Sexuelle und Reproduktive Rechte als global ’neu entdeckte’ Menschen- und Minderheitenrechte. Teil 1
Die Studie “Sexuelle und Reproduktive Rechte als global ‘neu entdeckte’ Menschen- und Minderheitenrechte. Durchsetzung durch legale Rahmensetzung oder (vernetzte und global eingebundene) zivilgesellschaftliche Aktivitäten. Eine Untersuchung der Fälle Ecuador und Kolumbien mit einem Rekurs auf Venezuela” von Dr. Mario Faust-Scalisi wird durch das ifs in den folgenden Wochen digital in drei Teilen veröffentlicht. Sie können aber auch eine analoge Gesamtausgabe als print-on-demand hier anfordern.
Abstract [en]:
Sexual and Reproductive Rights developed since the 1980s on a global level as increasingly inclusive concept. Finally, they got the status of human rights. But at the same time, they have and had the character of minority rights, e.g. they protect minority sexual identities. But as far as they are conceptualized on a global level, to implement them and make them work regional and national activities were needed. Was the first aim to establish and then expand this concept on a global level, it followed the necessity to make it work on the ground, and this only could be achieved on a regional and national level. This process shall be followed and analyzed here in three parts of this study: an introductory one, the second focusing on the global level and a third and last one with a regional and more concrete focus. Within all parts the focus are actors of civil society and specifically those fighting for Sexual and Reproductive Rights as minority rights of LGBTIQ*. The leading question of this study is, if to spread and establish this concept of human rights it was more important to focus on framing it legally or that a civil society acted in its sense. This question is answered and discussed by first looking on the global level and then focusing on the concrete, on Ecuador, Colombia, and as a supplement Venezuela.
Abstract [de]:
Sexuelle und Reproduktive Rechte entwickelten sich global als ein zunehmend umfassendes Rechtskonzept ab den 1980er Jahren und wurden schließlich deutlich später als Menschenrechte anerkannt. Doch haben sie auch den Charakter von Minderheitenrechten, schützen sie doch in ihrer weiten Auslegung unterschiedlichste sexuelle Identitäten. Soweit diese Rechte global jedoch gefasst sein mögen, ihre Durchsetzung bedurfte auch regionaler und nationaler Aktivitäten. Ging es zunächst darum das Rechtskonzept global zu etablieren und zu erweitern, konnte die Wirksamkeit dieser nur regional und national erzielt werden. Dieser Prozess soll hier in drei Teilen, einem einleitenden, einem mit Fokus auf die globale Ebene und einem mit regionalem Fokus untersucht werden. Dabei stehen zivilgesellschaftliche Akteur*innen im Fokus und spezifisch Sexuelle und Reproduktive Rechte als Rechte im Rahmen von Minderheitenrechten, spezifisch von LGBTIQ*. Anhand der Frage, ob die legale Rahmensetzung oder vernetztes zivilgesellschaftliches Agieren für die Verbreitung des Rechtskonzept zentral war, wird der Blick von der globalen Ebene auf die Länder Ecuador und Kolumbien, ergänzt um Venezuela gelenkt.
Abstract [es]:
Los Derechos Sexuales y Reproductivos se desarrollaron desde las 1980s a nivel mundial como un concepto de derechos cada vez más inclusivo. Finalmente consiguieron el estatus de derechos humanos. Pero al mismo tiempo, tienen y tuvieron el carácter de derechos minoritarios, por ejemplo protegen las personas con identidades sexuales minoritarias. Pero en la medida en que se conceptualizan a nivel global, para implementarlos se necesitaban actividades regionales y nacionales. El primer objetivo de actores a favor de estos derechos fue establecer y luego expandir este concepto a nivel global. Entonces siguió la necesidad de hacerlo funcionar en los países, las regiones, las comunidades, etc., y esto solo se podría lograr a nivel regional y nacional. Este proceso se analizó y siguió aquí en tres partes de este texto: una introductoria, la segunda centrada en el nivel global y una tercera y última con un enfoque regional y más concreto. En todas las partes, el enfoque son los actores de la sociedad civil y específicamente aquellos que trabajan por los Derechos Sexuales y Reproductivos como derechos minoritarios de la gente LGBTIQ*. La pregunta principal de este estudio es, si, para difundir y establecer este concepto de derechos humanos, era más importante el marco legal o que una sociedad civil actuara en su sentido. Esta pregunta se responde y se discute mirando primero al nivel global y luego, con un foco a lo concreto, a Ecuador, a Colombia y como complemento a Venezuela.
Januar 2019
Sexuelle und Reproduktive Rechte als global ’neu entdeckte’ Menschen- und Minderheitenrechte
Durchsetzung durch legale Rahmensetzung oder (vernetzte und global eingebundene) zivilgesellschaftliche Aktivitäten?
Eine Untersuchung der Fälle Ecuador und Kolumbien mit einem Rekurs auf Venezuela
Teil 1: Sexuelle und Reproduktive Rechte und deren Durchsetzung – Grundlagen einer Betrachtung globaler Rahmen und konkreter Exempel aus Südamerika
1. Einleitung
Jeder Mensch hat Reproduktive Rechte, wie ein Recht auf Informationen bezüglich Reproduktivität, aber auch auf Reproduktive Gesundheit. Dies wurde 1994 auf der Dritten Weltbevölkerungskonferenz in Kairo beschlossen und festgelegt. Im Zentrum steht dabei das Individuum, das selbstbestimmt, informiert und selbstbewusst entscheiden können soll. Ganz deutlich wurden jedoch 1994 keine Sexuellen Rechte verabschiedet, wenn auch von Sexual Health die Rede war. Dies hinderte unterschiedliche Akteur*innen global wie regional oder national jedoch nicht, aus Reproduktiven Rechten durch konzeptionelle wie praktische Anknüpfung das Konstrukt Sexueller und Reproduktiver Rechte zu machen und zu popularisieren. Dieses wurde international verbreitet, kommuniziert und zivilgesellschaftlich gestützt. Doch es blieb nicht bei dieser einen Erweiterung und Anreichung des Beschlossenen. Bei der Konferenz in Kairo wurde von heterosexuellen Beziehungsstrukturen ausgegangen, wenn andere auch nicht explizit ausgeschlossen wurden. Letzteres ermöglichte es bald, daran anknüpfend, und im Sinne sexueller Selbstbestimmung als ausgemachtes Grundrecht, aus dieser Beschränkung auszubrechen. Sexuelle Selbstbestimmung, auch bei der Wahl der eigenen sexuellen Identität wurde das Ziel. Unter dem Rechtskonstrukt Sexueller und Reproduktiver Rechte wurde bald auf internationaler Ebene, aber auch in den diversesten Ländern, für Minderheitenrechte gerade auch sexueller Minderheiten gekämpft.
Dies ist der Ausgangspunkt der hier durchgeführten Analyse. Diese Studie befasst sich mit diesem Rechtskonstrukt, ergo der Konstruktion zugehöriger Inhalte als Recht, jedoch vor allem damit wie dieses für die Durchsetzung sexueller Minderheitenrechte genutzt wurde. Dabei geht es im zweiten Teil dieser Studie um die internationalen Rahmenentwicklungen, den so fassbaren globalen Rahmen. Zu beachten ist hierbei, dass sich in diesem generalisierend mit dem Feld befasst wird. Während in Teil drei dieser Studie der Betrachtungsfokus spezifiziert und konkretisiert wird, sucht Teil zwei dieser Studie einen mindestens bedingt generalisierenden Einblick in das thematische Feld und dessen Entwicklungen zu geben, um die Breite des Feldes überhaupt bearbeitbar zu machen. Dabei ist die Betrachtungsebene vor allem international und global. Dies meint auch, dass regionale Themen und Diskurse dabei dem generalisierenden Betrachtungsfokus zum Opfer fallen können, wenn diese im gewählten Betrachtungsfokus Südamerika von untergeordneter Bedeutung sind.
Ein Beispiel dafür wären Genitalverstümmelungen, die im Kontext Sexueller und Reproduktiver Rechte in manchen Regionen der Erde deutlich im Fokus standen und stehen, während in Lateinamerika beispielsweise eher Abtreibungen ein zentrales Thema in diesem Feld waren. In dieser Studie wird dabei der These gefolgt, dass es (mindestens auch) Akteur*innen der globalen Zivilgesellschaft waren und sind, die dieses Rechtskonstrukt deuteten, verbreiteten und regional, national oder lokal umzusetzen suchten. Daher wird diesen gefolgt. Es wird geschaut wie und ob entsprechende Akteur*innen internationale Debatten prägten, Projekte implementierten und zuletzt auch die Rechtssetzung und Rechtsprechung an den verschiedensten Orten der Welt beeinflussen konnten. Zentral war es dabei für die in dieser Arbeit analysierten Akteur*innen, sexuellen Minderheiten eine Stimme zu geben. Die Sichtbarmachung des Vorhandenseins sexueller Minderheiten wurde als einer der wichtigsten Schritte angesehen, um das Rechtskonstrukt zu verankern und zu verbreiten. Dies bedeutet auch, dass hier vor allem einem bestimmten Kreis von Akteur*innen der globalen Zivilgesellschaft gefolgt wird, jenen mit Fokus auf Sexuelle und Reproduktive Rechte sexueller Minderheiten. Andere setzten beispielsweise darauf, Sexuelle und Reproduktive Rechte mit einem Fokus auf Frauenrechte und Gleichberechtigung zu verbreiten, ohne das dahinterliegende bipolare und heteronormative Geschlechtskonstrukt aufzulösen. Hier stehen jedoch jene Akteur*innen der globalen Zivilgesellschaft im Fokus, die einer Multiplität von Geschlechtern ihre Rechte geben wollten. Da dieser Prozess parallel lief zu einer besseren Sichtbarkeit entsprechender Minderheiten, beispielsweise durch neues Selbstbewusstsein, aber auch eine bessere Vernetzung dieser, die teilweise erst zu einem Gruppenbewusstsein führte, verstärkten sich dabei unterschiedliche globale, transnationale, regionale, nationale und lokale Trends und Tendenzen. Auch diese Verwobenheit gilt es hier zu beachten und darzustellen.
Im zweiten Teil dieser Studie erfolgt dies von einer globalen Perspektive ausgehend, erfassend wie global Prozesse angestoßen wurden und wie sich diese globalen Prozesse wandelten. Dabei sollen sowohl aus historischer Perspektive bestimmte Entwicklungslinien aufgezeigt und nachvollzogen werden als auch Dynamiken erfasst werden – so gilt es beispielsweise den Charakter der Konferenz von 1994 und der Weltfrauenkonferenz ein Jahr später in Beijing zu erfassen, sie als mögliche Prozesse verstärkende und Debatten beendende Wendepunkte zu erfassen. Diese Dynamiken umfassen dabei sowohl die Gruppe der Akteur*innen als auch die Themen, Verbreitungsstrategien oder Operationsorte. Insbesondere der Weg von Theoriediskursen zu Umsetzungen und mögliche Rückkopplungen gilt es in den Blick zu bekommen. Dabei konzentriert sich die Betrachtung auf den Zeitraum von den 1980er bis zum Ende der 2000er Jahre, geht aber immer wieder sowohl dahinter zurück wie darüber hinaus.
Der dritte Teil dieser Studie wechselt die Perspektive. Dieser stellt den regionalen Fokus dar und ist deutlich spezifischer und konkreter ausgerichtet als Teil zwei, der einen Überblick zu geben sucht und generalisierende Linien aufzeigt. Von der globalen Zivilgesellschaft und globalen Diskursen wird in Teil drei zur Betrachtung konkreter Fälle geschwenkt. Zum einen wird dabei Ecuador in den Blick genommen, welches eine bezüglich Sexuellen und Reproduktiven Rechten mindestens mit am weitesten gehende Verfassung der Welt sein Eigen nennt. Dies macht Ecuador zu einem global besonderen Fall, mit einer frühen und juristisch weitgehenden Umsetzung Sexueller und Reproduktiver Rechte. Dabei ist der Frage nachzugehen, warum es gerade dort dazu kam, welche Akteur*innen diese Prozesse anschoben sowie welche Debatten zu diesem Thema geführt wurden und werden. Es gilt aber auch die Entwicklung von der ersten Verankerung dieser Rechte in der Verfassung von 1998 bis zur Erweiterung des Konzeptes in der Verfassung von 2008 und daran anschließend nachzuvollziehen und aufzuzeigen.
In diesem Kontext sollen die zugehörigen zivilgesellschaftlichen Prozesse im Fokus stehen, auch ausgehend von der These einer besonderen Prägung dieser Prozesse durch zivilgesellschaftliche Akteur*innen. Wichtig ist es außerdem nachzuvollziehen, wie weit in Ecuador eine Erweiterung des Rechtskonzepts auf sexuelle Identitäten stattfand, sowohl formaljuristisch als auch in Diskursen und Umsetzungen, und wie weit entsprechende Konzepte nach außen, etwa im Sinne von „Werbung“ für die ecuadorianische Regressivität, oder auf die Gesellschaft wirken sollten. Auch sind die ausmachbaren Unterschiede zwischen de jure und de facto klar einzubeziehen. Wäre dem nicht so, würde ein Vergleich respektive eine In-Beziehung-Setzung mit Kolumbien, wie sie hier vorgenommen wird, wenig Erkenntnisgewinn versprechen. Tatsächlich geht Kolumbien in seiner Verfassung und Rechtssetzung viel weniger weit als Ecuador bezüglich Sexuellen und Reproduktiven Rechten, dies sei bereits hier vorweggenommen. Aber auch sonst scheint das benachbarte Kolumbien auf den ersten Blick ein genaues Gegenteil von Ecuador zu sein: Wurden, nach manchen Berichten muss es sogar heißen werden dort doch beispielsweise Homosexuelle durch Paramilitärs genauso getötet und verfolgt, wie andere Menschen, die nicht in bipolare und patriarchale Bildkonzepte passen. Doch weder kontrollieren Paramilitärs sämtliche soziale Räume Kolumbiens, noch sind zivilgesellschaftliche Diskurse und Praktiken mit wenig weitreichenden Gesetzen gleichzusetzen. Ecuador und Kolumbien erlebten gerade in den letzten Dekaden deutlich unterschiedliche Entwicklungen, und doch werden in beiden Ländern Sexuelle und Reproduktive Rechte thematisiert, diskutiert und sind wichtiges zivilgesellschaftliches Thema. Doch auch bezüglich ihrer Zivilgesellschaft respektive ihren zivilgesellschaftlichen Strukturen, deren Organisation und Organisationsmöglichkeiten, weisen beide Länder große Unterschiede, und doch auch immer wieder Gemeinsamkeiten auf.
Dies macht den Reiz aus, beide Fälle für sich, aber auch in Verbindung zu betrachten bei einer Fragestellung, die zivilgesellschaftliche Aktivitäten genauso umfasst wie Sexuelle und Reproduktive Rechte. Denn statt einer schematisch vergleichenden Betrachtung sollen hier insbesondere Facetten erfasst werden, so die national unterschiedliche Verbindung von Sexuellen und Reproduktiven Rechten im Sinne sexueller Identitäten mit Konzepten von Minderheitenrechten. Dahinter steckt die Frage, ob sich das Konzept Sexueller und Reproduktiver Rechte durch eine Verknüpfung mit der Forderung nach einer generellen Berücksichtigung von Minderheitenrechten, so von indigenen Gruppen, besser durchsetzen konnte. Ein anderer Weg der Rechtsdurchsetzung, gerade für Kolumbien, war und ist das Anknüpfen an Friedensforderungen und -diskurse. Ein strategisches Vorgehen bei der Verbreitung eines Rechts auf selbstbestimmte sexuelle Identität kann durchaus als eine hier leitende These begriffen werden, ermöglicht ein solches doch nicht nur durch die Verbindung unterschiedlicher Forderungen mehr Durchschlagskraft, sondern auch erst eine Stimme sowie zivilgesellschaftliche wie staatliche Partner*innen zu finden und Tabus umgehen zu können. Dies zu überprüfen wird ermöglicht durch ein Folgen nicht nur der zentralen Akteur*innen, sondern auch der bestimmenden Diskurse.
Bei den Akteur*innen geht es dabei auch um ihre Vernetzungen und Selbstdarstellungen – hier sind wieder Verbindungsmöglichkeiten zwischen beiden hier zentral untersuchten Ländern zu beachten, der Akteur*innen selber, oder aber über transnationale Kanäle. Am Ende sollen so, vor dem Hintergrund des zweiten Teils dieser Studie, Spezifitäten herausgestellt werden, lokal andere oder vergleichbare Diskursbedeutungen und -strategien, aber auch Einordnungen der lokalen Praktiken und Rechtssetzungen möglich sein. Es gilt das verwobene Wechselwirkungsfeld, sowohl zwischen Akteur*innen als auch Diskursen, mindestens in Teilen zu erfassen – zwischen den beiden Ländern, aber auch zwischen diesen und anderen Ebenen, wie einer globalen. Um die gewonnen Erkenntnisse noch zu differenzieren, wird in einem Exkurs, in deutlicherer Kürze, Venezuela betrachtet, um beispielsweise regionale Besonderheiten des Nordens Südamerikas in den Blick zu bekommen. Dabei gilt es stets über Diskurse hinauszugehen und tatsächliche Veränderungen und Umsetzungen in den Blick zu bekommen.
In diesem dritten Teil der Studie konzentriert sich die Betrachtung auf den Zeitraum von den 1980er bis zum Anfang der 2010er Jahre, geht aber immer wieder sowohl dahinter zurück wie darüber hinaus. Dies meint, dass durchaus auch aktuelle Gegentendenzen und Gegenbewegungen Beachtung finden, aber hier kein zentraler Betrachtungsgegenstand sind. So gibt es eine starke Gegenbewegung in vielen Ländern Lateinamerikas gegen Sexuelle und Reproduktive Rechte oder eine Ausweitung einer Gender-Perspektive. Doch wendet diese sich gegen bereits vollzogene Schritte hin zu einer Öffnung von Gender-Konzepten und die Etablierung Sexueller und Reproduktiver Rechte.[1] Eine solche Bewegung ist auch in Kolumbien in den letzten Jahren deutlich stärker geworden und hat in einer so titulierten „Genderideologie“ ein sowohl unterschiedliche Strömungen und Meinungen vereinigendes wie mobilisierendes Feindbild gefunden.[2] Hier jedoch soll hinterfragt werden, wie es überhaupt dazu kam, wie diese etabliert und konzeptionell geöffnet werden konnten, und welche Akteur*innen dagegen wirkten. Auch dies gibt bereits Hinweise auf aktuelle Gegentendenzen und Gegenakteur*innen in ihrer nationalen Unterschiedlichkeit.
Durch die In-Beziehung-Setzung der generalisierenden globalen Betrachtung und der regional konkretisierten, jener der exemplarischen Fälle, wird es möglich, sowohl Aussagen über Einflusswege, Diskursveränderungen, aber auch zentrale Akteur*innen zu tätigen. Denn nicht nur ist es eine hier zu diskutierende These, dass bei der Verbreitung von Sexuellen und Reproduktiven Rechten zivilgesellschaftliche Akteur*innen eine besondere Rolle spielten, sondern auch, dass Sexuelle und Reproduktive Rechte das Vehikel der Wahl waren, um bei Fragen sexueller Identität mehr Rechte, mehr Anerkennung und einen möglichst weit gehenden gesellschaftlichen Wandel zu erreichen, global, und spezifisch in Ecuador und Kolumbien. Dies zu überprüfen und regional faktisch werden zu lassen, leitet diese Studie als Untersuchungsanspruch an.
Zusätzlich steht dahinter stets die Frage der Bedeutung von Rechten im Raum, sowohl ob diese das primäre Ziel von Aktivitäten waren, als auch, ob diese in Verbindung mit einem gesellschaftlichen Wandel stehen respektive standen, diesem folgten oder vorausgingen. Seit 1994 gibt es global verankert Reproduktive Rechte als Rechte aller Menschen. Ob dies entscheidend zu deren Realisierung beitrug, oder vielmehr zivilgesellschaftliche Aktivitäten und Initiativen, wird keinesfalls einfach oder schemenhaft zu beantworten sein. Dabei muss sich der Frage gestellt werden, ob das Setzen von Rechten oder eine starke zivilgesellschaftliche Initiative zu mehr gesellschaftlicher Akzeptanz einer Multiplität sexueller Identitäten und Ausrichtungen führten respektive welcher Weg schneller oder langfristiger wirkte – dafür sind die Betrachtungen von Ecuador und Kolumbien und deren In-Beziehung-Setzung, sowie die Kontrastierung mit Venezuela, eine höchst bereichernde Grundlage. Doch zuvor soll in Teil zwei der Fokus auf dem globalen Rahmen liegen. Zunächst jedoch, als weiteres Element des ersten Teils dieser Studie, noch einige Grundlegungen für diese Studie insgesamt.
2. Leitende Thesen, Methodik der Arbeit, Begrifflichkeiten und Konzepte
2.1. Leitende Thesen
Wie bereits ausgeführt ist die hier leitende These, dass Sexuelle und Reproduktive Rechte das Vehikel der Wahl waren, um für die Rechte sexueller Minderheiten zu kämpfen, insbesondere für ein Recht auf eine freie Wahl der eigenen sexuellen Identität und Ausrichtung.
Doch kommt dieser These ein zweiter Teil hinzu, nämlich, dass dabei zivilgesellschaftliche Akteur*innen eine zentrale Rolle spielten. Selbst, wenn der erste Teil der leitenden These dabei nicht oder nur bedingt zutreffen sollte, so schließt dies nicht aus, dass bei der Verbreitung von Sexuellen und Reproduktiven Rechten und beziehungsweise oder dem Recht auf eine selbstbestimmte sexuelle Identität zivilgesellschaftliche Kräfte eine zentrale Rolle spielten. Analoges lässt sich bezüglich der Verbreitung durch zivilgesellschaftliche Akteur*innen festhalten, auch wenn diese nicht zentral gewesen sein sollten, können Sexuelle und Reproduktive Rechte dennoch, wie als erster Teil der leitenden These formuliert, das Mittel der Wahl gewesen sein, für sexuelle Minderheiten und ihre Rechte und Anerkennung zu kämpfen.
Eine weitere zentrale und verbundene These dieser Studie ist, dass bei der Prägung von Umsetzungsprozessen, Initiativen und Diskursen zivilgesellschaftliche Akteur*innen, global, aber auch auf anderen Ebenen, eine besondere Rolle spielten. Diesbezüglich ist festzuhalten, auch wenn diese Akteur*innen nicht bei der Verbreitung des Konzeptes zentral gewesen sein sollten, so können sie immer noch zentrale Umsetzungsakteur*innen gewesen sein. Um dies zu diskutieren gilt es insbesondere Vernetzungen und Netzwerke in den Blick zu bekommen. Zuletzt gilt es bezüglich Umsetzungsstrategien zu überprüfen, ob, wie als These angedeutet, Vehikel in Verknüpfung oder durch Anschluss genutzt wurden. Dies kann der Diskurs über Minderheitenrechte genauso sein, an den angeknüpft oder von dem sich abgegrenzt wird, wie Friedensbemühungen oder die Aktivitäten von sich explizit mit Frauenrechten befassenden Gruppen. Auch können die Gründe dahinter divers sein, beispielsweise von mehr Sichtbarkeit zur Durchbrechung von Tabus reichen. Dahinter steht die Frage, ob das Thema Sexueller Rechter in breiter Fassung direkt kommuniziert und umzusetzen gesucht wurde, oder indirekte Wege gegangen wurden. Diese Thesen geben dieser Studie sowohl eine Struktur, und leiten diese auch an. Dabei beziehen sich diese sowohl auf den globalen Rahmen sowie spezifisch auf Ecuador und Kolumbien, und sind an all diesen, sowie Venezuela als kontrastierender Staat zu überprüfen respektive Gründe für deren Trefflichkeit und Nicht-Trefflichkeit zu diskutieren.
2.2. Methodik
Bei dieser Studie handelt es sich um eine empirische Arbeit auf der Grundlage von Literatur in einem weiten Sinne. Dies bedeutet, dass beispielsweise auch Selbstzeugnisse der Akteur*innen, wie Internetauftritte, so diese verfügbar sind, Berücksichtigung finden. Zwar ist dies eine Studie mit einer auch historischen Herangehensweise, doch wird hier vor allem inter- und transdisziplinär vorgegangen. Insbesondere auch philosophische und politikwissenschaftliche Herangehensweisen werden hier umgesetzt, um sich dem komplexen Phänomen nähern zu können. Dies zeigt sich in der Breite der verwendeten Literatur, aber auch der Betrachtungswinkel. Sowohl philosophische Einordnungsfragen, wie von sexueller Identität, sind zu berücksichtigen, als auch eher politikwissenschaftliche Fragen wie jene nach der Bedeutung und Reichweite von Rechten. Große Teile dieser Studie sind tatsächlich empirische Erfassungen von Vorgängen und Zuständen und deren gleichzeitige Bereicherung durch theoretische Konzepte. So wird der Verbreitung von Sexuellen und Reproduktiven Rechten zunächst empirisch gefolgt, dabei aber stets zugleich auf Fragen der Begrenzung und Weite des Konzeptes zentral fokussiert, so, ob damit auch sexuelle Identitäten oder ähnliches umfasst wurden. Gleiches gilt bei der Betrachtung der Länderexempel, die zunächst schlicht empirische Betrachtung gilt es stets unter anderem mit Fragen der Reichweite zu bereichern, stets eine auch theoretische Ebene in Bezug zur Empirie zu setzen.
Insbesondere soll hier aber Akteur*innen gefolgt werden, an den Stellen, an denen dies möglich ist. Dies schlägt sich auch in der Methodik nieder: Dies ist nicht nur eine empirische Studie mit theoretischer Unterfütterung. Hier wird auch in gewisser Weise eine zumindest partielle Netzwerkanalyse durchgeführt. Mit Hilfe einer solchen lassen sich Muster und Einfluss ausübende Verbindungen nicht nur zwischen Akteur*innen, sondern auch Ereignissen und Aktivitäten sowie inhaltlichen Themen herauslesen.[3] Dabei sind die erfassten Netzwerke eher keine geplanten und gelenkten Netzwerke, sondern selbstorgansierte und dynamische. Die Verbindungen dieser sind dennoch auf eine gewisse Langfristigkeit ausgelegt, suchen ein längerfristiges Ziel zu erreichen. Es gilt der Erkenntnis zu folgen, dass solche Netzwerke es erlauben Grenzen zu überschreiten, sowohl zwischen Staaten als auch zwischen Kulturen oder Schichten. Vor allem kann die Vermittlung über entsprechende Grenzen ausgedehnt werden.[4] Insbesondere bei Minderheitengruppen ist dies im Rahmen ihres Eintretens für Rechte zentral. Auch deshalb kommt und kam es immer wieder zu planvollen Netzwerken, also dem strategischen Bilden eines solchen, um für eigene Anliegen besser einstehen zu können.[5]
Netzwerke zu untersuchen bedeutet generell Akteur*innen in den Blick zu nehmen. Die Verbindungen können dabei bewusste und geplante sein, aber durchaus auch eine gewisse Konstruktion seitens Beobachtenden. Zwei Akteur*innen, die für dieselben Anliegen in benachbarten Staaten eintreten, sind beispielsweise Teil eines konstruierbaren Netzwerkes, auch wenn sie nicht direkt kommunizieren. Dies zeigt den Konstruktionscharakter von Netzwerken, die nichtsdestotrotz beispielsweise Handlungsfähigkeiten und -rahmen aufzeigen respektive ableitbar machen. Bei den Beziehungen kann sich auf den Gehalt und Grad konzentriert werden, dieser ist jedoch sehr schwer zu erfassen und nicht immer sehr aussagekräftig, daher wird hier davon abgesehen. Anders sieht dies bei der Form der Beziehung aus – direkt, indirekt, kommunikativ, organisatorisch oder ähnliches –, daher wird sich hier auf diesen Topos fokussiert.[6]
Bei den hier betrachteten Akteur*innen und Netzwerken spielt die Unterscheidung von strong tiesund weak ties eine wichtig Rollen. Strong ties haben dabei generell eher soziale Begrenzungen zur Folge, führen zu geschlossenen Kreisen. Solche Verbindungen werden aber eher gepflegt und auch strategisch ausgebaut, sie stehen für Vertrauen und Rückhalt, sie erleichtern das Bilden kollektiver Identitäten und gemeinsamer Normen. In diesen sind die Transaktionskosten eher gering. Mittels weak ties kann jedoch Wandel leichter erzeugt werden. Dies sind die hier thesenhaft vorgestellten Verbindungen mit anderen Anliegen und Akteur*innen. Dafür bedarf es einer Öffnung, ein über den eigenen Kreis Hinausgehen. Am Ende muss jedoch eine Balance zwischen weak und strong ties stehen. Doch dies sind nur allgemeine Tendenzen und Aussagen, die es situativ zu überprüfen und konkret rückanzubinden gilt.[7] Dabei sind dieser Studie jedoch Grenzen gesetzt, auch auf Grund des sehr umfassenden Blicks und der bedingten „Ferndiagnose“ von Ecuador und Kolumbien sowie Venezuela. Die Beurteilung kann nur Tendenzen erfassen, durch die jedoch Strategien der Netzwerkbildung beziehungsweise Folgen dieser erkennbar und beurteilbar werden.
Gleichfalls für die hier untersuchte Thematik zentral ist es zu betonen, dass die erfassten Akteur*innen durch gesellschaftliche Bedingungen geprägt sind und waren, diese zugleich aber auch veränder(te)n und präg(t)en. Die Bewertung von Räumen und Chancen prägt(e) ihr Handeln, diese Strukturen und Räume entstehen respektive entstanden jedoch zugleich erst durch entsprechendes Handeln. In einer konstruktivistischen Sicht vermitteln dabei Netzwerke zwischen der konkreten Handlungs- und der Strukturebene, die Verbindungen werden durch das Netzwerk geprägt und gelenkt. So stehen Netzwerke durchaus für eine Sozialintegration, aber auch eine Beeinflussung dieses Konzeptes im selben Moment. Wie dieses Verhältnis jeweils ausgestaltet ist, hängt davon ab, ob es vor allem zu bottom-up-Prozessen kommt, die emergente Strukturen bilden, oder top-down-Prozessen, die Handlungsorientierung von Individuen leiten, so über Rechtssetzungen. Dabei kann Determinierung nie absolut sein, keiner der beiden Prozesse der einzige oder alleinige sein, wenn auch einer oftmals beherrschend ist respektive war. Subjektive Präferenzen aber sind stets existent, nur so sind gesellschaftliche Veränderungen möglich, die hier ja zentral erfasst werden sollen.[8]
Eine weitere Kategorie der Netzwerkanalyse bedarf hier noch der Einführung. So stehen hier letztlich immer wieder Policynetzwerke im Fokus, wenn auch nicht ausschließlich. Netzwerke können letztlich immer einem Policyziel zugeordnet werden, doch geht es hier um Netzwerke, die ein solches zentral und klar kommuniziert verfolg(t)en – neue Rechte, Anerkennung und Berücksichtigung. Solche Netzwerke inkludieren zumeist Aspekte wie das Aushandeln aber auch das Ausgleichen. Zudem sind in diesen zumeist auch staatliche Akteur*innen zu finden. Die Verbindungen können monetär sein, aber auch den Informations- oder Expertiseaustausch umfassen. Gleichfalls Anerkennung und Kapazitäten können Netzwerkverbindungen darstellen. Ein Interessenausgleich ist oftmals Ziel eines solchen Netzwerkes, doch ein solches kann auch klar ein Gegeneinander umfassen. Vertrauen hilft jedoch zumeist der Durchsetzung eines Policyziels.
Eine Besonderheit bei Policynetzwerken ist das Fehlen einer klaren Hierarchie zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteur*innen, sondern generell horizontalen Beziehungen. Doch ist dies zugleich nur eine generelle Aussage, durchaus können von Fall zu Fall Abhängigkeiten bestehen, Asymmetrien und Interdependenzen. Auch Ausschlüsse und Eintrittshürden sind zu beachten. Dies zeigt die Breite der möglichen Verfassungen entsprechender Netzwerke, die sich am Ende von anderen Netzwerken durch ihr klares Policyziel unterscheiden, und nicht notwendigerweise ihrer Organisation oder Konstitution.[9] Um sich als entsprechendes Netzwerk zu qualifizieren, bedarf es einer generell freien und freiwilligen Teilhabe sowie Selbstorganisation. Statt einer reinen Rechtssetzung sollen so beispielsweise Rahmen geschaffen oder Verhandlungen geführt werden. Dies unterstreicht die Bedeutung der Kommunikation in einem solchen Netzwerk, von Kooperation, aber auch von kongruenten Verhaltenserwartungen.[10] So soll im Rahmen dieser Studie erfasst werden, wie Politikziele erreicht werden können respektive konnten, wie Policyziele durchgesetzt werden und wurden respektive dies versucht wird und wurde. Dabei werden staatliche Akteur*innen eben nicht mehr als privilegiert oder herausgehoben betrachtet, sondern als nur in einem vernetzten Rahmen wirken könnend. Initiativen gehen dabei oftmals von nichtstaatlichen Akteur*innen aus. Dies bedeutet jedoch auch, dass damit durchaus demokratisch-repräsentative Probleme verbunden sein können, Intransparenzen oder Eigendynamiken, die negativ bewertet werden können, je nach Bewertungsschemata. Doch ist die Betrachtung von Policynetzwerken hier ein Werkzeug der Analyse von Prozessen, diese Studie vollführt keine moralischen Wertungen. Ebenso wenig sollen Handlungen „erklärt“ werden, auf die Einhaltung einer deskriptiven und analytischen Ebene wird streng geachtet. Erst in der finalen Analyse werden mögliche Erklärungen diskutiert. Zuletzt geht es hier nicht darum ein „vollständiges“ Netzwerk zu erfassen, sondern zentrale Verbindungen, die als Policynetzwerk bewertet werden können. Auch deshalb wird der Begriff hier offen gefasst, um ihn empirisch an unterschiedliche Gegebenheiten anbinden zu können.[11]
2.3. Begriffe und Konzepte
Hier werden nun nur die zentralen Begriffe und Konzepte, die in dieser Studie besonders relevant sind, näher erfasst. Fragen beispielsweise bezüglich des Konzeptes von Zivilgesellschaft und Grenzen des Begriffes, wurden vom Autor dieser Studie bereits anderenorts in Tiefe erfasst. Auch zum Konzept von Nichtstaatlichkeit, soll hier nur Begrenztes ausgeführt werden; auch dazu sei auf weitere Beiträge, unter anderem des Autors verwiesen. Doch soll hier betont werden, dass einem breiten Konzept nichtstaatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteur*innen und Aktivitäten gefolgt wird. Dabei sind die Trennungen nicht scharf vorzunehmen. Sowohl bei Fragen des Organisationsgrades wie der Abgrenzung zum „Staat“ ist auf eine große Diffusität und Weite der Fälle zu verweisen. Kontakte, Beeinflussungen, Diffusitäten, Interdependenzen und Interaktionen sind eher die Regel als klar mögliche Trennungen.
Auch bezüglich der Aktivitäten von nichtstaatlichen Akteur*innen zeigt sich ein weites Feld, von klarer Lobbyarbeit, über das Ausführen staatlicher Aufträge und Aufgaben, beispielsweise im Bereich der Bildung, über Agenda-Setting hin zur Informierung von kleineren oder größeren Gruppen. Eine schematische Grenzziehung ist dabei methodisch nicht zielführend. Diese zugleich de facto verbreitete Begriffsoffenheit, gerade auch bezüglich organisierten nichtstaatlichen Akteur*innen in Form beispielsweise von Non-Governmental Organizations (NGOs), ist durchaus auch ein Kritikgrund für viele Autor*innen, etwa auf Grund der Schwierigkeit, Verantwortung zuzuordnen, oder als ausgemachter Grund für Transparenzmängel, ermöglicht es aber doch auch niederschwellig aktiv zu werden.
Zudem sollte diese methodisch bewahrt werden, um möglichst diverse Akteur*innen in den Blick zu bekommen. Durchaus betonenswert ist es aber, dass entsprechende Akteur*innen Partikularinteressen verfolgen, die nicht notwendigerweise demokratisch gedeckt sind. Dies kann auch als ethisches Problem bewertet werden, doch dieser Diskurs steht bei dieser Studie nicht im Fokus.[12] Wichtig ist aber, so zeigt sich empirisch immer wieder, im Sinne eines Erreichens und Umsetzens etwa von Zielen, das Bilden von Allianzen, unabhängig davon, welche Akteur*innen nun betrachtet werden. So soll beispielsweise erreicht werden, Öffentlichkeit herzustellen.[13] Wie diese Verbindungen ausgestaltet sind, bedarf Einzelfalluntersuchungen, die hier im Rahmen einer begrenzten Netzwerkanalyse vorgenommen werden. Zu betonen ist aber bereits hier die Notwendigkeit solcher Verbindungen, um Ebenen zu überschreiten und sich Gehör zu verschaffen.[14]
Wichtig auf Grund der in dieser Studie behandelten Thematik ist es begrifflich und konzeptionell auf das Konzept des Körpers einzugehen. Auch vor dem Kontext Südamerikas ist dies zentral, wo Körper eine zentrale Kategorie sowohl der Kontrolle als auch von Protesten ist. Am Konzept des Körpers werden sowohl Forderungen festgemacht, aber dieser auch zentral in Strukturierungen und Ordnungsvorstellungen gesetzt.[15] Die Begrifflichkeiten von „Besitz“ (property) und von „Kontrolle“ (control) sind in diesem Kontext höchstumstritten. Während einige Akteur*innen zentral konzeptionell auf diesen Begriffen aufbauen, als Grundlage jeder gesellschaftlichen Beteiligung beispielsweise den „Besitz“ und die „Kontrolle“ des eigenen Körpers ausmachen, lehnen andere diese Kategorien klar ab. Vertreter*innen erster Position sehen darin eine Grundkategorie, durchaus in einem umfassenden Sinne, die auch das Wohlergehen des eigenen Körpers umfasst, also als Teil des Besitzens auch beispielsweise den Zugang zu Gesundheit fordern.[16] Jene, die die zweite Position vertreten, nutzen diese Kategorien selbst im Selbstbezug nicht. Dies liegt daran, dass deutlich negative Konnotationen damit verbunden werden, gerade mit Bezug auf Frauen. Demnach umfasst, so deren Argumentation, das Konzept vom Besitz die Idee des Besitzes der eigenen „reproduktiven Fabrik“ und inkludiert quasi Verkäuflichkeit. Dies verweist auf die Problematik einer erworbenen „Zugangsberechtigung“. Dabei werden Körper und Wesen, die „natürliche“ von der „sozialen“ Person getrennt. Das Konzept des Besitzes gefährdet so potentiell die Integrität, jene Kategorie, die Akteur*innen dieser zweiten Position eher zentral stellen.[17]
Doch ist zu beachten, dass diese Konzepte und Begriffe klarem Wandel unterliegen und durchaus interpretatorisch neu genutzt werden können.[18] Dies ändert jedoch nichts an der im Rahmen des Untersuchungszeitraum existenten Begriffsproblematik und -polarität, die auch unter den Termini „language of property“ und „language of control“ firmiert. Einige kritisieren diese als kapitalistisch, andere als zu individualistisch. Doch ist diese „Sprache“ sehr präsent und in vielen Vorstellungen verankert. Dies erklärt auch die lange zentrale Forderung nach self-ownership. Sich auf die Zentralität des Körpers in der Eigenerfassung und für die eigene Identität beziehend, gilt eine tatsächlich mögliche Kontrolle über das körperliche Selbst verbreitet als zentral. Dies bedeutet keine Autonomie, die illusorisch bleibt, aber doch mehr Einfluss auf die eigene Individualität und Identität.[19] Diese Zentralität des Körpers entspricht ausgemacht auch der Eigenwahrnehmung vieler, und Debatten über Autonomie und Kontrolle des Körpers knüpfen quasi zwangslogisch an andere gesellschaftliche Diskurse an. Doch wird gerade bezüglich Sexualität damit oft der Aspekt der Reproduktion zum übermäßig betonten. Diese wiederum ist klar in ihrer Konzeption gesellschaftlich geprägt und wird durch Machtebenen und Machtasymmetrien gekennzeichnet. Gerade auch in Südamerika spielt die Konzeptualisierung von Frauen als Mütter respektive eine mehr oder minder deutliche Reduktion von Frauen auf die Mutterrolle eine zentrale Rolle. Dies betont zum einen Reproduktion noch deutlicher, beeinflusst aber auch zum anderen den Charakter Sexueller und Reproduktiver Rechte sowie von Frauenrechten und macht diese zu etwas anderem als allgemeine Bürger*innenrechte, gewissermaßen zu beigelagerten Nebenrechten.[20]
Dies etabliert und manifestiert eine klare konzeptionelle Bipolarität und erschwert deren Auflösung. Vor allem wird so das Konzept Körper überbetont und zugleich in einer Bipolarität schematisch begrenzt. Außen vor bleibt dabei beispielsweise die Bedeutung gefühlter Distanz zum eigenen Körper, gerade im Kontext von Missbrauch oder auch Identitätsfindung.[21] Laut Foucault ist Sexualität ein Konstrukt, ein Diskurs, welcher Machbeziehungen ausdrückt und von diesen geprägt wird. So sind „Sex“ und Sexualität keineswegs etwas Gegebenes, sondern soziale und zugleich historische Konstrukte. Zugleich sind sie aber subjektive Konstrukte. Damit ist jede Vorstellung von Bipolarität oder auch Ungleichheit historisch und wird zugleich subjektiv umgesetzt. Die war nicht immer so, Geschlechter galten auch schon als bloß „übergestülpt“, Körper als homolog. Dies negiert nicht die heutige Bedeutung dieser Konzeptionen, doch gibt es immer mehr Akteur*innen, die diese Konstruktion in ihrer beschränkenden Trefflichkeit bei zugleich großer Wirkungsmacht kritisieren und Alternativen diskutieren.[22]
Das Konzept des Körpers in seiner Zentralität sollte nicht abgetan oder unterschätzt werden, gerade auf Grund der subjektiven Prägung durch dieses. Die Forderung, dass Frauen ihren Körper „besitzen“ respektive die Anerkennung dieser Forderung ist durchaus ein mindestens rhetorischer Erfolg, inkludiert diese Forderung doch beispielsweise auch ein Recht auf Gesundheit und stellt einen Grundstein für Sexuelle und Reproduktive Rechte dar. Auch kann das Konzept „Körper“ hochgehalten werden ohne die Kategorie des Besitzes, wie die Kategorie der Integrität zeigt. Ein weiterer Ansatz ist es das Besitzkonzept auf die „Arbeit“ des Körpers zu beschränken. Philosophisch ist es hochproblematisch einen Besitz auf den eigenen Körper zu konstruieren – wie soll der Körper selbst sich besitzen? Anders sieht dies jedoch bei der „Arbeit des Körpers“ aus, also ob beispielsweise eine Geburt, definiert als körperliche Arbeit, gewünscht wird. Dies entspricht gewissermaßen einer Verfügungsgewalt über den eigenen Körper. So kann ein Recht auf Abtreibung erhalten bleiben, oder auch auf selbstbestimmte Elternschaft, ohne die anderen Problematiken zu erhalten wie beispielsweise ein Recht den Körper „an sich“ zu kaufen oder zu verkaufen.[23] Dies ist alles bestimmend und zentral im Rahmen Sexueller und Reproduktiver Rechte und der zugehörigen Debatten, denen hier gefolgt werden soll. Aber es beschränkt diese zugleich oftmals deutlich auf Reproduktion und auf Frauenrechte, statt diese zu erweitern im Sinne einer freien Bestimmung und Auslebung sexueller Identität. Diese Diskurse und Überlegungen können daher stets nur ein Teil der Konzeption sein.
Hier soll vielmehr vom gegenderten Körper ausgegangen werden, also jenem durch Kategorien und enge Konzepte vorregulierten und in der Eigenerfassung und -konzeption begrenzten. Diese Studie ist damit weniger eine Arbeit im Sine der Frauengeschichte, sondern wenn, dann im Rahmen von Gender-Geschichte. Beides hat durchaus Parallelen und teilweise ähnliche Anliegen, aber es gibt auch deutliche Unterschiede: Erstere versuchte vor allem Frauen „eine Stimme“ zu geben, deren Bedeutung und Mitwirkung zu betonen und herauszuarbeiten. Letztere geht auf Geschlechtskonstruktionen ein, hinterfragt Männlichkeit als Teilhabebeschränkung für Frauen oder Weiblichkeit als Medizinisierung. Dies hängt zentral mit Sexuellen und Reproduktiven Rechten zusammen, damit, was dieses Konzept umfasst(e) respektive umfassen soll(te) und welche Notwendigkeiten, Chancen und Reichweiten dahinter vermutet oder erhofft wurden oder werden. Durchaus sehen einige Autor*innen die Gefahr hinter einer Erweiterung oder Veränderung des Fokus auf Gender, dass damit Frauen und ihre Agenda aus dem Fokus fallen. Akteur*innen, die statt sich primär für Frauen und ihre Rechte einzusetzen, ihr Feld erweitern zu entsprechenden Rechten und einer entsprechenden Freiheit unabhängig von jeder Gender-Kategorisierung, werden dafür durchaus kritisiert. Doch statt eine Konkurrenz dieser Rechte auszumachen, sollte dieser Schritt als Erweiterung gefasst werden.[24] Dies gilt für die Ebene der Betrachtung genauso wie für die Ebene der Aktivitäten. Und genau diese Ebene soll hier Betrachtung finden, genau diese Schritte der konzeptionellen Erweiterung weg vom bipolaren Körper hin zu multipel gegenderten Körpern, deren Berücksichtigung und Rechtseinräumung. Zu beachten ist allerdings dabei, dass auch weitere Erweiterungen zu berücksichtigen sind. Nicht nur andere Körper- und Identitätsformen wurden lange und werden noch verbreitet nicht berücksichtigt, ja in ihrer Existenz negiert, was zu Diskriminierungserfahrungen zugehöriger Menschen führt. Aber Diskriminierung ist seltenst nur eindimensional und einseitig gerichtet. Eine hellhäutige Frau der Oberschicht kann als Frau Diskriminierung erfahren und zugleich als hellhäutiger Mensch und als Teil der Oberschicht andere diskriminieren. Diese komplexen Zusammenhänge werden als Intersektionalität gefasst, als Überschneidung unterschiedlicher Diskriminierungsformen. Exemplarisch im Untersuchungsraum zeigen sich diese gehäuft bei Afrokolumbianer*innen und -ecuadorianer*innen oder auch Indigenen. Der Fokus hier liegt dabei auf der Diskriminierung auf Grund einer Geschlechtszuordnung, doch gilt es die anderen Formen von Diskriminierung und zugehörige Phänomene mindestens zu reflektieren.[25]
Doch bleibt der Ausgangspunkt dabei stets das bipolare Bild. Dies begründet sich historisch in der tatsächlichen Entwicklung, aber auch der weiteren Wirkungsmächtigkeit dieses Bildes in allen entsprechenden Diskursen. Jene Diskurse zu weiteren Geschlechtskategorien oder multiplen sexuellen Identitäten stellen klar eine Minderheit dar. Dies zeigt sich schnell bei der Befassung mit dem Konzept und Themenfeld Sexueller und Reproduktiver Rechte. So ist eines der wichtigsten Themenfelder dabei die Frage von Gewalt. Dies meint ganz generell jegliche „Gender based Violence“, bezieht sich de facto aber vor allem auf Gewalt gegen Frauen. Dies bietet sich als Anknüpfungspunkt erlebter Realitäten an, verbindet Betroffene, schafft aber auch einen klaren Kanon an Forderungen. Nichtstaatliche Akteur*innen sehen dabei eine Zentralität darin, nicht bloß Gesetze zu schaffen, die Entsprechendes schon längere Zeit fast überall verbieten, aber eben nicht bekannt sind oder nicht umgesetzt werden, sondern aktiv darüber hinaus zu gehen. Ein*e entsprechende*r Akteur*in in Ecuador ist beispielsweise das Centro de Estudios e Investigación sobre el Maltrato a la Mujer Ecuatoriana– CEIMME. Dieses wendet sich gegen multiple Gewaltebenen, physische, psychologische, verbale, sexuelle aber auch soziale, deklariert aber Frauen als deren Opfer, nicht weitere mögliche Geschlechtskategorien. Dessen Arbeit nimmt dabei stets klaren Bezug zu Menschenrechten. CEIMME ist ein klares Beispiel für die Verbreitung Sexueller und Reproduktiver Rechte in Ecuador auf multiplen Wegen. So gibt es Therapieprogramme, Rechtsbeistand, Bildungsprogramme, entsprechende Forschung, aber auch Vernetzungen mit diversen anderen Akteur*innen. Dennoch steht diese Organisation hier nicht im Fokus, durch ihre klare Begrenzung auf Frauen.[26] Auf staatlicher Seite, und mit ähnlicher Beschränkung, steht in Ecuador der Consejo Nacional de la Mujer(CONAMU). Auch dieser betont die Problematik von Gewalt deutlich. Dabei wird Gewalt klar als die Freiheit und Entfaltung gefährdend gefasst.[27] Auch in Kolumbien und Venezuela beschäftigen sich viele Akteur*innen mit Gewalt gegen Frauen, speziell häuslicher Gewalt verschiedenster Form, aber fast nur in einem bipolaren Geschlechterbild.[28] Festzuhalten ist, dass Gewalt gegen Frauen nicht nur die (akut) erfahrene ist. Damit verbunden sind Ängste vor einsamen Gassen oder ähnliches. Soziale Gewalt ist ein bestimmendes Phänomen. Gerade in Lateinamerika ist dies ein zentraler Kontext, so durch das soziopolitische Phänomen des Machismo, welches Frauen verbreitet zwei Polen zuordnet, zwischen dem Ideal der Mutter und Jungfrau auf der einen und auf der anderen Seite der Prostituierten. Dies „verlangt“ von Männern auch eine Rolle, so die Konstruktion, bestimmte Verhaltensweisen, etwa das Zeigen von Autorität, was immer wieder zu Gewalt führt, auch als Darstellung von Männlichkeit. So war die Thematisierung von Gewalt gegen Frauen im hier exemplarisch untersuchten Raum ein zentraler Weg der Verbreitung von Sexuellen und Reproduktiven Rechten, jedoch zunächst in ihrer begrenzten Fassung.[29]
Die Betrachtung von Gewalt gegen Frauen erfolgt dabei immer wieder in Verbindung mit dem Konzept und dem Kontext Gesundheit, die wiederum bedeutender Teil des Konzeptes Sexueller und Reproduktiver Rechte ist. Dabei ist HIV / AIDS ein wichtiges Themenfeld, jedoch zugleich weitestgehend unabhängig von der Frage nach Gewalt.[30] Aber schon bevor sich diese Verbindungen entwickelten, geriet Gewalt gegen Frauen international in den Fokus. 1980, auf der zweiten UN-Weltfrauenkonferenz, wurde Gewalt erstmals nicht mehr als privates Problem und Phänomen erfasst, sondern als gesellschaftliches und soziales. Bald darauf erklärte der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC: Economic and Social Council) Gewalt gegen Frauen zur Verletzung ihrer menschlichen Würde. Auf der dritten UN-Weltfrauenkonferenz 1985 in Nairobi wurde sogar erklärt, Gewalt gegen Frauen gefährde den Frieden. Zudem sollte mehr darüber informiert werden, wie als Ziel der Konferenz verabschiedet wurde. Spätestens in den 1990er Jahren wurden in immer mehr Ländern entsprechende legale Rahmen geschaffen.[31] Für Lateinamerika ist der zentrale juristische Rahmen dabei die 1994 beschlossene Convención Interamericana para Prevenir, Sancionar y Erradicar la Violencia Contra la Mujer, auch genanntConvención de Belem do Para.[32] Doch weiterhin und dem folgend handelt und handelte es sich um ein nur schwer zu erfassendes und weit verbreitetes Phänomen.[33]Noch weniger erfasst und erforscht ist jedoch sexuelle Gewalt, die sich nicht gegen Frauen richtet, so gegen Männer, oder auch andere sexuelle Identitäten.[34]
Doch bezüglich Gewalt und Reproduktiven Rechten blieb und bleibt es nicht nur bei der Beschränkung auf Frauen, auch wenn dies der klare Fokus vielerorts lange war und oftmals noch ist. So wird in diesem Rahmen auch immer wieder gefragt und erforscht, woher entsprechende Bilder und Vorurteile kommen, welche Rollen Medien oder Kommunikation haben. Demnach werden, wie dazu herausgestellt wurde, Gender-Klischees und -Stereotype medial immer wieder manifestiert und verbreitet.[35] Diese Feststellung ermöglicht unter anderem eine Erweiterung entsprechender Diskurse zu sexuellen Identitäten, spielen doch auch bei diesen Bilder und Vorurteile eine besondere Rolle. Auch Fragen der gesellschaftlichen Determinierung von Rollen und Gewalt werden in diesem Kontext immer wieder diskutiert, beispielsweise welche Möglichkeiten Frauen überhaupt haben ihre Interessen zu artikulieren oder mobil zu sein, und damit selber für ihre Rechte einzutreten.[36] Gleichfalls diese Fragen ermöglichen und ermöglichten eine Erweiterung des Diskurses. Dies zeigt bereits exemplarisch, wie der hier untersuchte Weg der diskursiven und sich anders in der Praxis darstellenden Verbreitung stattfinden kann respektive konnte. Dies spricht dafür, auch diesen scheinbar nur auf bipolaren Geschlechterkonzepten basierenden und keine sexuelle Identität inkludierenden Diskurse und entsprechende Akteur*innen zu betrachten, mindestens als Ausgangspunkt oder Teile eines Netzwerks.
Darauf aufbauend gilt es nun die Entwicklung Sexueller und Reproduktiver Rechte im globalen Rahmen nachzuvollziehen. Dies geschieht in Teil 2 dieser Studie.
Literaturverzeichnis:
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Glossar:
AVESA: Asociación Venezolana para una Educación Sexual Alternativa
CECIM: Comité Ecuatoriano con la Comisión Interamericana de Mujeres
CEIMME: Centro de Estudios e Investigación sobre el Maltrato a la Mujer Ecuatoriana
CEPAR: Centro de Estudios de Población y Desarrollo Social
CONAMU: Consejo Nacional de la Mujer
INNFA: Instituto Nacional del Niño y la Familia
NGOs: Non-Governmental Organizations
UNDP: United Nations Development Programme
[1] Vgl. Sonia Corrêa, David Paternotte & Roman Kuhar: The globalisation of anti-gender campaigns. Transnational anti-gender movements in Europe and Latin America create unlikely alliances, online in: http://www.ips-journal.eu/topics/human-rights/article/show/the-globalisation-of-anti-gender-campaigns-2761/ (letzter Zugriff: 08.06.2018).
[2] Vgl. Diana Granados Soler & Marcela Amador Ospina: Auf Stimmenfang mit der „Genderideologie”, in: ila (419, 2018), S. 09 / 10.
[3] Vgl. Johannes Weyer: Netzwerke in der mobilen Echtzeit-Gesellschaft, in: Johannes Weyer (Hrsg.): Soziale Netzwerke. Konzepte und Methoden der sozialwissenschaftlichen Netzwerkforschung, 2. überarbeitete und aktualisierte Auflage, München: Oldenbourg 2011, S. 03-38, S. 05.
[4] Vgl. Johannes Weyer: Netzwerke in der mobilen Echtzeit-Gesellschaft, S. 20 / 21 & Johannes Weyer: Zum Stand der Netzwerkforschung in den Sozialwissenschaften, in: Johannes Weyer (Hrsg.): Soziale Netzwerke. Konzepte und Methoden der sozialwissenschaftlichen Netzwerkforschung, 2. überarbeitete und aktualisierte Auflage, München: Oldenbourg 2011, S. 39-70, S. 46 / 47.
[5] Vgl. Johannes Weyer: Zum Stand der Netzwerkforschung, S. 51 / 52.
[6] Vgl. Johannes Weyer: Zum Stand der Netzwerkforschung, S. 52 / 53. Eine Möglichkeit dabei ist es von Sozialkapital auszugehen, welches im Netzwerk umgesetzt und übersetzt wird. Dies wird hier jedoch nicht näher verfolgt. Vgl. dazu Rainer Diaz-Bone & Dorothea Jansen: Netzwerkstrukturen als soziales Kapital, in: Johannes Weyer (Hrsg.): Soziale Netzwerke. Konzepte und Methoden der sozialwissenschaftlichen Netzwerkforschung, 2. überarbeitete und aktualisierte Auflage, München: Oldenbourg 2011, S. 73-108, S. 75 / 76.
[7] Vgl. Rainer Diaz-Bone & Dorothea Jansen: Netzwerkstrukturen als soziales Kapital, S. 76 – 80.
[8] Vgl. Johannes Weyer: Zum Stand der Netzwerkforschung, S. 61 – 64.
[9] Vgl. Bernd Marin & Renate Mayntz: Introduction: Studying Policy Networks, in: Bernd Marin & Renate Mayntz (Hrsg.): Policy Networks. Empirical Evidence and Theoretical Considerations, Frankfurt (Main): Campus 1991, S. 11-24, S. 16.
[10] Vgl. Christoph Knill & Ansgar Schäfer: Policy-Netzwerke, in: Johannes Weyer (Hrsg.): Soziale Netzwerke. Konzepte und Methoden der sozialwissenschaftlichen Netzwerkforschung, 2. überarbeitete und aktualisierte Auflage, München: Oldenbourg 2011, S. 189-218, S. 189 – 194 & Bernd Marin & Renate Mayntz: Introduction: Studying Policy Networks, S. 15 – 22.
[11] Vgl. Patrick Kenis & Volker Schneider: Policy Networks and Policy Analysis: Scrutinizing a New Analytical Toolbox, in: Bernd Marin & Renate Mayntz (Hrsg.): Policy Networks. Empirical Evidence and Theoretical Considerations, Frankfurt (Main): Campus 1991, S. 25-59, S. 25 – 33 & Christoph Knill & Ansgar Schäfer: Policy-Netzwerke, S. 195 – 211.
[12] Vgl. Eva Erman & Anders Uhlin: Democratic Credentials of Transnational Actors: An Introduction, in: Eva Erman & Anders Uhlin (Hrsg.): Legitimacy Beyond the State? Re-examining the Democratic Credentials of Transnational Actors, Basingstoke / New York: Palgrave Macmillan 2010, S. 03-15, S. 03 – 11 & Linda Kelly: Ethical Behaviour in Non-government Organisations, in: Keith Horton & Chris Roche (Hrsg.): Ethical Questions and International NGOs. An exchange between Philosophers and NGOs (Library of Ethics and Applied Philosophy, 23), Dordrecht: Springer 2010, S. 207-216, S. 207 – 215.
[13] Vgl. Thomas Buergenthal & Daniel Thürer: Menschenrechte. Ideale, Instrumente, Institutionen, Zürich u. a.: Dike 2010, S. 170 – 180.
[14] Vgl. Ans Kolk: Partnerships as panacea for addressing global problems? On rationale, context, actors, impact and limitations, in: M. May Seitanidi & Andrew Crane (Hrsg.): Social Partnerships and Responsible Business. A research handbook, Abingdon / New York: Routledge 2014, S. 15-43, S. 15 – 37.
[15] Vgl. Francine Masiello: Gender, Dress, and Market: The Commerce of Citizenship in Latin America, in: Daniel Balderston & Donna Jay Guy (Hrsg.): Sex and Sexuality in Latin America, London / New York: New York University Press 1997, S. 219-233, S. 231.
[16] Vgl. Rosalind Pollack Petchesky: The Body as Property: A Feminist Re-vision, in: Faye D. Ginsburg & Rayna Rapp (Hrsg.): Conceiving the New World Order. The Global Politics of Reproduction, Berkeley u. a.: University of California Press 1995, S. 387-406, S. 403.
[17] Vgl. Rosaling Pollack Petchesky: The Body as Property, S. 394 / 395.
[18] Vgl. Rosalind Pollack Petchesky: The Body as Property, S. 388 / 389.
[19] Vgl. Rosalind Pollack Petchesky: The Body as Property, S. 401.
[20] Sexualität und Geschlecht sind beide klar auch gesellschaftlich geformt. So bedarf es einer stets lokalen Anbindung dieser Konzepte. Nicht nur bei einer gesellschaftlichen Betrachtung Lateinamerikas gilt es diese Begriffe und Konstrukte zu berücksichtigen, sondern auch bei der Betrachtung dieser den regionalen und lokalen Kontext nicht aus den Augenn zu verlieren. Vgl. Daniel Balderston & Donna Jay Guy: Introduction, in: Daniel Balderston & Donna Jay Guy (Hrsg.): Sex and Sexuality in Latin America, London / New York: New York University Press 1997, S. 01-08, S. 01.
[21] Vgl. Rosalind Pollack Petchesky: The Body as Property, S. 402.
[22] Vgl. Katherine Elaine Bliss & William E. French: Introduction: Gender, Sexuality, and Power in Latin America since Independence, in: Katherine Elaine Bliss & William E. French (Hrsg.): Gender, Sexuality, and Power in Latin America since Independence, Lanham u. a.: Rowman & Littlefield 2007, S. 01-30, S. 14 / 15.
[23] Vgl. Donna Dickenson: Ownership, Property and Women’s Bodies, in: Heather Widdows, Itziar Alkorta Idiakez & Aitziber Emaldi Cirión (Hrsg.): Women’s Reproductive Rights, New York: Palgrave Macmillan 2006, S. 188-198, S. 188 – 198.
[24] Vgl. Katherine Elaine Bliss & William E. French: Introduction, S. 05 – 11.
[25] Vgl. zur Intersektionalität: Magdalena Valdivieso: Otros tiempos y otros feminismos en América Latina y el Caribe, in: Alba Carosio (Hrsg.): Feminismos para un cambio civilizatorio, Caracas: Fundación Celarg 2014, S. 23-39, S. 28 / 29.
[26] Vgl. Centro de Estudios e Investigación sobre el Maltrato a la Mujer Ecuatoriana (CEIMME) (Hrsg.): Derecho hacia nuestros Derechos. Serie: Material Educativo: „Prevención de Violencia de Género, Quito: CEIMME1994, S. 01 – 17.
[27] Vgl. Centro de Estudios de Población y Desarrollo Social (CEPAR) (Hrsg.): Violencia contra la mujer. Marco legal básico de protección contra la violencia de género, Quito: CEPAR 2006, S. 08.
[28] Vgl. United Nations Development Programme (UNDP) / Asociación Venezolana para una Educación Sexual Alternativa (AVESA) (Hrsg.): Violencia de Género contra las mujeres. Situación en Venezuela, Caracas: Nueva Sociedad1999, S. 54.
[29] Vgl. Melba Arias Londoño: Cinco Formas de Violencia Contra la Mujer, Bogotá: Editorial Colombia Nueva1990, S. 44 – 47.
[30] Dieses verbindet sich immer wieder auch mit Fragen der Prostitution, ihrer Bewertung und ihren Folgen. Vgl. UNDP / AVESA (Hrsg.): Violencia de Género contra las mujeres, S. 107.
[31] Vgl. CEPAR (Hrsg.): Violencia contra la mujer, S. 01.
[32] Vgl. UNDP / AVESA (Hrsg.): Violencia de Género contra las mujeres, S. 07 / 08.
[33] Vgl. CEPAR (Hrsg.): Violencia contra la mujer, S. 03.
[34] Vgl. CEPAR (Hrsg.): Violencia contra la mujer, S. 07.
[35] Vgl. Yolanda Aguilar: Los Medios de Comunicación y la Familia, in: Comité Ecuatoriano con la Comisión Interamericana de Mujeres (CECIM) / Instituto Nacional del Niño y la Familia (INNFA) (Hrsg.): La Violencia contra la Mujer, Quito: CECIM / INNIFA1994, S. 97-108, S. 97 – 108 & Melba Arias Londoño: Cinco Formas de Violencia Contra la Mujer, S. 113 – 125.
[36] Vgl. Melba Arias Londoño: Cinco Formas de Violencia Contra la Mujer, S. 40 – 44.