Die UN Sustainable Development Goals – Ein Auftrag an die Zivilgesellschaft?
Abstract [en]
Regarding the direction of global development there are aims agreed upon by the UN and therefore by the countries of the planet. These are the Sustainable Development Goals (SDGs.). These 17 Goals should be achieved until 2030. But what ist he link and connection between the SDGd? And who shall take care of them? Questions like these are addressed in this paper. In particular, the major role of global civil society in making the SDGs a success is underlined.
Abstract [de]
Wenn es um die Richtung der globalen Entwicklung geht, gibt es Ziele, auf die sich die Länder der Erde einigten, die Sustainable Development Goals (SDGs). Es handelt sich um 17 Ziele, die bis 2030 umgesetzt werden sollen. Doch wie hängen diese zusammen? Und wer soll diese umsetzen? Fragen wie diesen geht der Beitrag nach und unterstreicht so die Rolle globaler Zivilgesellschaft, um aus den SDGs einen Erfolg werden zu lassen.
November 2017
Die UN Sustainable Development Goals – Ein Auftrag an die Zivilgesellschaft?
Eine Analyse am Beispiel der Geschlechtergerechtigkeit
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Mit dem Jahr 2016 traten die 2015 verabschiedeten UN Sustainable Development Goals (SDG) in Kraft, die mit einer entsprechenden Agenda bis zum Jahr 2030 verbunden sind. Konzeptionell folgen diese den UN Millennium Development Goals (MDG) und bauen auf diese auf. Zugleich sind die neuen Ziele breiter aufgestellt und betonen deutlicher Verbindungen, beispielsweise von Armut und Gesundheit. Es handelt sich bei diesen Zielen um nicht verbindliche Ziele, die sich jedes Land selbst zu eigen machen soll. Dabei soll jedes Land eigene Maßnahmen ergreifen und eine eigene Evaluation etablieren. Zunächst klingt dies nach einem sehr staatszentrierten Blickwinkel auf die zukünftige Entwicklung der Welt. Jedoch betont auch die UN, dass das übergreifende Ziel Armut zu beenden, den Planeten zu schützen und Wohlstand für alle zu erreichen nur erreicht werden kann, wenn jeder seinen Teil dazu beiträgt, „governments, the private sector, civil society and people like you.“ (UN 2017: Sustainable Development Goals).
Nun stellt sich die Frage, welche Rolle soll demnach der Zivilgesellschaft, genauer der global vernetzten Zivilgesellschaft zufallen bei der Bearbeitung dieser Ziele? Dies meint dabei weniger eine Begriffsanalyse in Bezug auf die UN, zu fragen, warum beispielsweise „you“ nicht Teil von „civil society“ ist, sondern konkret an Hand einzelner Ziele die (potentielle) Rolle der globalen Zivilgesellschaft herauszustellen. Im Fokus stehen hierbei in diesem Text zwei Ziele, genauer die Ziele 4 und 5, Quality Education und Gender Equality, wobei zunächst letzteres betrachtet wird.
Gender Equality meint im Rahmen der SDGs vor allem Frauenrechte und eine Beendigung als existent markierter Diskriminierung von Frauen und Mädchen. Dies wird nicht nur als Verwirklichung von Menschenrechten markiert, sondern als notwendige Grundlage jeder nachhaltigen Entwicklung. Aufgebaut werden soll dabei auf entsprechende Maßnahmen und Erfolge im Rahmen der MDGs. Konkret wird gefordert, Frauen und Mädchen einen gleichen Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, Arbeit und eine gleiche Repräsentation zu ermöglichen. Dies würde auch zu einer nachhaltigen Wirtschaft führen. Verbunden wird die Fassung des Ziels mit einer Bestandsaufnahme des Erreichten, so einer zunehmenden Geschlechterparität in der Bildung oder mehr Frauen in Parlamenten, aber weiter existierender Hürden, etwa existenten Bildungsbarrieren schon für basale Bildung in Teilen von Subsahara-Afrika, Westasien und Ozeanien (vgl. UN 2017: Goal 5: Achieve gender equality and empower all women and girls).
Bei diesem Ziel fällt eine sehr enge Konzeption von Gender auf, die klar in einer bipolaren Begrenzung verbleibt. Statt Gender Equality könnte das Ziel demnach von seiner Füllung auch volle Gleichheit für Frauen und Mädchen heißen. Zugleich bietet die andere Betitelung die Möglichkeit, mehr drunter zu fassen, etwa eine tatsächliche Gleichheit aller denkbaren Gender-Fassungen. Solch eine weiterreichende Interpretation von offiziellen Zielen nutzen gerade zivilgesellschaftliche Akteur*innen immer wieder, um begrenzte Vorstellungen in breiter betitelten Überschriften auszudehnen. So wurde beispielsweise das Konzept Reproduktiver Rechte nach dessen internationaler Verkündung 1994 zivilgesellschaftlich zunehmend zum Konzept Reproduktiver und Sexueller Rechte erweitert. Eine Erweiterung die später wiederum internationale Bestätigung erfuhr. Und hier zeigt sich bereits eine zentrale Rolle globaler zivilgesellschaftlicher Akteur*innen bezüglich der SDGs: Sie haben die Möglichkeit die „Worthülse“ jedes Ziels divers zu nutzen und so auch mit neuen und breiteren Inhalten zu füllen, und so mehr aus dem Ziel zu machen, als der inhaltliche Kompromiss sehr diverser Länder eigentlich vorsah.
Darüber hinaus zeigt sich gerade in dem Bereich Gender Equality eine deutliche Diskrepanz zwischen legaler Rechtssetzung und praktischen Auswirkungen. Dies zeigte sich bei den unterschiedlichsten Rechtssetzungen im Rahmen der Bemühungen um eine Gleichheit der Geschlechter in der Vergangenheit. Gleiche legale Rechte erwiesen sich dabei oftmals als stumpfe Waffe gegen die Perpetuierung von Ungleichheit bis hin zur de facto Diskriminierung. In diesem Feld erwies sich öfter schon die notwendige Rolle globaler Zivilgesellschaft als vernetzte Gemeinschaft mit der Möglichkeit des Lernens voneinander. So konnten lokale und regionale Herausforderungen zivilgesellschaftlich angegangen werden, die durch begrenzte staatliche Rechtssetzungen nichts von ihrer Bedeutung und Wirkungsmächtigkeit verloren hatten. Einige Staaten zeigten dabei ein Bewusstsein für die Diskrepanz zwischen Rechtssetzung und Praxis und begrüßten ein breites Engagement, andere sahen zivilgesellschaftliche Aktivitäten hingegen kritisch. Hier wiederum half die globale Vernetzung auch in solchen Ländern aktiv bleiben zu können.
Zusammenfassend zeigt dies, dass eine Umsetzung der SDGs, zumindest dieses Ziels, nur staatlich und legal de facto stets begrenzt bleiben muss und eine tatsächliche Veränderung und Zielerreichung eine globale Zivilgesellschaft braucht, auch um das Ziel in seiner Breite erst zu erfassen und zu öffnen.
Vergleichbares lässt sich für das vierte SDG Quality Education festhalten. Zu diesem wird festgehalten, dass qualitative Bildung Grundbedingung einer nachhaltigen Entwicklung sei und nur mit dieser sich das Leben der Menschen verbessern könne. Diesbezüglich seien bereits Erfolge erzielt worden, so ein besserer Zugang zu Bildung und eine größere Teilhabe für Frauen und Mädchen. Insbesondere die Grundbildung verbesserte sich, aber es brauche, so die Erfassung des Status-Quo größerer Anstrengungen, um die weiter gesteckten Ziele zu erreichen, so eine Gleichheit der Geschlechter über die Grundbildung hinaus, die es an nur wenigen Orten gäbe. Als weitere Herausforderung wird hier markiert, dass immer noch Millionen Kinder nicht zur Schule gingen, vor allem in Subsahara-Afrika und in Konfliktgebieten. Dazu kommen über 100 Millionen Jugendliche, vor allem weibliche, denen es an basalen Fertigkeiten mangele (vgl. UN 2017: Goal 4: Ensure inclusive and quality education for all and promote lifelong learning).
Dieses Ziel klingt zunächst deutlich staatlicher verankert, als jenes zuvor behandelte. Bildung wird meistens staatlich gefasst und im Sinne von Schulen auch hauptsächlich staatlich verbreitet. Doch dies meint nicht, dass es in diesem Rahmen keine zentrale zivilgesellschaftliche Bedeutung gibt. Diese zeigt und zeigte sich in verschiedenen Rollen. Bereits in der Zugangsgewährung zu Bildung in schwierigen Gebieten sind es oftmals zivilgesellschaftliche Initiativen die voraus gehen und Ansätze wählen und erproben, beispielsweise mobile Angebote. Doch sind die beiden hauptsächlichen zivilgesellschaftlichen Aufgaben in diesem Feld, die es zudem in jedem Land gibt, Kontrolle und Inhaltssetzungen. Kontrolle meint hier die kritische Reflektion des staatlich gebotenen, das Aufdecken von Diskriminierungen, die Hinterfragung von Kosten und Kostenbarrieren, aber auch die Hinterfragung der tatsächlichen Zugänglichkeit. Gerade im Rahmen höherer Bildung muss immer wieder, und quasi überall, beispielsweise zwischen de jure Zugangsgleichheit und de facto existierenden Ungleichheiten unterschieden werden.
Die zweite Aufgabe, die Setzung von Inhalten, meint eine Hinterfragung von Bildungsinhalten, die vermittelt werden sollen, aber auch davon, wie über diese entschieden wird, beispielsweise, welche demokratische Legitimation diese haben. Hier zeigt sich eine deutliche Verbindung zum vorherigen Ziel. Soll etwa Gender Equality mehr sein als nur Frauenrechte, dann braucht es zivilgesellschaftlicher Akteur*innen, die dies auch als Bildungsziel setzen und zu verbreiten suchen. Denn was qualitative Bildung heißt, ist keineswegs gesetzt. Der Term kann gleichfalls auf die Vermittlung von Fertigkeiten abzielen, die wirtschaftlich gefragt sind, wie beispielsweise auf Grundfertigkeiten des Zusammenlebens. Priorisierungen und Aushandlungen von Inhalten bedürfen einer starken zivilgesellschaftlichen Begleitung und Hinterfragung, auch um demokratische Prozesse zu etablieren. Hier sollen nun nicht alle zugehörigen bildungspolitischen Hürden vorgebracht und diskutiert werden, wie demokratische Partizipation auch der Schüler*innen, sondern allgemeiner betont werden, dass auch hier ein sehr offenes Ziel vorgegeben wurde, für dessen Füllung und Diskussion es zivilgesellschaftlichen Engagements bedarf. Es bedarf sogar globalen zivilgesellschaftlichen Engagements, um voneinander zu lernen, sich zu vernetzen und gemeinsam auch auf internationaler Ebene Themen setzen zu können.
Die Türöffnung ist dabei die Hinterfragung davon, was Qualität in Bezug auf Bildung heißt, und wie sich dieser Anspruch füllen lässt. Dabei sollten die anderen SDGs als Rahmung des Begriffes dienen, geben sie doch ein konsensuales Bild davon, was heute zentral im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erreicht werden muss. Ist Bildung nun grundlegend im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, ist es auch die Vermittlung der zugehörigen Inhalte, wie eine tatsächliche Gleichheit aller Geschlechter, sexueller Identitäten und Orientierungen. Um dies zu gewährleisten bedarf es zivilgesellschaftlicher Akteur*innen, die versuchen diese Inhalte zu setzen, aber teilweise auch selber aktiv werden, etwa im Sinne außerschulischer Bildungsangebote, die erst zu einer Qualität von Bildung, auch im Sinne der Informationsnachfragebefriedigung führen.
Es zeigt sich also deutlich die Verbundenheit der Ziele, die noch deutlicher wird, wenn ein weiteres SDG angeschaut wird. Zugleich meint dies auch eine notwendige Verbundenheit zivilgesellschaftlicher Aktivitäten und Akteur*innen. Die SDGs als Gruppe an Zielen Realität werden zu lassen, oder zumindest als Orientierungswerte zu setzen, bedarf koordinierten Handelns und Agierens. Es reicht nicht, wenn einige sich für Gender Equality in einem breiten Sinne einsetzen und andere für eine hinterfragte Qualität von Bildung. Die entsprechenden Akteur*innen, wie die Inhalte, müssen verbunden und kombiniert werden. Dies wiederum verdeutlicht exemplarisch ein Blick auf das zehnte SDG. Dieses lautet „Reduced Inequalities“, meint aber vor allem die Reduktion von ökonomischer Ungleichheit, die zwischen den Ländern zwar abgenommen, innerhalb dieser jedoch zugenommen habe.
Dabei changiert das SDG deutlich zwischen Ungleichheit in einem breiten Sinne und einer Engführung auf Ökonomie. So heißt es im Sinne einer breiten Konzeption: „To reduce inequality, policies should be universal in principle paying attention to the needs of disadvantaged and marginalized populations.“ (UN 2017: Goal 10: Reduce Inequality within and among countries). Zugleich wird als zugehörige Fakten vor allem auf eine steigende Einkommensungleichheit verwiesen, vor allem in sich entwickelnden Ländern wie sie die UN fasst, und dass diese Wachstum und eine Armutsreduktion behindere, genauso wie das individuelle Selbstwertgefühl begrenze. Im Sinne der Möglichkeit Ungleichheit zu reduzieren ohne Wachstum zu verlieren, wird auf nicht spezifizierte Länder verwiesen, die diese Kombination erreicht hätten. Dabei bleibt es aber auch bei den Fakten nicht, in diesen findet sich auch die einer Einkommensungleichheit zugrunde liegende Chancenungleichheit unterstrichen, zudem wird auf die sozialen oder auch gesundheitlichen Folgen von Einkommensungleichheit verwiesen. Als besondere Risikogruppe wird auf schwangere Frauen auf dem Land und Menschen mit Behinderungen verwiesen (vgl. UN 2017: Goal 10: Reduce Inequalitiy within and among countries). Im Rahmen dieses SDG wird deutlich versucht, trotz der Betonung von Einkommensungleichheit, auf die unterschiedlichen Dimensionen von Nachhaltigkeit zu verweisen, ökonomische, ökologische und soziale.
Dies meint auch deutlich, dass es eine entsprechende Kombination von Aktivitäten und damit auch beteiligten Akteur*innen geben muss. Und es meint eben auch, dass zivilgesellschaftliches Engagement in allen drei Bereichen und auf allen drei Ebenen stattfinden muss. Gleichfalls gilt es auch hier als zivilgesellschaftliche Aufgabe festzuhalten, dass entsprechende Akteur*innen für eine inhaltliche Ausdehnung und Hinterfragung Verantwortung zeigen. Wenn die Reduktion von Ungleichheit im Ökonomischen verharrt, dann ist die Reichweite deutlich begrenzt, und dann ist auch eine Verbindung zu den anderen Zielen kaum gegeben Dies stellt sich anders dar, wenn Ungleichheitsreduktion breiter verstanden wird, auch noch über schwangere Frauen auf dem Land hinaus – dann zeigt sich die Verbindung beispielsweise zu SDGs 4 und 5, zu Gender Equality und qualitativer Bildung, im Sinne eines breiten Nachhaltigkeitsverständnisses. Doch auch dafür bedarf es global vernetzter oder global agierender zivilgesellschaftlich verankerter Akteur*innen unterschiedlicher thematischer Schwerpunkte und Setzungen.
Hier wurde nun die Rolle und Bedeutung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen, genauer geschrieben vernetzter global agierender Akteur*innen für die Umsetzung und Erreichung der SDGs dargestellt. Dies erklärt exemplarisch die Bedeutung der globalen Zivilgesellschaft für das Erreichen der SDGs, wie sie hier als These untersucht wurde. Doch ist eine solche Feststellung immer nur ein Anfang. Denn wer beispielsweise qualitative Bildung als Konzept öffnet, steht vor der Herausforderung Fragen zu beantworten wie jene, was Qualität ist. Diesbezüglich gilt es an Fragen anzuknüpfen, die im Rahmen dieses Forums bereits diskutiert wurden, dazu gehört jene danach, wie viel Homogenität oder Heterogenität eine Zivilgesellschaft braucht oder verträgt. Es wurde hier schon deutlich betont, dass zivilgesellschaftliche Akteur*innen unterschiedliche Schwerpunkte haben. Doch haben sie auch unterschiedliche Ansichten, ja, auch sich widersprechende Ansichten. Diese müssen diskursiv angegangen werden, denn eine reine Setzung von Zielinhalten kann nicht dem Konzept einer Nachhaltigen Entwicklung entsprechen, wie es hier gezeigt wurde. Aber zugleich gilt es die Praxis voranzutreiben, also auf Entscheidungen und Aushandlungen aufbauend zu handeln, um umgesetzte Ziele am Ende stehen zu haben.
Wie dies funktionieren kann, gilt es spezifisch und konkret an einem SDG zu untersuchen, so welche unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Interessen und Akteur*innen sich bei diesem gegenüber stehen und wie darauf aufbauend ein globaler Rahmen mit zugleich bedingt heterogener nationaler Umsetzung entstehen kann. Denn erst wenn der Rahmen sowohl breit wie auch in Teilen konkret ist, kann gewährleistet werden, dass dies SDG im Sinne umfassender Nachhaltigkeit umgesetzt wird, und doch national und regional adaptiert werden kann. Dies bedarf wiederum massivem zivilgesellschaftlichen Engagement und Aushandlungen, über grundlegende Fragen, aber auch im Rahmen der konkreten Umsetzung. Wie dies konkret funktionieren kann und soll, zu untersuchen an einem SDG, dazu bedürfte es eines weiteren Beitrages, der auch regionale Unterschiede reflektiert und berücksichtigt.
LITERATUR:
Zu den SDGs:
UN (2017): Goal 4: Ensure inclusive and quality education for all and promote lifelong learning, online in: http://www.un.org/sustainabledevelopment/education/ (letzter Zugriff: 02.10.2017).
UN (2017): Goal 5: Achieve gender equality and empower all women and girls, online in: http://www.un.org/sustainabledevelopment/gender-equality/ (letzter Zugriff: 02.10.2017).
UN (2017): Goal 10: Reduce inequality within and among countries, online in: http://www.un.org/sustainabledevelopment/inequality/ (letzter Zugriff: 02.10.2017).
UN (2017): Sustainable Development Goals, online in: http://www.un.org/sustainabledevelopment/sustainable-development-goals/ (letzter Zugriff: 28.09.2017).
Zu zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, ihren Rollen und den Themenfeldern:
Ulrike Busch: Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte – Zu Geschichte und Aktualität eines Paradigmenwechsels, in: Ulrike Busch (Hrsg.): Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte. Nationale und internationale Perspektiven, Baden-Baden: Nomos 2010, S. 09-21.
Ans Kolk: Partnerships as panacea for addressing global problems? On rationale, context, actors, impact and limitations, in: M. May Seitanidi & Andrew Crane (Hrsg.): Social Partnerships and Responsible Business. A research handbook, Abingdon / New York: Routledge 2014, S. 15 – 43.
Bonnie L. Shepard: Redes de ONGs reivindicativas en América Latina: lecciones de la experiencia de promover los derechos reproductivos y de la mujer, in: Carlos Cáceres u. a. (Hrsg.): La Salud como Derecho Ciudadano. Perspectivas y Propuestas desde América Latina, Lima: Facultad de Salud Pública y Administración de la Universidad Peruana Cayetano Heredia 2003, S. 111 – 134
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