtgeimpften strafrechtliche Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft und früher oder später auch zivilrechtliche, durch die Krankenkassen angestrengt werden. Die komplizierte ECMO-Behandlung eines Corona-Patienten kostet durchschnittlich 92.000 Euro, eine „einfache Beatmung“ auf der Intensivstation 34.000 Euro und eine Krankenhausbehandlung auf der Normalstation 5.800 Euro. (2) Neben dem Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen die Corona-Impfpflicht, kämen dann ggf. die Behandlungskosten auf den Patienten zu. Die Ärzte überantworteten Patienten, die auf einer Intensivstation von Corona genesen sind, einer Zukunft, die geprägt ist von Privatinsolvenz und Suizid. Das ist keine Basis für die ohnehin schon schwierige medizinische Rehabilitation nach einer Langzeitbeatmung.

Darüber hinaus verursacht der dokumentierte, aber möglicherweise bereits der wahrscheinliche Verstoß gegen die Corona-Impfpflicht einen Datenpunkt, der von Datenmaklern verwertet wird. Was sollen die denn mit solchen Daten? Die gleiche Frage könnte man stellen, was Auskunfteien denn mit Vertragsdaten von Mobilfunkanbietern wollen? Was genau weiß keiner, allerdings machen sie was draus. Denn verkauft werden diese Daten seit Jahren. (2a) Es bedarf deshalb für den Fall einer Impfpflicht, der gleichzeitigen, gesetzlichen Regelung, wer die Information „Verstoß gegen die Corona-Impfpflicht“ für welche Zwecke nutzen darf. Ansonsten erleidet der Patient neben der körperlichen Erkrankung und dem Bußgeld eine durch eigene Kraft nicht mehr rehabilitierbare, informationelle Erkrankung.

Wer prüft sonst noch den Impfstatus? Klar, die Polizei soll stichprobenartige Kontrollen auf den Straßen machen. Daraus ergeben sich dann massenhaft Gerichtsverfahren. So wird die Impfpflicht möglicherweise zum Treiber der Legalisierung des Cannabisbesitzes, ganz einfach weil beides zusammen (Impfpflicht und Cannabisbesitz) für Polizei und Justiz nicht mehr gestemmt werden kann. Noch einmal fürs Protokoll: Ich befürworte die Corona-Impfung und auch wenn das vielleicht unpopulär ist, sehe ich als Arzt Cannabiskonsum zu Genusszwecken kritisch.

Was passiert nun, wenn jemand von der Polizei, beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle, ohne Impfschutz angetroffen wird?

Geplant ist zuerst einmal ein Bußgeld im dreistelligen Bereich. (3) Bei Nichtzahlung kommt es dann zu einem Zwangsgeld, dessen Höhe sich an den „persönlichen Lebensverhältnissen“ orientiert. Eine Erzwingungshaft ist nicht vorgesehen. (3) Sie glauben Haft wegen der Verweigerung medizinischer Maßnahmen sei undenkbar? Dann werfen Sie bitte einen Blick in diesen Spiegelartikel: „Zwangsquarantäne auf dem ‚Zauberberg‘“ (4). Ein Freund, der mich darauf aufmerksam machte, fasste das zusammen mit: Zwangsbehandlung nein, aber Einsperren ja. Ok, zugegeben hier geht es eine andere Erkrankung und ich bin froh, dass ich dafür keine Lösung haben muss, aber irritierend ist das schon.

Gegenwärtig sind alle politischen Akteure, die an Impfpflichtinitiativen arbeiten davon überzeugt, nur Strafe helfe weiter. (3) Es sollte allen Beteiligten klar sein, dass 500 Euro Bußgeld für einen Hartz-IV Empfänger sehr schwere Zeiten bedeuten, während sich der exzentrische Millionär aus einem dreistelligen Bußgeld problemlos freikaufen kann. Möglich, dass nicht wenige Menschen, weil sie das Bußgeld nicht zahlen können, im Gefängnis landen. Es stellt sich dann die Frage, gilt die Impfpflicht im Knast oder hat sie hier eine andere Wirkung als draußen? Wird im Knast für Ungeimpfte Bußgeld fällig? Wenn nicht, wird die Gefängniszelle für Impfgegner zu einem sicheren Ort! Zu einem hohen Preis für die Allgemeinheit. Ein Tag Haft kostet in Deutschland zwischen 113 und 150 Euro. (5) Sie meinen, für ein nicht gezahltes Bußgeld kommt man in Deutschland nicht ins Gefängnis? Aktuell sitzen in Deutschland pro Jahr 7000 Menschen wegen nicht gezahlter Bußgelder nach Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln im Gefängnis. (6) Die Dauer einer Erzwingungshaft, (maximal sechs Wochen für ein säumiges Bußgeld, maximal drei Monate bei mehreren säumigen Bußgeldern) richtet sich nach der Höhe des ausstehenden Bußgeldes. (7) Mit der Erzwingungshaft erledigt sich Bußgeldzahlung nicht. Die Zahlung ist auch nach der dem Gefängnisaufenthalt weiter fällig. Kommt ein Ungeimpfter für zwei Wochen ins Gefängnis, stehen dem 500 Euro Bußgeld, 2100 Euro Gefängniskosten gegenüber. Geht jemand für drei Monate hinter Gitter kostet das 13.500 Euro. Erwischt man nur 7000 Ungeimpfte, die ihr Bußgeld nicht zahlen (können), dann summiert sich das bereits (unter der Annahme von 14 Tagen Erzwingungshaft) auf 15 Millionen Euro Kosten für die Haft, denen lediglich 3,5 Millionen Bußgeld gegenüberstehen. Pro 1000 Ungeimpfter, die für drei Monaten ins Gefängnis wegen mehrerer Bußgelder gehen, dann kostet das weitere 14 Millionen Euro.

Bei den Vermögenden sieht das alles anders aus. Das Zwangsgeld wird es ja nur fällig, wenn das Bußgeld nicht bezahlt wird. Warum sollte das Bußgeld nicht gezahlt werden? Und das Zwangsgeld orientiert sich nicht wirklich in seiner Höhe an den „persönlichen Lebensverhältnissen“. Wäre das der Fall, dann ginge es hier um wirklich hohe Beträge. Wäre 5-, 6- oder 7-stellige Zwangsgelder fällig, wären die Gerichte mit richtig gut bezahlten Anwälten konfrontiert. Spätestens dann wäre nicht sicher, ob die Urteile der Amtsgerichte den Instanzenweg schadlos überstehen. Aber dazu wird es gar nicht kommen, denn Zwangsgelder sind auf 25.000 Euro begrenzt. (8) Das sind Kosten, die einen Vermögenden, der aber überzeugt ungeimpft bleiben möchte, kalt lassen. Genau 25.000 Euro pro Jahr kostet auch das jährliche Reifenservicepakt für ein Luxusauto. (9) Im schlimmsten Fall bleibt dann der Bugatti mal ein Jahr stehen und man muss mit einem der Oldtimer oder dem Tesla fahren. Aber wie gesagt, durch die Zahlung, des für alle gleich hohen Bußgeldes, kommt es nicht zur Zwangsgeldforderung, aber eben auch nicht zur Impfung.

Lange Rede kurzer Sinn, die gerade geplanten Impfpflicht auf der Basis von Strafe heizt die arm-reich-Spaltung an. Ein kurzer Blick nach Österreich, dort kommt auf Ungeimpfte ein Bußgeld von 600 Euro zu, das aber maximal 4x im Jahr. (10) Für alle, für die 2.400 Euro keine bedeutende Summe sind, ist die Impfpflicht in Österreich kein Thema. Und so wird es eine Impfpflicht für die Armen.

Gar nicht diskutiert wird, warum die österreichische Regierung die Impfpflicht mit Belohnungen koppelt? Ich würde meinen, um genau dieses arm-reich-Spannungsfeld zu befrieden. Auf der Belohnungsseite kommt mir das Österreich-Modell der Impfpolitik sehr gelungen vor. Einmal gibt es den Bonus für die Gemeinschaft: Gemeinden mit 3.000 Einwohnern bekommen abhängig von der Impfquote eine Überweisung vom Bund: bei 80% 30.000 Euro und bei 90 Prozent 120.000 Euro. (10) Außerdem gibt es 500 Eurogutscheine für Einzelpersonen in einer Lotterie zum Konsum in Restaurant, Hotel oder Kultureinrichtungen. (10) 1,4 Milliarden Euro rufen die Nachbarn für Belohnungen auf. (10) Gut für die Stimmung im Land ist das allemal. Übertrüge man das Modell auf Deutschland wären ungefähr 14 Milliarden Euro fällig.

Damit könnte man was bewegen, bei den Impfungen und bei der Stimmung. Wir werden auch nach der Corona-Pandemie mit denen, die sich nicht impfen lassen wollen zusammenleben. Und sollten die Belohnungen keinen Effekt auf die Impfquote haben, dann bleibt sie völlig ohne ökonomisches Risiko, denn dann werden die Gelder ja nicht abgerufen.

Wenn Sie Vol. 1 bis Vol. 4 gelesen haben, dann wissen Sie jetzt: die Kollateralprobleme einer Corona-Impfpflicht sind enorm. Ohne die Beantwortung der Fragen:

  • Ist eine Impfpflicht alternativlos?
  • Wer gilt als geimpft?
  • Wer ist tatsächlich geimpft?
  • Wer kontrolliert die Impfpflicht und was dann?
  • Sind ohne den Versuch einer Belohnung für Impfungen alle weniger einschränkenden Mittel ausgeschöpft?

wird eine Impfpflicht nicht umsetzbar sein.

Die Skepsis gegenüber Politik und Verwaltung wächst gerade. Das ist bedauerlich, gilt doch die deutsche Rechtsstaatlichkeit als ein Schutzraum, um den uns die Welt beneidet. Hoffentlich nutzt die Ampel ihre Chance die bräsige Erzwingungsmentalität der großen Koalition hinter sich zu lassen. Da ist viel Schaden angerichtet worden, den wir zukünftig noch abarbeiten müssen. Ich erinnere an dieser Stelle an die erzwungenen, digitalen Trümmerhaufen des ehemaligen Gesundheitsministers und des ehemaligen Verkehrsministers. In Gefahrenlagen hilft nicht nur unerbittliche Verwaltungsgründlichkeit. Die deutsche Regierung tut gut daran ihren Vertrauensvorschuss in der Mitte nicht zu verspielen. Entscheidet man sich für eine gesetzliche Impfpflicht nur auf Basis von Sanktionen, steht der Elefant im Raum. Ist die Impfpflicht einmal in der Welt, dann schafft diese rote Linie Fakten, von denen man sich vielleicht ganz bald wünschen würde, dass es die nie gegeben hätte.

Quellen:

(1) https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) § 20Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe Satz 9a.

(2) Holetschek fordert Malus-Regelung von DPA, in Süddeutsche Zeitung vom 27.12.2021 auf Seite 24.

(2a) Zoff um die Daten der Handykunden von Nils Wischmeyer in Süddeutsche Zeitung vom 24.1 2022 auf Seite 18.

(3) Ab 18 von Oliver Meiler in der Süddeutschen Zeitung vom 24.1.2022 auf Seite 7.

(4) https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/tuberkulose-klinik-mit-zwangsquarantaene-in-der-oberpfalz-a- 823131.html

(5) https://www.sueddeutsche.de/panorama/gefaengnis-haft-arbeit-bezahlung-mindestlohn-1.4412010-2

(6) https://www.sueddeutsche.de/meinung/schwarzfahren-justiz-verkehrsbetriebe-fdp-1.5509235?reduced=true

(7) https://www.bussgeldrechner.org/erzwingungshaft.html

(8) https://www.mittelhessen.de/politik/deutschland/deutschland-konkrete-vorschlage-fur-eine-impfpflicht-ab-18_25200637

(9) https://www.autozeitung.de/technik-der-400-kmh-reifen-178436.html

(10) Österreich führt die Impfpflicht ein von Daniel Imwinkelried in neue Züricher Zeitung vom 22.1.2022 Seite 3.


Vol 3: Wer ist tatsächlich geimpft? finden Sie hier:


Alle Rechte vorbehalten.

Abdruck oder vergleichbare Verwendung von Arbeiten des Instituts für Sozialstrategie ist auch in Auszügen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet.

Publikationen des IfS unterliegen einem Begutachtungsverfahren durch Fachkolleginnen- und kollegen und durch die Institutsleitung. Sie geben ausschließlich die persönliche Auffassung der Autorinnen und Autoren wieder.

Posted by Stefan Streit