Abstract [de]: Die vorliegende Studie widmet sich der Trägerschaft und Verwaltung konfessioneller Kitas. Es wurde in den Bistümern und Landeskirchen in Deutschland und Österreich nachgefragt, ob und wie sich die Trägerschaft der konfessionellen Kitas ändert. Welche Entwicklungen gibt es? Welche Rechtsformen werden für neue Träger gewählt?
Ein Untersuchungsschwerpunkt lenkt den Blick auf die beträchtliche Anzahl an Bistümern und Landeskirchen, die ganz bewusst die Trägerschaft auf der ortskirchlichen Ebene belässt. Um dabei Ehrenamtliche und Seelsorge von der wachsenden Verwaltungsarbeit zu entlasten, sind hier ganz unterschiedliche Wege zu beobachten. Wie wird hier sichergestellt, dass die Kita-Verwaltung fachgerecht erbracht werden kann? Welche Unterstützung erfährt die Ortskirche?
Februar 2016
Trägerlandschaft im Umbruch?
Entwicklungen bei konfessionellen Kita-Trägerschäften und mögliche Entlastungsmöglichkeiten von Ehrenamtlichen und Seelsorgern
Inhalt
2 Größenveränderungen der Kita-Trägerschaften
2.1 Direkte Trägerschaft bei den ortskirchlichen Gemeinden
2.2 Trägerschaft in lokalen, gemeindeübergreifenden Verbünden
2.4 Bistums- und landeskirchenweite Trägerschaften
3 Rechtsformen der Kitaträgerschaft
3.1 Unmittelbare Trägerschaft durch kirchliche Institutionen
3.2 Trägerschaft durch einen eingetragenen Verein
3.3 Firmierung einer Kita-gGmbH
3.4 Gründung einer Kita-Stiftung
4 Wege der Entlastung ortskirchlicher Träger
4.1 Auch für Kitas zuständige Verwaltungskräfte
4.2 Ausschließlich für Kitas zuständige Verwaltungskräfte
4.3 Aufbau lokaler Kita-Netzwerke mit gemeinsamer Geschäftsführung
4.4 Ausweiterung der Kita-Unterstützungsleistungen in den regionalen Verwaltungszentren
4.5 Aufbau von Unterstützungsangeboten im Generalvikariat
4.6 Weitreichende Unterstützung durch die Diözesancaritasverbände
1 Überblick
Im Jahr 2015 wurden in Deutschland rund 3,2 Millionen Kinder in einer der 53.400 Kindertagesstätten (Kitas) betreut. Die katholische und evangelische Kirche spielen für diese Betreuungsleistung eine relevante Rolle − immerhin befindet sich deutschlandweit rund ein Drittel der Kitas in konfessioneller Trägerschaft. Die anderen zwei Drittel werden zu gleichen Teilen durch den Staat und andere Wohlfahrtsverbände getragen.
In Österreich ist die Bedeutung der katholischen und evangelischen Kirche für die Kita-Trägerschaft etwas geringer. Im Berichtsjahr 2014/15 wurden knapp 60 % der 4.682 Kindergärten durch die Kommunen unterhalten, während der Anteil konfessionell getragener Kindergärten bundesländerübergreifend durchschnittlich 13 % beträgt – mit Werten zwischen 1,3 % und 35,6 % unter den einzelnen Bundesländern aber stark schwankt.
In den letzten Jahren haben sich die Strukturen konfessioneller Kitaträgerschaften stark verändert. Verschiedene Faktoren wie der betriebswirtschaftliche Kostendruck durch pauschalisierte Bezuschussungssysteme und eine veränderte Pfarreien-Struktur haben die Neuausrichtung der Trägerstrukturen beschleunigt – eine steigende Anzahl von Kitas wird nun nicht mehr durch die Kirchengemeinde vor Ort getragen, was in der Vergangenheit die fast überall vorherrschende Trägerform war. Es haben sich andere, pfarreiübergreifende Trägerstrukturen durchgesetzt, die im Folgenden vorgestellt werden sollen. Oftmals bleibt die Trägerschaft aber auch bei der Ortskirche. Für diesen Fall werden Modelle analysiert, wie die ortskirchlichen Träger bei den Verwaltungsaufgaben unterstützt werden.
Grundlage für den Artikel bildet eine umfangreiche Recherche, die soweit möglich alle Bistümer und Landeskirchen in Deutschland und Österreich mit einbezieht. Die dargestellten Fakten basieren auf Informationen aus Telefongesprächen und schriftlichen Stellungnahmen sowie aus Statistiken und Websites. Das Ziel des Artikels liegt darin, einen Überblick über die vielgestaltige Struktur der konfessionellen Kitas zu erhalten. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Aufgrund der zur Zeit großen Trägerveränderungen in der Kita-Landschaft und der punktuellen Informationsabfrage kann auch keine Aktualität der vorliegenden Zahlen und Entwicklungen sowie Korrektheit aller Angaben garantiert werden.
2 Größenveränderungen der Kita-Trägerschaften
In der vielschichtigen Organisationsstruktur der katholischen und evangelischen Kirche in Deutschland und Österreich liegt die Trägerschaft der Kitas auf einer von vier Ebenen, die sich in ihrer Größe unterscheiden.
2.1 Direkte Trägerschaft bei den ortskirchlichen Gemeinden
Die Trägerschaft konfessioneller Kitas in Deutschland kann erstens direkt bei den Kirchengemeinden (in Bayern: Kirchenstiftungen) angesiedelt sein, was nach wie vor eine gängige Trägerstruktur in vielen Bistümern und Landeskirchen ist.
So liegt die Kita-Trägerschaft in vielen Bistümern mehrheitlich bei den Kirchengemeinden, unter anderem in den fünf größten katholischen Bistümern Köln, Freiburg, Münster, Stuttgart und München. Es sind keine Pläne bekannt, dies in naher Zukunft grundlegend zu ändern. Auch in etlichen anderen Bistümern wird die Trägerschaft bei den Kirchengemeinden belassen.
In anderen Bistümern wie z. B. in Hamburg und Magdeburg werden die Kitas zwar momentan in der Regel von Kirchengemeinden getragen, doch werden zukünftige Veränderungen der Trägerstrukturen diskutiert. Die Gründe für Überlegungen zu Trägerveränderungen sind vielfältig: In Magdeburg besteht ein zentraler Grund darin, dass das für die Verwaltung und Organisation verantwortliche Personal der Kitas in den Ortskirchengemeinden an Kapazitätsgrenzen gestoßen ist. In Hamburg geht es vor allem darum, für neue pastorale Räume mit Trägerschaft mehrerer Kitas ein Konzept zu finden.
Auch in Österreich werden die meisten katholischen Kitas direkt durch die Kirchengemeinden getragen, oft als Pfarrcaritaskindergärten. Doch treten z. B. in der Diözese Gurk immer mehr Gemeinden an den diözesanen Caritasverband heran, um die Trägerschaft des Gemeindekindergartens abzugeben.
In der evangelischen Kirche gibt es ebenfalls zahlreiche Beispiele für die Trägerschaft der Kitas durch Kirchengemeinden. In den Landeskirchen Braunschweig und Oldenburg liegt die Trägerschaft der Kitas trotz intensiv geführter Gestaltungsdebatten bis jetzt wie gehabt ausschließlich bei den Kirchengemeinden. In der Landeskirche Hessen-Nassau ist mit 590 von 600 Einrichtungen die Mehrheit der evangelischen Kitas in Trägerschaft der Kirchengemeinden. Doch auch hier wird momentan über gemeindeübergreifende Trägerschaften diskutiert, die auf Kirchenkreisebene angesiedelt werden könnten.
In der Landeskirche Rheinland ist die Entwicklung weiter vorangeschritten: Zwar befinden sich noch 70 % der rund 800 Kitas in kirchengemeindlicher Trägerschaft, doch hat sich seit 2008 die Gesamtzahl der Träger deutlich reduziert: Gab es zu dieser Zeit noch 492 unterschiedliche Träger, so sind es 2015 nur noch 352.
Im Bistum Würzburg wird die Mehrheit der Kitaeinrichtungen z. B. durch lokale Caritas-Vereine getragen, wobei jeder Verein meist nur eine Kita trägt. Auch in den Bistümern Freiburg, Hildesheim und Passau werden einige der Kitas z. B. von örtlichen Caritas-Vereinen getragen. Grundsätzlich spielen die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie für die Trägerschaft der Kitas eine nicht unerhebliche Rolle.
2.2 Trägerschaft in lokalen, gemeindeübergreifenden Verbünden
Oft ist die Kita-Trägerschaft auf der nächsthöheren Ebene angesiedelt, z. B. beim pastoralen Raum bzw. Seelsorgebereich oder bei örtlichen Caritas- bzw. Diakonievereinen. So übernehmen im Erzbistum Köln Kirchengemeindeverbände die Trägerschaft der Kitas, an den alle juristisch selbstständigen Pfarreien eines Seelsorgebereichs ihre Kitas übertragen.
In der Landeskirche Oldenburg wird im Zuge der Gestaltungsdebatten vor allem für größere Städte die Bildung eines Kirchengemeindeverbandes angedacht, an den jede Kirchengemeinde einen Vertreter in das gemeinsame Aufsichts- und Steuerungsgremium entsendet. Auch in der Landeskirche Hannover wurden vor 8 Jahren sogenannte Trägerverbünde gebildet, dessen Träger nicht mehr die Kirchengemeinden selbst, sondern größere Einheiten wie z. B. Kirchenkreise sind.
In der Landeskirche Westfalen-Lippe liegt die Trägerschaft der Kitas zu einem beträchtlichen und steigenden Prozentsatz in den Händen der Kirchenkreise.
2.3 Regionale Trägerschaften
Auf einer dritten Trägerebene übernehmen Gemeindeverbände und regionale Caritas- bzw. Diakonieverbände die Trägerschaft der Kitas. Im Erzbistum Paderborn können die Kirchengemeinden seit 2009 die Trägerschaft ihrer Kitas auf den Gemeindeverband übertragen, um sich vom Verwaltungsaufwand und finanziellen Risiken der Kitaträgerschaft zu befreien. Hier wurden auf Ebene der sieben Gemeindeverbände regionale Kita-gGmbHs gegründet, die heute die deutliche Mehrheit der Kitas im Erzbistum tragen. Die Geschäftsführer der Gemeindeverbände sind in Personalunion auch Geschäftsführer der Kita-gGmbH, die gesamte Verwaltungsarbeit ist eng verknüpft. Im Bistum Aachen wurde die Kita-Trägerschaft vor einigen Jahren in ähnlicher Weise in vier regionalen gGmbHs gebündelt.
In weiteren Bistümern und Landeskirchen zeigt sich, wie in einzelnen Städten und Regionen neue Modelle initiiert werden: Im Bistum Osnabrück trägt der „Katholische Gemeindeverband in Bremen“ 10 Kitas im Stadtgebiet Bremens. Innerhalb der evangelischen Landeskirche Hamburg ist der „Kirchengemeindeverband der Kindertageseinrichtungen im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost“ mit 64 getragenen Kitas einer der größten Träger.
Regionale Caritas-Verbände wie der Caritas-Verband Gießen, Mainz oder Worms übernehmen zum Beispiel im Bistum Mainz auch Trägerverantwortung für eigene Kita-Einrichtungen. Auf evangelischer Seite sind regionale Institutionen innerhalb der Diakonie z. T. in beträchtlichem Umfang Kita-Träger, z. B. in den Landeskirchen der Pfalz, Sachsens und Anhalts.
2.4 Bistums- und landeskirchenweite Trägerschaften
Eine vierte Trägerebene bildet der Fall, dass es bistums- oder landeskirchenweit eine gemeinsame Trägerschaft gibt, die zum Teil auch bei den Diözesancaritasverbänden oder den Diakonischen Werken liegen kann. Im Bistum Essen gründete sich z. B. mit dem Kita Zweckverband ein bistumsweit gemeinsamer Träger der Pfarreien, bei dem 271 Kitas im Bistum gebündelt werden.
Im Erzbistum München und Freising wurde als Konsequenz des im Jahr 2010 initiierten zweijährigen Pilotprojektes „Zukunft Pfarrkindergärten“ die Trägerschaft von 34 Kitas auf das Erzbischöfliche Ordinariat übertragen. Diese werden dort in der Verwaltungseinheit „Diözesane Kindertageseinrichtungen“ gesteuert. Parallel dazu verbleibt die Trägerschaft eines Großteils der weiteren katholischen Kitas im Erzbistum aber bei den Kirchenstiftungen vor Ort.
2.5 Zwischenfazit
Mit Blick auf die unterschiedlichen Bistümer und Landeskirchen lässt sich feststellen, dass hier ein Wandel hin zu tendenziell größeren Trägereinheiten zu beobachten ist. Dies hat zwei Gründe:
Zum einen wird die betriebswirtschaftliche Steuerung der Einrichtungen herausfordernder. Die staatlichen Refinanzierungsschemata verlangen den Einrichtungen eine immer höhere Auslastung und die Vorhaltung von darauf abgestimmtem Personal ab. In größeren Einheiten ist dies einfacher zu gestalten: Die nötige Fachkompetenz zur Steuerung kann besser aufgebaut werden, bei temporärer Personalknappheit oder -überhang können sich die Einrichtungen eines Trägers gegenseitig einfacher unterstützen.
Zum anderen ändert sich die Pfarreienstruktur. War es in der Vergangenheit üblich, dass es pro Pfarrei eine Kita gab, so werden durch die Bildung von pastoralen Räumen oder Gemeindeverbünden mehrere Kitas von den gleichen Verantwortungsträgern verwaltet.
Für die ehrenamtlichen Kirchenvorstände zeigt sich hier ein Dilemma: Auf der einen Seite wird die Verwaltungsarbeit immer komplexer und verlangt eine hohe fachliche Kompetenz und wachsenden zeitlichen Einsatz. Auf der anderen Seite stehen aufgrund rückgängiger Gläubigenzahlen und einer sich verändernden Ehrenamtskultur weniger Personen zur Verfügung, die Verwaltungsarbeit ehrenamtlich erbringen.
3 Rechtsformen der Kitaträgerschaft
Eine weitere Perspektive auf die Trägerstrukturen konfessioneller Kitas ist die der gewählten Rechtsform. Es zeigt sich, dass ebenenübergreifend vier dominante Rechtsformen der Kitaträgerschaft herauszustellen sind: Die direkte Trägerschaft durch Kirchengemeinden oder das Bistum bzw. die Landeskirche, eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbHs, und Stiftungen. Die Hintergründe zur Wahl verschiedener Rechtsformen sollen durch einige Beispiele verdeutlicht werden.
3.1 Unmittelbare Trägerschaft durch kirchliche Institutionen
Konfessionelle Kitas können den Kirchengemeinden oder Bistümern bzw. Landeskirchen direkt zugeordnet sein, was unter anderem bedeutet, dass die Kita-Mitarbeiter direkt bei einer dieser Ebenen angestellt sind.
So sind die Kita-Mitarbeiter in den Bistümern Köln und Münster direkt beim Kirchengemeindeverband bzw. der Kirchengemeinde angestellt, während die bereits erwähnten Diözesanen Kitas im Erzbistum München und Freising dem Erzbischöflichen Generalvikariat zugeordnet sind.
Im direkten Trägermodell sind die Kitas direkter Teil der Pfarrei (bzw. des Bistums): Der Kirchenvorstand (bzw. je nach Kirche und Region in ähnlicher Weise die Kirchenverwaltung, das Presbyterium, der Kirchenrat etc.) ist als Träger für die Einrichtungen verantwortlich.
Auch die Übertragung der Kitas an einen Gemeindeverband als Zusammenschluss verschiedener Pfarreien ist dieser Trägerkategorie zuzuordnen. Die Zweckverbände sind eigene Körperschaften des öffentlichen Rechts und Anstellungsträger der Mitarbeiter. Vertreter aus den Kirchenvorständen der beteiligten Pfarreien steuern und beaufsichtigen die Einrichtungen. Hier sind wie geschildert unterschiedliche Größen denkbar: Von Kirchengemeindeverbänden auf Seelsorgebereichsebene wie in Köln mit jeweils einer einstelligen Zahl an Kitas bis zu einem bistumsweiten Kita-Zweckverband wie in Essen mit 271 zentral verwalteten und gesteuerten Einrichtungen. Der Verwaltungsrat dieses zentralen Verbandes wird primär mit Kirchenvorstandsmitgliedern besetzt.
Andere Bistümer streben Zweckverbände als Teillösung an: Im Bistum Rottenburg-Stuttgart wird die Mehrheit der Kitas zwar von Kirchengemeinden und anderen kirchlichen Organisationen getragen, doch gibt es seit 2011 den „Zweckverband katholischer Kindergärten im Dekanat Rottenburg“, der durch 17 Kirchengemeinden gegründet wurde. Die gemeinsame Betriebsträgerschaft soll die Etablierung verlässlicher und professioneller Verwaltungsstrukturen bewirken. Durch einen „Kindergartenbeauftragten Pastoral“ aus jeder Kirchengemeinde − dies kann ein Pfarrer, ein Gemeinde- oder Pastoralreferent sein − sollen die Kitas weiterhin an die pastorale Arbeit der örtlichen Kirchengemeinden gekoppelt bleiben.
3.2 Trägerschaft durch einen eingetragenen Verein
Eine weitere Rechtsform der Trägerschaft konfessioneller Kitas ist der eingetragene Verein (e.V.). Vereine sind sowohl von Seiten der Bistümer und Landeskirchen als auch von Seiten der kirchlichen Wohlfahrtsverbände eine oft gewählte Rechtsform.
Im Bistum Würzburg befinden sich 75 % der Kitas in Trägerschaft eingetragener Kindergartenvereine. In anderen Bistümern wie in Limburg, Regensburg, Passau und Magdeburg sind die Kitas zu kleineren Teilen in Trägerschaft schon bestehender oder dafür eigens gegründeter kirchlicher Vereine. Selbiges gilt für die Landeskirchen des Rheinlands oder Württembergs. In der Landeskirche Sachsen tragen die diakonischen Werke zwei Drittel der Kitas, wobei in der Regel die Rechtsform des Vereins gewählt wird. In der Diözese Innsbruck gründete die Caritas 2008 den Verein „KAKITA“, der heute rund 33 Einrichtungen − davon sind 17 Kindergärten − trägt.
Vereinsstrukturen finden sich vor allem in der Caritas und Diakonie, die als Verbände auch aus Vereinen bestehen. Bei aktuellen Umwandlungen der Trägerstruktur in der verfassten Kirche ist die Gründung eines eingetragenen Vereins heute aber eher selten.
Auch im Verein werden die Geschäftsführung sowie die Trägervertretung meist durch ehrenamtliche Gremienvertreter wahrgenommen und das Verwaltungsgeschäft an hauptamtlich Angestellte übertragen. Dennoch verbleiben weiterhin eine Reihe von personal- und Finanzentscheidungen und damit auch das Haftungsrisiko beim (ehrenamtlichen) Vereinsvorstand. Daher ist die zuvor beschriebene Belastung ähnlich wie in der Trägerschaft auf Gemeinde(verbands)ebene. Grundsätzlich kann die Vereinssatzung auch einen hauptamtlichen Vorstand vorsehen, das von einem ehrenamtlichen Gremium beaufsichtigt wird. Dies ist aber bei einer reinen Kita e.V. eher selten der Fall. Diese Gremienstruktur wird jedoch zunehmend bei Komplexträgern mit vielen wirtschaftlichen Geschäftsfeldern in der Kinder-, Jugend, Alten und Behindertenhilfe gewählt.
3.3 Firmierung einer Kita-gGmbH
Ein weiterer Weg, den sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche einschlagen, ist die Gründung gemeinnütziger GmbHs (gGmbH). So gründete das Bistum Eichstätt 2013 die „Katholische Kindertageseinrichtung Ingolstadt gGmbH“, die 17 Kitas in Ingolstadt trägt. Sie soll die zugehörigen Kirchengemeinden entlasten und gleichzeitig die Etablierung eines einheitlichen Qualitätsmanagementsystems erleichtern. Einziger Gesellschafter ist das Bistum Eichstätt.
Ein anderes Beispiel, bei dem ein Bistum Mehrheitseigner von gGmbHs ist, ist das Bistum Trier. Es gründete bereits im Jahr 2000 drei regionale Kita gGmbHs (Trier, Koblenz und Saarland). Ziel war es, gleichzeitig pastorales Engagement von Verwaltungsaufgaben zu entlasten und katholische Trägerschaft sowie pädagogische Qualität zu sichern. Die „KiTa gGmbH Trier“ trägt heute 131 Kitas, die „KiTa gGmbH Saarland“ 129 Einrichtungen und die „KiTa gGmbH Koblenz“ 127 Kitas. Neben dem Bistum ist jede katholische Kirchengemeinde, die die Verantwortung auf die gGmbH überträgt, Mitgesellschafter der gGmbH.
Im Bistum Aachen erfolgte die erste Gründung einer überregionalen gGmbH im Jahre 2006 durch eine Kooperation von Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden. Mittlerweile gibt es im Bistum vier überregionale gGmbHs, die zwischen neun und 44 Kitas tragen. Auch im Bistum Paderborn werden solche gGmbHs von Kirchengemeindeverbänden gegründet.
In anderen Bistümern wird die Gründung der gGmbHs von Caritasverbänden initiiert. So trägt zum Beispiel die durch den Caritasverband gegründete „Caritas Kita gGmbH“ in Hildesheim 12 Kitas. Die „St. Martin gGmbH“ in Erfurt wurde dagegen vom Caritasverband und dem Bistum Erfurt ins Leben gerufen. Sie trägt heute 26 Kitas. Die „Jugendhilfe gGmbH“ in Berlin ist Tochtergesellschaft des dort ansässigen Caritasverbandes und trägt 7 Kitas.
Der Trend zur Gründung von gGmbHs ist auch in den evangelischen Landeskirchen unübersehbar. Im Bereich der Landeskirche Schleswig-Holstein befindet sich bereits rund ein Drittel der Kitas in Trägerschaft von sogenannten Kitawerken, die de facto auch gGmbHs sind. So wurde etwa das „Ev.-luth. Kindertagesstättenwerk Lübeck gGmbH“ als Tochter der dort ansässigen Gemeindediakonie gegründet und trägt heute bereits 37 Kitas. In Wien wiederrum gründete die Diakonie die „Diakonie Bildung gGmbH“ die zehn Kitas trägt.
Durch die Gründung einer gGmbH bedient man sich Rechtsstrukturen, die für die wirtschaftliche Bedeutung der Kitas angemessen sind. In ähnlicher Weise werden oftmals auch andere konfessionelle Bildungs-, Sozial- und Gesundheitseinrichtungen als gGmbH geführt. Verantwortlichkeiten in Steuerung und Aufsicht sind hier klar geregelt. Die Geschäftsführung erfolgt durch einen hauptamtlichen Geschäftsführer, auf den weitreichende Vertretungs- sowie Entscheidungskompetenzen im Bereich Finanzen und Personal übertragen werden. So erfolgt eine spürbare Entlastung der ehrenamtlichen Kirchenvertreter, zum einen von Haftungsfragen, zum anderen von der operativen Steuerungsfragen. Im Rahmen der Gesellschafterversammlung konzentrieren sie sich auf strategische und grundsätzliche Entscheidungen wie der Neugründung oder Schließung von Kitas, der Genehmigung des Wirtschaftsplans sowie der Feststellung des Jahresabschlusses. So wird der Erfordernis Rechnung getragen, dass im Rahmen der operativen Steuerung insbesondere kurzfristige Personalentscheidungen zu treffen sind, die dem Geschäftsführer obliegen.
3.4 Gründung einer Kita-Stiftung
In der Größe einmalig ist das seit 2009 in Österreich bestehende Kita-Stiftungsmodell in der Diözese Wien. Dort ist die „St. Nikolausstiftung“ Trägerin von rund 80 katholischen Kindergärten und Horten in ganz Wien. Die Geschäftsstelle der Stiftung übernimmt die personelle und wirtschaftliche Verwaltung der Kitas und begleitet diese gleichzeitig in pädagogischen Belangen.
Mit einer Stiftung wird ein neuer Rechtsträger gegründet. Über eine Satzung wird die Aufsicht und Steuerung geregelt. Bei der Trägerschaft konfessioneller Schulen wird deutlich häufiger ein Stiftungsmodell gewählt, als dies im Kita-Bereich vorzufinden ist. So haben z. B. die Bistümer Osnabrück, Regensburg, Berlin und Freiburg sowie die Landeskirchen in Bayern, im Rheinland und in Berlin-Brandenburg die Trägerschaft der Schulen an eine Schulstiftung übertragen. Dadurch ist es einfacher möglich, dass Dritte die Arbeit durch Spenden unterstützen.
4 Wege der Entlastung ortskirchlicher Träger
Nicht wenige Kirchengemeinden bevorzugen die Beibehaltung der direkten Trägerschaft ihrer Kitas und entscheiden sich bewusst gegen die Firmierung neuer Rechtsformen wie z. B. die Gründung einer gGmbH. Dennoch müssen auch in diesen Kitas eine Vielzahl von Steuerungs- und Verwaltungsfragen und pädagogischen Belangen geklärt und bearbeitet werden.
Die Kirchenvorstände als Trägerverantwortliche engagieren sich ehrenamtlich. Vielerorts wird aber angemerkt, dass sie an Grenzen ihrer Aufgabenwahrnehmung kommen und sich zeitlich oder fachlich überlastet fühlen. Da die Kita-Trägerschaft eine große wirtschaftliche Verantwortung bedeutet, ist hier eine Lösung zu entwickeln. Wenn die Kitaverwaltung- und Steuerung nicht durch Ehrenamtliche der Ortskirchen erbracht werden kann und die Trägerschaft auch nicht an Dritte abgegeben werden soll, müssen neue Wege eingeschlagen werden.
Viele Bistümer und Landeskirchen bieten den Pfarreien seit einigen Jahren in wachsendem Umfang eine Verwaltungsunterstützung durch hauptamtliche Kräfte an. Am Beispiel verschiedener Bistümer soll im Folgenden gezeigt werden, welche sechs Wege hier unterschieden werden können. Hier wird in einzelnen Bistümern auch auf mehreren Wegen parallel eine intensivere Unterstützung gewährleistet:
4.1 Auch für Kitas zuständige Verwaltungskräfte
Viele Bistümer stellen den leitenden Pfarrer und Ehrenamtlichen zur Verwaltungsentlastung eine hauptamtliche Verwaltungsfachkraft in der Ortskirche zur Seite. Diese sind oftmals mit einem Schwerpunkt für die Kita-Verwaltung zuständig. So ist einer der Hauptaufgabenbereiche der aktuell 18 im Erzbistum Köln agierenden Verwaltungsleitungen die Personalführung und Verwaltung der Kitas. Unabhängig davon werden auch in den Rendanturen, den regionalen Verwaltungszentren, anderer Teile der Kita-Verwaltungsarbeit gestärkt. An diesem Beispiel zeigt sich, dass Bistümer nicht ausschließlich einen Weg der Unterstützung gehen.
4.2 Ausschließlich für Kitas zuständige Verwaltungskräfte
In den Bistümern Limburg und Münster gibt es in den Pfarreien Verwaltungsfachkräfte, die ausschließlich für die Verwaltung der Kitas zuständig sind. Die Verbundleitungen in Münster übernehmen die übergreifende Verwaltung aller Kitas einer großen Pfarrei, während die ortskirchlichen Träger in Limburg seit einigen Jahren die Unterstützung von sogenannten Kita-Koordinatoren anfordern können. Im Bistum Limburg wird es zum 01.01.2016 insgesamt 15 Kita-Koordinatoren geben.
4.3 Aufbau lokaler Kita-Netzwerke mit gemeinsamer Geschäftsführung
Im Erzbistum Bamberg greift seit einigen Jahren ein Geschäftsführermodell, bei dem sich ortskirchliche Träger pfarreiübergreifend zusammenschließen können und die Kitaverwaltungsverantwortung somit auf eine gemeinsame Verwaltungseinheit übertragen. Bei der Etablierung dieser Einheiten wird dabei dekanatsweise vorgegangen, ein Pilotprojekt ist der Zusammenschluss im Dekanat Fürth. Im Bistum Mainz wird es zum 01.01.2016 in drei Regionen auf Dekanatsebene sogenannte Geschäftsträger geben, die als Angebot zur Entlastung ortkirchlicher Träger gedacht sind.
4.4 Ausweiterung der Kita-Unterstützungsleistungen in den regionalen Verwaltungszentren
In vielen Bistümern wird die Verwaltung der Kitas durch regionale Verwaltungszentren organisiert. Im Erzbistum Freiburg unterstützen z. B. 23 regionale Verrechnungsstellen die Pfarreien mit Verwaltungsdienstleistungen, hierzu gehört auch die Kita-Verwaltung. Während die Hauptverantwortung für pädagogisch-konzeptionelle Belange und andere elementare Aufgaben wie die Einstellung neuer Mitarbeiter beim ortskirchlichen Träger bleibt. In ähnlicher Weise intensivieren die 34 Verwaltungszentren im Bistum Rottenburg-Stattgart ihre Unterstützung in der Verwaltung der Kitas.
4.5 Aufbau von Unterstützungsangeboten im Generalvikariat
Die Verwaltungsunterstützung in den Bistümern kann auch zentral organisiert sein. Im Bistum Augsburg wurde das „Zentrum KiTa“ als Dienstleistungszentrum in der Bischöflichen Finanzkammer angesiedelt. Je nach Bedarf der Träger können nach einem Cafeteria-Modell ausgewählte Dienstleistungen erbracht werden, z. B. Aufgaben der Finanz- oder Personalverwaltung. Mit Hilfe einer Generalvollmacht kann sogar fast die vollständige Verwaltung einer Einrichtung übernommen werden, wobei in zentralen Fragen die Träger einbezogen werden müssen.
4.6 Weitreichende Unterstützung durch die Diözesancaritasverbände
Die DiCV bieten für die katholischen Kitas eine Fachberatung an und begleiten diese in pädagogischen Fragen. Neben dieser Unterstützung bieten die DiCV in manchen Diözesen auch zusätzlich eine umfangreiche Unterstützung bei der Verwaltung der ortskirchlichen Kitas an. So offeriert der DiCV in Regensburg neben der klassischen Fachberatung nun auch eine Unterstützung im Bereich der Geschäftsführung an, die für ein entsprechendes Entgelt in Anspruch genommen werden kann. In Passau unterstützt der Caritasverband seit 2012 die ortkirchlichen Träger in Verwaltungsfragen und wirtschaftlichen Problemstellungen.
5 Fazit
Auch wenn aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Bündelung von Kitas in größeren Trägern oft die sinnvollste Variante ist, entscheiden sich viele Verantwortliche in den Gemeinden dafür, die Trägerschaft vor Ort zu behalten. Ein nüchterner Blick offenbart schnell, dass dies vielerorts ohne eine professionelle Unterstützung nicht möglich ist.
Die aufgezeigten Unterstützungsvarianten zeigen, wie unterschiedlich allein die Wege der katholischen Bistümer in Deutschland sind, die sich dazu entschlossen haben, die ortskirchliche Kita-Trägerschaft flächendeckend zu behalten. Bei allen Varianten muss kritisch geprüft werden, wie effizient und zielführend die Unterstützung ist, denn dem Ideal entspricht die Trennung von Trägerverantwortung und Verwaltungsarbeit grundsätzlich nicht.
Folgende Fragen können Anstoß für Konzeptdiskussionen sein:
Siehe auch:
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