Zusammenfassung

Anforderungen an die Mandatsträger und die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien

Begleitet durch ein Vorwort von Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel hat Dr. Thomas de Nocker, Dozent an der FOM-Hochschule und freier Mitarbeiter des Instituts für Sozialstrategie, Kriterien erarbeitet, was einen Aufsichtsrat einer kirchlichen Bank auszeichnen sollte.
Im deutschsprachigen Raum finden sich insgesamt 14 Banken, die mehrheitlich kirchliche Besitzer haben und daher als kirchliche Banken bezeichnet werden können.
Die Aufsichtsräte dieser Institute stehen zuvorderst unter einer doppelten Beobachtung: Zum einen wird in Kirche, Caritas und Diakonie seit einigen Jahren ein stärkeres Gewicht auf belastbare und unabhängige Aufsichtsstrukturen der wirtschaftlichen Unternehmungen gelegt. Zum anderen stehen seit der Finanz-krise die Aufsichts- und Leitungsgremien der Banken unter intensiver Beobachtung durch staatliche Bankenaufsichtsbehörden.
Die Entwicklung eines Anforderungsprofils für den Aufsichtsrat einer kirchlichen Bank zeigt, dass in der aktuellen Situation drei Kriterien neben der Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen besonders wichtig sind:

  • Zu den personenorientierten Anforderungen gehört vor allem, dass ein angemessener Anteil der Mandatsträger unabhängig ist, d. h. keine persönliche und geschäftliche Beziehung zu der Bank hat.
  • Die zentrale managementbezogene Anforderung ist die notwendige fachliche Kompetenz bei der Aufsicht einer kirchlichen Bank. Dazu gehört die angemessene Verteilung von vier Fachdisziplinen im Aufsichtsrat: Neben den zentralen Wirtschaftswissenschaften auch Jura, Theologie und eventuell eine branchenspezifische Disziplin der Hauptkunden, um deren Geschäft ausreichend verstehen zu können. Idealerweise finden sich diese Kompetenzen in einem Gremium mit insgesamt weniger als zehn Mitgliedern, um arbeitsfähig zu sein und effektiv mit dem Vorstand zusammen arbeiten zu können.
  • Dazu kommt der Anspruch der Diversität im Aufsichtsrat: Beide Großkirchen in Deutschland legen einen großen Wert auf Geschlechtergerechtigkeit. Daneben sollen aufgrund einer Altersdiversität auch jüngere Personen in die Gremien einziehen.

Ein Abgleich mit der aktuellen Besetzung der insgesamt 148 Aufsichtsmandate zeigt, dass sich in den drei Kriterien große Unterschiede bei den einzelnen Banken offenbaren:

  • Viele kirchlichen Banken haben keine oder nur sehr wenige unabhängige Mandatsträger. Oft gleicht der Aufsichtsrat einer Versammlung der Großkunden. Hier besteht die Gefahr eines Interessenskonflikts.
  • Teilweise finden sich die Berufserfahrungs- und Studienhintergründe der Aufsichtsratsmitglieder in sehr unausgeglichenem Verhältnis: Zum einen sind sehr viele Mandatsträger in den Kirchenverwaltungen oder der Seelsorge beschäftigt und wenige in der Caritas/Diakonie oder der freien Wirtschaft, zum anderen ist zu Lasten der anderen fachlichen Kompetenzen auf katholischer Seite oft die Theologie der dominierende Studienhintergrund, während es auf evangelischer Seite die Rechtswissenschaften überaus stark vertreten sind. Mit bis zu 17 und durchschnittlich fast 11 Mitgliedern sind daneben viele Aufsichtsräte für eine produktive Zusammenarbeit zu groß.
  • Die Gesamtfrauenquote liegt nur bei 10 %, hierbei ist die Quote bei den großen evangelischen Banken (5 %) im Schnitt deutlich geringer als bei den katholischen Schwesterinstituten (13 %). Keiner der Aufsichtsräte wird von einer Frau geleitet.

Es wird abschließend vorgeschlagen, die Aufsichtsräte zu verkleinern und bewusst die Kompetenzen in den Blick zu nehmen, die das Gremium für seine Arbeit benötigt. Dabei soll die Unabhängigkeit möglichst vieler Mitglieder gegenüber Proporzgesichtspunkten und Aspekten der Kundenbindung stärker in den Vordergrund treten. Während der Aufsichtsrat die rechtlichen und wirtschaftlichen Aufgaben verantwortet, kann ein Beirat etabliert werden, der den Vorstand und Aufsichtsrat eng begleitet.
Der kirchliche Bankensektor ist eine wichtige Unterstützung für Kirche, Caritas und Diakonie. Aufsichtsstrukturen, die helfen, Risiken zu verringern und den Vorstand eng begleiten, sind unerlässlich, damit die Banken diesen Dienst auch in der Zukunft in hohem Maße leisten können.

Die vollständige Studie steht über das Institut für Sozialstrategie kostenlos als Download zur Verfügung.

Essen, Februar 2015

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Dokumententyp:

Externer Beitrag

Fachgebiete:

RELIGION

Posted by Wieland Mikolajczyk

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